Geschwindigkeitslimit für Nebelschlussleuchte?

  • Hallo!


    Bei uns ist es in letzter Zeit häufiger neblig, was natürlich den Einsatz der Nebelscheinwerfer und - Schlussleuchten sinnvoll macht. Leider bekomme ich unterhalb von (ich glaube) 100km/h die Warnung im MFD "Nebelschlussleuchte ausschalten", begleitet von nervigem Gepiepe.
    Es gibt aber in der StVo (bin aus Österreich) keine Einschränkungen die NSL betreffend.


    Ist das in DE anders und die Konfiguration für AT ev. falsch oder was hat es hiermit auf sich?


    Danke!

  • In DE ist es nur bei weniger als 50m Sichtweite erlaubt, die Nebelschlussleuchte einzuschalten. Und dann darf man nicht schneller als 50km/h fahren.

    Gruß ATK Blue

  • Danke für die Info!


    Bei uns steht im Gesetz nur: "Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden"


    Demnach hätte ich einen Anspruch auf Umprogrammierung durch den Händler (falls möglich)?

  • Leuchte darf nur bei Sicht unter 50m eingeschaltet werden.
    Bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte, Sicht unter 50m, gibt es in Deutschland eine Hochstgeschwindigkeit von 50km/h.
    Hat also mit der Sicht und der gefahrenen Geschwindigkeit zu tun. Leider wissen das die Wenigsten, das mit der Sicht und blenden dann die Anderen, besonders bei nasser Fahrbahn. Wenn der Ateca das im MFD anzeigt, finde ich das Super! Ich wäre auch für eine automatische Begrenzung der Geschwindigkeit, Nebelschlußleuchte an-Geschwindigkeit max 50km/h. Dann würde endlich die Blenderei aufhören.


    http://www.auto.at/contator/auto/news.asp?nnr=11850


    http://www.oeamtc.at/portal/be…er-licht-aus+2500+1102572



    In AT scheint das etwas Anderes zu sein!??

  • Ja, scheint bei uns anders zu sein und ich würde die NSL gerne auch bei Geschwindigkeiten >50 km/h nutzen da dbei höherer Geschwindigkeit ja auch die Sichtweite höher ist (bei 50m Sicht fährt hoffentlich niemand schneller als 50 - ich jedenfalls nicht)


    Wobei mein Eindruck war, dass die Warnung erst deutlich über 50 nicht mehr kam aber ich mag mich täuschen, muss das nächste mal genauer acht geben

  • ... Jetzt fällt es mir erst auf: lt. eurer Beschreibung sollte die Warnung ja ab 50 km/h kommen. Bei mir scheint sie aber bis 50 oder darüber zu kommen....
    Aber ich teste das nochmal, kann sein dass ich mir jetzt was einbilde.
    Fakt ist aber dass die Warnung kommt und das sollte sie (zumindest in AT) nicht

  • Hallo zusammen,


    In Deutschland darf die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtbehinderung durch Nebel eingeschaltet werden, und das auch nur bei Sichtweiten unter 50 Meter. Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Ähnlichem ist die Benutzung nicht erlaubt.


    Gruß Guido

  • In der Fahrschule hab ich damals gelernt "50 bei 50" im Zusammenhang mit der Nebelschlußleuchte.


    Wobei bei starkem Regen auf der Autobahn ich schon hin und wieder froh war wenn der Vordermann das ignoriert hatte.

    Da hast du sicher recht. Im Gestz steht aber auch eindeutig: bei Sichtbehinderung unter 50m max. 50 km/h

  • ATF-System

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