...Was den Fall jetzt richtig interessant macht, ist das seit dem 01.01.2022 geltende neue Gewährleistungsrecht. Wir haben just heute ein neues Fahrzeug für meine Frau gekauft und in den vorvertraglichen Informationen u.a. unterschrieben, dass "die Aktualisierungspflicht für alle digitalen Elemente entgegen der gesetzlichen Grundregel ausgeschlossen wird und der Verkäufer keinen aktuellen Softwarestand schuldet". Bei Kauf im Januar 2022 und einem Händler, der noch nicht wirklich auf die neue Rechtslage eingestellt war, könnte das dann wohl ggf. anders aussehen ...
Darauf hat mich mein Händler damals beim Kauf sogar expliziet hingewiesen, hatte das auch nciht auf dem Schirm. Er war aber sowas von "serviceorientiert" und scharf auf gute Bewertungen , dass er auch tachless sprach, dass dies ja schon länger so gemacht werden "muss" da das Updateproblem (besonders auch bei Gebrauchtwagenverkäufen mit abgelaufenem Mapecare) ja bekannt sei.