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Martorell/Weiterstadt,
11.05.2020
Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen: Daher hat SEAT entschieden, für Fahrzeuge, deren Garantielaufzeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Mai 2020 abgelaufen ist oder ablaufen wird, eine dreimonatige Garantieverlängerung einzuräumen. Auf diese Weise kommt SEAT Kunden entgegen, denen es aufgrund von Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht möglich war, vertraglich vereinbarte Garantieleistungen in einer SEAT Werkstatt in Anspruch zu nehmen.