Wer darf beim Leasing Auto fahren?

  • Längerfristig würde für mich heißen das sie das Auto dauerhaft fährt. Aber wenn sie einmal alle zwei Wochen fährt, wäre es ligitim. Ich rufe am besten mal bei seat Leasing an und erkundige mich dort.

    Mich würde interessieren, was bei dem Gespräch ausgekommen ist.

  • Also laut Seat Leasing darf das Fahrzeug nur von Personen gefahren werden die in meinem Haushalt gemeldet sind. Da meine Freundin aber noch ihre eigene Wohnung hat, darf sie somit theoretisch nicht fahren. Allerdings schien der Kontakt an der anderen Leitung nicht besonders kompetent. Im Vertrag steht ja das ich es zur längerfristigen Nutzung nur an Personen aus meinem Haushalt überlassen darf. Das heisst für mich, meine Freundin kann die 500m zu Kaufland fahren, denn es ist ja kurzfristig.

  • Geht es um Privatleasing?

    Was hat denn der Leasinggeber mit der Versicherung zu tun?

    Was hast Du denn bei Deiner Versicherung angegeben, wer fahren darf?

    Bei mir gab es diverse Tarife zur Auswahl:

    - Nur Halter

    - Nur Halter + Namentlich genannte Personen

    - Nur Personen Ü25

    - Alle


    Bei Dienstwagen muss der Personenkreis in der Richtlinie des Unternehmens drin stehen.

    Das waren bei z.B. mir alle Personen, die in meinem Haushalt leben.

  • Ja es geht um Privatleasing, und das Auto habe ich noch gar nicht. Und das Problem ist nicht die Versicherung, sondern der Leasingvertrag. Denn dort steht es sehr schwammig drin ...

  • Wie gesagt, die einzigen, die es angeht, wer fährt, ist die Versicherung.

    UND SONST NIEMAND.


    Es gibt natürlich auch Komplett- bzw. Service-Leasing inkl. Versicherung aus einer Hand. Daher evtl. die Verwirrung.

  • Wie gesagt, die einzigen, die es angeht, wer fährt, ist die Versicherung.

    UND SONST NIEMAND.

    Ich wüsste nicht, dass es allgemeingültige Leasingbedingungen gibt.


    In D gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Von daher darf - in gewissen Grenzen, die durch das BGB etc. festgelegt werden - Jeder mit Jedem Verträge schließen, wie er will. Und wenn eine Leasingfirma in den Vertrag schreibt, wer das Auto unter welchen Bedingungen fahren darf und der Leasingnehmer das unterschreibt, dann ist das dann eben so.

  • Einmal ganz ehrlich.


    Was soll denn passieren ?


    Hauptsache die Kiste steht nach 1-2-3-4 Jahren wieder dem Alter entsprechend auf dem Hof eines Händlers.

    Wenn ein Unfall einmal wirklich passieren sollte, ist es doch egal wer ihn verursacht hat. Hauptsache er wird fachmännisch repariert.

    Ateca Xcellence 2.0 4Drive DSG 190PS, TDI, schwarz, Sitze braun-schwarz, Winterpaket, Navi, StHz, Sound-System, Assistenzpaket V, el. Heckkl. inkl. VP , AHK Vorbereitung, Performance 2 mit 225/50/18 Sommer, R³ R3H1 235/45/18 Winter, Top View. Best.: 27.01.17 gelief. 30.09.17

  • Was soll denn passieren ?


    Hauptsache die Kiste steht nach 1-2-3-4 Jahren wieder dem Alter entsprechend auf dem Hof eines Händlers.

    Wenn ein Unfall einmal wirklich passieren sollte, ist es doch egal wer ihn verursacht hat. Hauptsache er wird fachmännisch repariert.

    Ich spiele einmal die "kleinliche" Leasingfirma:


    "Wie, da ist ein Unfall mit dem Auto passiert? Repariert ist er ja, schon mal gut. Ach, aber die Freundin ist gefahren? Die steht doch gar nicht im Vertrag! Tut uns leid, aber dann hätten wir gerne die 2.500 € Wertverlust von Ihnen! Sie meinen, wenn Sie selbst gefahren wären, hätten Sie das nicht zahlen müssen? Stimmt ja, aber Sie sind eben nicht gefahren! Also her mit der Kohle...!"


    Verstöße gegen Vertragsbestimmungen können teuer werden.

  • Ach, aber die Freundin ist gefahren? Die steht doch gar nicht im Vertrag! Tut uns leid, aber dann hätten wir gerne die 2.500 € Wertverlust von Ihnen!

    Ja, klar. Alles richtig.


    Aber wie will die Leasingfirma es denn raus bekommen wer gefahren ist?

    Die steht doch nicht in Kontakt mit deiner privat abgeschlossenen Versicherung.

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  • Dann muss ja auch eine Bank bei der Finanzierung vorschreiben wer fahren darf...

    Nö. Sie könnte, das ist nicht verboten. Sie muss aber nicht, das ist nicht vorgeschrieben.


    Außerdem will die Bank nur ihr Geld zurück. Im Gegenteil zur Leasingfirma, die will ein ganz bestimmtes Auto.

  • Glaube wir drehen uns im Kreis.

    Ein gelegentliches Fahren, notfalls nur in begründeten Situationen, wird bestimmt gehen wenn bei der Versicherung angegeben.


    Bei einem Totalschaden hat gewiss jeder ein Problem. Egal ob geleast, finanziert oder bar gekauft. ;)

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  • Da mich das Thema ja auch sehr interessiert und ich hier irgendwie genau so schlau bin wie vorher werde ich das Thema am Samstag bei meinem :) mal ansprechen und dann hier berichten .

  • Ich sehe kein Problem:

    Alle wollen lediglich was zurück und sichern sich ab. Die Bank will Summe x zurück und verlangt als Sicherheit den Brief und den Abschluss einer Vollkasko. Was mit dem Auto passiert ist der Bank egal, sie will "nur" Geld. Die Leasingfirma will ihr Auto in einem ganz bestimmten Zustand. Das schreibt sie in den Vertrag. Vielleicht wissen sie ja, dass der Zustand bei nur einem regelmäßigen Fahrer besser sein wird als wenn ständig mehrere Leute das Auto genutzt haben.

  • Heute hab ich mein Dicken in Empfang genommen und hab den :) gefragt.

    Für die Seat Bank spielt es keine rolle,wer da auto fährt .

    Nur bei der KFZ Versicherung ist es wichtig, das es berücksichtigt wird.


    Wünsche ein schönes Wochenende