SoftwareUpdate ungefragt erlaubt?

  • Hallo,


    ich bin in einem anderen Thema drauf gestoßen.
    Ist es der Werkstatt eigentlich (ungefragt und ohne Hinweis darauf) erlaubt, ein Softwareupdate zu machen, egal ob nun zum Beispiel am Motor, Getriebe oder sonstwo wäre?
    Mein Tiguan hat ja nun schon das dritte Update, außer vom ersten gibt es nirgends einen schriftlichen Hinweis. Die folgenden beiden wurden mir nur mündlich zugesagt.
    Allerdings weiß ich jetzt auch nicht, wie sich das rechtlich ändert, weil ich geleast habe. Wobei sie ja nicht wissen konnten ob ich ihn nicht doch kaufe.


    Kann man das auslesen, per VCDS, OBDeleven ... ?

    Nette Grüße

  • Das würde mich auch interessieren. Die Leute mit schummel Software wurden alle angeschrieben. Damit Sie zum Update kommen.
    Was mache bis heute noch nicht gemacht haben.


    Alle die zum normalen KD in der Werkstatt waren wurden nicht angeschrieben und haben ihre Softwareänderung so aufgespielt bekommen.


    FELDMAßNAHME - heißt das Zauberwort.

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • Mein ehem. Audi A4 8k hatte so einige "Maßnahmen" erhalten weil es einer der ersten mit der TDI CR-Technologie war (BJ2007). Leider war auch eine dabei, die deutlich die Leistung reduziert hat (offensichtlich war die Streuuung ab Werk nach oben hin recht hoch).
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fahrzeugmodelle mit jeder SW-Änderung eine neue KBA-Zulassung erfahren - der Verlust der Zulassung wäre dann kein zwingender Grund.
    Aber wegen "Gewährleistung" bin ich nicht sicher...

  • ATF-System

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