Ausnahme Reifenspezifikation für Österreich

  • Servus zusammen,


    für den Campingurlaub im Juni (vorausgesetzt der Ateca ist schon da) würden wir gern mit dem Wohnwagen der Schwiegereltern in den Urlaub fahren. Davor sollten aber noch die Reifen gewechselt werden. Da es sich bei dem Wohnwagen um eine österreichische Zulassung handelt, habe ich bisher noch keine Lösung für mein Problem gefunden.


    In der Zulassung ist eine Reifenspezifikation von 205/65 R15 99H gefordert. Mittlerweile ist es schwierig, gute Reifen in dieser Größe zu bekommen. Das Problem liegt hier bei den "H-Reifen" mit dem 99er Lastindex. Man bekommt nur eine begrenzte Auswahl an asiatischen Reifen. Da ein H-Reifen für einen Anhänger völlig überdimensioniert ist, würd ich gern z.B. einen T-Reifen kaufen. Da ist die Auswahl wesentlich besser. Nur ich hab ein Problem: darf ich das mit einer österreichischen Zulassung? In Deutschland ist das mittlerweile geregelt und erlaubt, jedoch hab ich in Österreich keine Ausnahmevorschrift diesbezüglich gefunden. Die Rechtsberatung des ADAC konnte mir auch kein genaue Auskunft geben und hat mich an den ÖAMTC verwiesen. Eine Antwort steht seit längerem aus. Auch der österreichische TÜV wusste keine Antwort und riet im Zweifel für die H-Reifen.


    Ist zufällig jemand im österreichischen Zulassungsrecht kundig und könnte mir eine Auskunft geben? Bzw. gibt es eine andere Lösung für mein Dilemma?

    Eine CoC ist nicht vorhanden, da der Anhänger 2005 zugelassen ist und der Hersteller (Fendt) auch keine CoCs vor 2012 ausstellt.


    Plan B wären Ganzjahresreifen. Da gibt es komischerweise noch mehr Auswahl. Auch von Michelin, Conti etc. Würde aber gern reine Sommerreifen aufziehen.


    @Mod:

    Falls ich im falschen Bereich gepostet habe, bitte verschieben

  • Ist aber schon komisch, für einen Anhänger, der maximal 100 fahren darf, einen H-Reifen vorzuschreiben. In meinen Anhängerpapieren werden C-Reifen gefordert, bei Lastindex von 98 bis 106. Ob man es darauf ankommen lassen sollte? Was sagen unsere österreichischen User dazu, nehmen eure Gesetzeshüter im Fall einer Kontrolle das so genau? Ist ja eigentlich offensichtlich, daß H zu hoch angesetzt ist.

    Gruß aus Niederbayern, Karl

  • Da muss man in den Typenschein (Einzelgenehmigung) schauen - da sind bei meinem 5verschiedene Reifen eingetragen.

    Es kann sein, dass die Zulassungsstelle in den Zulassungsschein (gelbes Papier) nur eine Reifengröße eingetragen hat.

    Das kann man aber wenn es im Typenschein (Einzelgenehmigung) steht an der Zulassungsstelle reklamieren, und eintragen lassen.

    Schau nochmal nach!

    2.0TSI Xcellence Granit Grau, 18"Felge Pablo, AHK,VC, el. Heckklappe, Ö Paket mit kl. Navi, Sitze Alcantara schw./Grau, Ass. System 2, Trennnetz...
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    Geliefert am 07.05.18 / Übernahme: 15.05.18 :thumbsup:

  • Ich war letztes Weihnachten dort und hab mir die Papiere eigentlich alle gut angeschaut. Auch im Typenschein hätte ich gemeint, nur eine Größe entdeckt zu haben. Aber ich werde mal nochmal reinschauen, wenn meine Schwiegereltern nächste Woche wieder zu Hause sind und sie mit eine Kopie schicken können.


    cupeca: Das Problem wird sicher nicht die Polizeikontrolle sein. Das Pickerln schon eher. Wenn sich der TÜV dort nicht sicher war, kann ich mich nicht drauf verlassen, dass er dann das Pickerln hergibt. Ich vermute, der H-Reifen war so vom Werk aus drauf und beim Import hat man dann bei der Einzelgenehmigung/Typenschein einfach die Größe eingetragen, die drauf waren. Ein Fahrzeughersteller wird ne Großmenge an Reifen abkaufen und wenn der H-Reifen billiger als ein T ist, dann nimmt er den.

  • schau mal was ich gefunden habe:


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  • Danke, das hatte ich auch schon gesehen. Im Grunde gilt das ja auch für Deutschland. Aber für Anhänger gibt bei uns auch ne Ausnahme. Da kann man dann bei älteren Fahrzeugen einen Sicherheitsaufschlag der maximalen Geschwindigkeit nehmen und trotz anderen Eintragung einen niedrigeren Index fahren. Gilt glaub ich nur für Fahrzeuge ohne CoC. Daher war mein Gedanke, ob Österreich das evtl auch hat.

  • übrigens - ich habe Winterreifen drauf...……………...gibt Sicherheit in Frühjahr und Herbst

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  • Meine Schwiegereltern sind klassische Sommercamper. In der Übergangszeit bzw im Winter ist der Hänger abgemeldet. Daher braucht es im Grunde nur Sommerreifen. Aber für die "paar" Kilometer im Jahr, könnte man sicher auch AllSeason fahren. Muss nur meinen Schwiegervater überzeugen...;)

  • Aber für Anhänger gibt bei uns auch ne Ausnahme. Da kann man dann bei älteren Fahrzeugen einen Sicherheitsaufschlag der maximalen Geschwindigkeit nehmen und trotz anderen Eintragung einen niedrigeren Index fahren.

    Gilt in D für alle Fahrzeuge - nicht nur Hänger - mit einer Erstzulassung vor dem 01.05.2009. Bei jüngere Erstzulassungen gilt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ohne jeden Sicherheitsaufschlag. Egal, was sonst im Fahrzeugschein oder anderen Begleitpapieren steht.


    Das hilft Dir bei Deinem Hängerproblem natürlich nicht weiter. Eigentlich ist der ÖAMTC sehr auskunftsfreudig. Habe ihn bspw. mal zum DashCam-Verbot befragt und schnell eine - für mich schöne - Antwort erhalten.

  • Gilt in D für alle Fahrzeuge - nicht nur Hänger - mit einer Erstzulassung vor dem 01.05.2009. Bei jüngere Erstzulassungen gilt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ohne jeden Sicherheitsaufschlag. Egal, was sonst im Fahrzeugschein oder anderen Begleitpapieren steht.


    Das hilft Dir bei Deinem Hängerproblem natürlich nicht weiter. Eigentlich ist der ÖAMTC sehr auskunftsfreudig. Habe ihn bspw. mal zum DashCam-Verbot befragt und schnell eine - für mich schöne - Antwort erhalten.

    Ich habe mal gelesen dass ein höherer Geschwindigkeitsindex einer Traglasterhöhung gleich kommt. Aber glauben und wissen...

    Deshalb habe ich dir eine Persönliche Nachricht geschickt.

    Gruß Wolfgang

    :caravan:

  • Hast du nicht einen deutschen Freund. Einmal in D angemeldet, Papiere beim deutschen TÜV umgeschrieben und dann wieder in Ö angemeldet.


    Die Tüv Stationen im Grenzgebiet kennen das Spiel schon.:proost:

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • Ich bin Deutscher, also das wäre nicht das Problem :D Sowas in der Art hab ich mir auch schon überlegt. Ob es halt den Aufwand rechtfertigt? Ich wohn leider nicht in Freilassing und meine Schwiegereltern in Salzburg. Sind doch einfach knapp 500 km. Aber als Option C behalte ich mir das im Hinterkopf 8)


    Meine Idee war auch, dass ich einfach zum österreichischen TÜV hingehe und er mir dann andere Reifen einträgt. Ich weiß halt nicht, ob er das so ohne weiteres macht. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekomme ich vom Hersteller nicht. Das hab ich schon abgeklärt. Wäre nur mit ner CoC gegangen, aber dafür ist er ja schon zu alt. Ich denke, da Fendt ein deutscher Hersteller ist, haben die das nicht so auf dem Schirm.

  • Kopie vom Fahrzeugschein und damit zum deutschen Tüv. Der hat tausende von Unterlagen - Online.


    Ich habe einen Westfalia Anhänger von 1972. Die Felgen waren fertig, Originalfelgen werden nicht mehr gebaut.

    Tüv gefragt. Antwort: VW Felgen mit Grösse x verwenden.

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • ATF-System

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