Es gab ja jahrelangen Streit über die Frage, ob man diesen hässlichen Aufkleber auf's Armaturenbrett pappen muss, wenn die MFA auch eine entsprechende Warnung ausgeben kann (und man Reifen mit einem eigentlich zu kleinen Geschwindigkeitsindex montiert hat).
Soeben hab ich entdeckt, dass man offensichtlich - völlig unbemerkt - die StVZO mal entsprechend geändert hat: § 36 (5) StVZO
MFA reicht jetzt ganz offiziell.