So einfach ist es nicht mit Ausnahmegenhemigungen! Es gab auch für Fahrzeuge die eine Feinstaubplakette 2 oder 3 (rot und gelb) hatten unter bestimmten Voraussetzungen Fristen als Übergangszeit. Nach Ablauf der Frist gibt es keine AG mehr.
@Columbo wir brauchen da nix ausbaden siehe Beitrag oben.
LG Bernard
Beachtet wird auch - und zumindest ich halte das für richtig - die Lebensdauer des "Verschmutzers". Ein PKW ist in der Regel nach gut 10 Jahren sowieso durch, ein LKW oder Bus oder erst recht ein Schiff leben deutlich länger. Hier kann und muss der Betreiber natürlich nachrüsten - das geht aber nicht beliebig gut.
Ob - wie von Dir, @Columbo, angedeutet, beschlossen wird, die Abgasnormen z. B. für Kreuzfahrstschiffe zu verschärfen, dreckigen Schiffen die Einfahrt in deutsche Gewässer zu verbieten, ist eine politische Entscheidung. Ich persönlich könnte gut damit leben, Kreuzfahrten zu verbieten - Mehrheitsfähig ist das sicher nicht.