Wechselprämie

  • Hallo,
    ist einer dabei der zufällig 2016 bzw Anfang 2017 Auto bestellt hat und die Wechselprämie (AktionsPrämie) bekommen hat?
    folgende Bedingungen : DU besitzt ein (nicht VW Konzern) Auto was 6 Monate auf dich angemeldet ist und dafür gab es Rabatt.
    Meine Frage: reicht dafür dann nur der Beweis das du ein auto besitzt was auch 6 Monate auf dich angemeldet ist.
    oder kommt da noch was wie z.b. das der Händler das Auto abmelden muss um die Prämie zu bekommen oder das Auto muss dann beim Händler verkauft werden ?

  • Mir wurde gesagt, dass bei Bestellungen bis 31.12.16 der Nachweis des Besitzes reicht (also Vorlage Fahrzeugschein). Ab 1.1.17 (wie bei mir) muss aber eine Abmeldebescheinigung vorgelegt werden.
    Meist erhält man ja nur den mit Stempel versehenen Fahrzeugschein vom Strassenverkehrsamt - das soll angeblich reichen (lt. APL in meinem Fall).
    Ich habe das ja auch noch vor mir, kann also noch nicht von meinen Erfahrungen berichten.


    Da ich aber nun einen kostenfreien Ersatzwagen bekomme, bleibt mir etwas mehr Zeit zum Verkauf meines jetzigen Fahrzeuges bis zur Abholung des Ateca.

  • ich habe den Wagen über Autohaus24 bestellt und auch die Prämie dort ausgesucht. Nur jetzt ruft der Händler an und sagt das geht so nicht das müsste über uns laufen die Abmeldung hat aber vorher nichts davon gesagt. habe natürlich den Wagen vorher abgemeldet Privat.
    Der Händler schaut aber nochmal nach ob das das auch so geht da bin ich gespannt.

  • Bei mir war die Inzahlungnahme optional aber das kompensiert ja wieder die Prämie (in meinem Fall ca. 900€) weil die Ankaufpreise ja meist unterirdisch sind. Und da mein Smart noch Daimler-Anschlußgarantie hat, erhoffe ich mir einen weitaus besseren Preis auf dem Privatmarkt als bei Inzahlungnahme.

  • Der Text wurde auf bitten des Autors gelöscht.

    Bitte keine solchen Anleitungen, die scheinbar ein nicht ganz korrektes Verfahren, zum Erhalt einer Prämie, vermuten lassen.

    Nette Grüße