Neues Thema "VCDS Codierungen"

  • Im Zweifelsfall erlischt aber nicht eure Garantie, nur weil man sich Abbiegelicht codiert hat.
    Der Hersteller muss nachweisen, dass durch deinen "Umbau" der Schaden entstanden ist.
    (Hatten das ganze mal mit Nero Autogasanlage durch...)


    Theoretisch ist nämlich schon das Wechseln der Räder ein Umbau am Fahrzeug.


    Sollte jetzt natürlich z.B. M
    meine Tachonadel kaputt gehen und ich habe den Zeigerausschlag codiert...Habe ich natürlich keine Chance auf Garantie, da mehr Beanspruchung und nicht von Seat vorgesehen usw.

    Seat Ateca XCELLENCE 2.0 TDI 140 kW 4Drive DSG Samoa Orange Sept. 2016 (Alcantara Schwarz, AHK, Heckklappe elektr., Windschutzscheibe beheizbar, Winter-Paket, Navi, Sound System, Fahrassi-Paket V, TopView, Parklenkassi)


    Leon ST Cupra 300 DSG 4Drive 221 kW Desire Rot Mai 2017 (Navi, Sound System, Winterpaket, DAB+, Rückfahrkamera, Parksensoren vorne + hinten, Seitenairbags hinten, Fahrassi-Paket IV, Kessy, +3 Jahre Garantie)

  • Der Hersteller muss nachweisen, dass durch deinen "Umbau" der Schaden entstanden ist.

    Das sehe ich etwas anders.


    Stichwort: Beweislastumkehr nach §476 BGB


    Was besagt die Beweislastumkehr?
    Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (sog. Verbrauchsgüterkauf) so gilt zu Lasten des Verkäufers nach § 476 BGB die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich in den ersten 6 Monaten zeigen, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. In diesem Fall muss also der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag.


    Was, wenn ein Verbraucher nach Ablauf der 6 Monate einen Mangel geltend macht, sich aber darauf beruft, dass der Mangel schon vor dem Ablauf der Zeitspanne vorhanden war?
    In diesem Falle muss der Verbraucher beweisen (etwa durch einen Schnappschuss des Mangels mit automatischem Datumsverweis durch eine Digitalkamera), dass der Mangel bereits innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe aufgetreten ist. Gelingt ihm dies nicht, hat er Pech gehabt: die die Vermutungswirkung greift dann jedenfalls nicht mehr zu seinen Gunsten ein.





    Theoretisch ist nämlich schon das Wechseln der Räder ein Umbau am Fahrzeug.

    Diese Tätigkeit kann ich - im Gegensatz zum codieren - durch eine Fachwerkstatt/Fachkraft ausführen lassen.



    Ich denke mit dem Codieren begibt man sich von der Garantie her in eine Grauzone. Jedes Problem wird vermutlich zu einem Unikat werden. Aber ganz klar - ich sehe das für mich nicht als Hindernis bestimmte Sachen zu codieren. Ich überleg mir aber vorher, ob ich eine Änderung/Option wirklich möchte, weil mich etwas nervt oder die Option mir fehlt oder ob es nur eine "Spielerei" ist.

  • Stichwort: Beweislastumkehr nach §476 BGB


    Was besagt die Beweislastumkehr?
    Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (sog. Verbrauchsgüterkauf) so gilt zu Lasten des Verkäufers nach § 476 BGB die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich in den ersten 6 Monaten zeigen, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. In diesem Fall muss also der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag.


    Was, wenn ein Verbraucher nach Ablauf der 6 Monate einen Mangel geltend macht, sich aber darauf beruft, dass der Mangel schon vor dem Ablauf der Zeitspanne vorhanden war?
    In diesem Falle muss der Verbraucher beweisen (etwa durch einen Schnappschuss des Mangels mit automatischem Datumsverweis durch eine Digitalkamera), dass der Mangel bereits innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe aufgetreten ist. Gelingt ihm dies nicht, hat er Pech gehabt: die die Vermutungswirkung greift dann jedenfalls nicht mehr zu seinen Gunsten ein.

    Das ist Deutsches Gewährleistungsrecht aber nicht die Werksgarantie. Dort müsste ein ähnlicher Part in den Garantiebedingungen drin stehen , tut es aber sicher nicht. Unterschied Garantie und Gewährleistung. Allerdings ist die Garantie immer eine freiwillige Sache des Herstellers und die Bedingungen gibt er vor. Wenn aber so ein Text da nicht drin steht, dann ist man auf der sicheren Seite.

    Seat Ateca 1.4 TSI Xcellence 150 PS DSG in Cappucino Beige •Navi mit Fullink und Soundsystem •Paket 5 •beheizbare Windschutzscheibe •Parklenkassistent •Winterpaket Topview-Kamera. EU - Reimport bestellt Aug. 2016-geplante Lieferung Dez/16 -> bis jetzt nicht in Sicht Stand 25.03.2017

  • ATF-System

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