Neuwagen-Garantieverlängerung: Start ab Übergabe, Erstzulassung oder Fertigung?

  • Das ist genau das Schreiben, auf dem auch bei mir das „fehlerhafte“ Datum eingetragen war. Wunderlich, dass es Händler gibt, die dieses Datum aktualisieren (Übergabe oder EZ; was Catnova beschrieb, ist absolut schlüssig) und andere nicht. Naja, bei Seat wundert’s mich nicht, dass das nicht einheitlich gehandhabt wird. ;)

    Meiner war aber nicht 3 Monate vorher beim Händler, zu diesem Zeitpunkt habe ich sogar noch ein Ersatzwagen für einige Zeit bekommen. Oder der stand wirklich dort und es fehlte schon damals irgendein Chip. ^^

  • btw,

    Das würde bedeuten, dass es gar Käufer gäbe, bei denen die Garantie VOR dem ersten Service nach 2J. abläuft (sofern unter 30tkm), denn der Service-Zähler wird ja regulär korrekt gesetzt (Datum der Übergabe-Inspektion). ?(


    Bei einem TV o.ä. beginnt die Garantiezeit auch nicht bei Auslieferung an den Händler - ich zweifele die o.g. Aussage v. Seat Hamburg an. Würde in dem relevanten Zeitraum was anfallen, würde ich versuchen, zu widersprechen.

  • Leute, die Garantie kann nur mit der Erstzulassung beginnen, davor kann das Fahrzeug nicht genutzt werden und so kann auch keine Garantie beginnen.

    Das Schreiben oben bewerte ich: als Händler lehne ich alle Anfragen, die irgend wann Geld kosten könnten, ab.


    Wenn ein Auto vom Händler schon vor dem Kauf zugelassen wurde, so hat sich die verkürzte Garantie im Kaufpreis auszudrücken und sollte beim Kauf so eines Wagens nicht zu Überraschungen führen, und vom Händler muss das auch so direkt kommuniziert werden.


    Warum man da noch lange da drüber diskutieren muss, verstehe ich nicht.

  • Leute, die Garantie kann nur mit der Erstzulassung beginnen, davor kann das Fahrzeug nicht genutzt werden und so kann auch keine Garantie beginnen.

    Das ist nicht das Problem des Herstellers, sondern das Problem des Käufers, wann dieser sein Auto zulässt, es nutzt oder nicht nutzt.

    Eine Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Herstellerverpflichtung. Und wenn dieser sagt, dass die Garantie bei Lieferung an den Händler beginnt, weil er das so festgelegt hat, dann ist das einfach so.


    Die gesetzliche Gewährleistung beginnt mit der Übergabe, ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht, spielt hier auch keine Rolle.

    Oder beginnt die Gewährleistung auf Sonnenschirme erst im Sommer, wenn ich sie im Winter kaufe und nicht nutzen kann? :D

  • Hier die Antwort von Seat (von heute) auf die Frage, ob Auslieferung an den Händler, Übergabe an den Käufer oder Tag der EZ das Garantie-Startdatum ist („Auslieferung an den Erstkäufer“).

    Demnach liegt der Hamburger Seat-Händler (Posting v. Daniel81) nachweislich daneben!


    Ich denke, damit kann hier auch geschlossen werden. ;)

  • Das sehe ich auch so. Die Aussage des Seat Schreibens ist eindeutig.

    bauks Danke dafür.

    Damit schließe ich das Thema hier.



    ;:geschlossen:;

    Grüsse aus dem Ruhrgebiet, Uwe

  • Murphy

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