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  • sorry, dass ich mich erst jetzt melde. User Weckes hat das Problem entdeckt. Das Ganze funktioniert nur beim neuen Ateca. Meiner ist BJ2019 und hat MIB2. Aber erst ab MIB3 funktioniert die Umstellung. Trotzdem danke für deine Mühe.:thumbsup:

    Ja ist sehr Schade das es beim MIB2 nicht geht obwohl es Wifi kann…;(


    Aber immerhin gibt es Dongles mit denen es sich „nachrüsten“ lässt. :thumbsup:

  • Ja ist sehr Schade das es beim MIB2 nicht geht obwohl es Wifi kann…;(


    Aber immerhin gibt es Dongles mit denen es sich „nachrüsten“ lässt. :thumbsup:

    Ne nachrü+sten ist nicht so meines. Aber ehrlich gesagt auch nicht wichtig. Wenn es so gegangen wäre,ok. aber ich fummle da sonst nichts rum.

  • HYD3 Es kommt wohl auf den Einzelfall an. Angenommen Du führst eine Anpassung (reine Konfiguration) zu einem Steuergerät wie beispielsweise dem 5F - Multimedia (also MIB3) - durch. Kurze Zeit später fährst Du mit einer Beanstandung wegen des MIB3 zum :) und möchtest, dass die Reparatur kostenfrei "auf Garantie" durchgeführt wird.


    Dann stellt sich die Frage: ist Deine Anpassung eine der Haupursachen ... also "mitursächlich" ... für den beanstandeten Fehler bzw. Mangel? Oder lässt sich belegen, dass er auch aufgetreten wäre, wenn Deine Anpassung bereits ab Werk so eingestellt worden wäre? Oder wäre er gleichermaßen ohne jegliche Anpassung aufgetreten?


    Vermutlich kann man/frau auch mit Anpassungen das ein oder andere "vermurksen" - jedoch lassen sie sich rückgängig machen. Wenn Du das selbst nicht mehr schaffst und dann zu einer Werkstatt (egal ob SEAT oder eine andere) fährst, um alles wieder in Ordnung bringen zu lassen, dann wirst Du dafür sicherlich keine Garantie in Anspruch nehmen können (und auch keine Kulanz erwarten).


    Bei einem Defekt, der nichts mit Deinen Anpassungen zu tun hat, dürfte es dem Händler bzw. SEAT äußerst schwer fallen, Garantieansprüche abzulehnen. In vielen Fällen wird gar nicht überprüft, ob eine Anpassung vorgenommen wurde.


    Bei einigen Anpassungen handelt es sich nur um "versteckte" Möglichkeiten zu bestimmten Einstellungen, die zum Beispiel aus rechtlichen Gründen (bspw. abhängig vom Land) ab Werk deaktiviert wurden und eine Aktivierung auch deshalb nicht an der Benutzeroberfläche angeboten wird - oder weil die Vielfalt an Optionen etliche Benutzer:innen völlig überfordern würde.

  • Soweit ich informiert liegst du da falsch. Seat wertet jede Änderung an der Software als Garantieverlust. Egal ob ursächlich oder nicht. Stellt Seat eine Manipulation fest erlischt im Regelfall die Garantieanspruch.:(

    Man möge mich verbessern, wen dem nicht so ist.

  • … Stellt Seat eine Manipulation fest erlischt im Regelfall die Garantieanspruch.:(

    @janschke Vielleicht meinen wir zwei unterschiedliche Sachverhalte. Ich spreche von Konfigurations-Optionen, die von vornherein und absichtlich - nämlich mittels Schaltern oder Parametern - in der Software vorgesehen sind und ebenso von der Hardware standardmäßig unterstützt werden.


    Wenn ich mittels eines in der Software-Anwendung zur Verfügung gestellten Schalters 5 GHz WLAN (Hotspot) ein- oder ausschalten kann … und davon Gebrauch mache, kann dadurch kein Garantieanspruch gegen den Hersteller „verwirkt“ werden.


    Möglicherweise könnte ich aber durch die Aktivierung und Nutzung von 5 GHz WLAN in Verbindung mit einem bestimmten Kanal die funkrechtlichen Vorschriften des Landes ‚X‘ verletzen (während das im Land ‚Y‘ erlaubt ist, in dem ich das Auto überwiegend oder sogar ausschließlich benutze).


    Durch die Betätigung eines solchen „Software-Schalters“, der absichtlich programmiert wurde und auch im Einklang mit den gegebenen Hardware-Möglichkeiten steht, wird die Software weder manipuliert noch modifiziert. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser Schalter nicht in der gewöhnlichen Benutzeroberfläche - die allgemein allen Benutzern zur Verfügung steht - angeboten wird, sondern nur über eine spezifische Service-, Wartungs- oder Konfigurations-Oberfläche erreichbar ist.


    Wenn nun ein Defekt in der Hardware bzw. Elektronik auftritt, der dazu führt, dass überhaupt kein WLAN mehr funktioniert, kann der Hersteller keine Garantieansprüche ablehnen, weil ich von dieser Möglichkeit - die vom Hersteller selbst von vornherein vorgesehen wurde - tatsächlich Gebrauch gemacht habe.

  • Hey joe

    Hallo, was du schreibst ist gefährliches Halbwissen.


    Hier ein treffender Artikel.


    https://www.mycarly.com/de/blo…/ist-auto-codieren-legal/

  • Wir hatten das Thema schon öfters, es taucht auch immer mal wieder auf.

    Gefährliches Halbwissen würde ich es trotzdem nicht nennen, gefährlich wird es ja erst ab ???

    Wie es ja auch so schön im verlinkten Artikel aufgeführt wird. Sicher ist der sehr hilfreich, damit man nicht ganz so blauäugig an die Sache rangeht.

    Nette Grüße

  • Hallo Peter und Marzel ,


    solche Artikel wie den, auf den Marzel verwiesen hat, las ich auch - bevor ich mir einen OBDeleven Stecker samt Pro-Lizenz gekauft habe, um damit gezielt Wireless Full Link (CarPlay Wireless, AndroidAuto Wireless) zu aktivieren - das höchstwahrscheinlich wegen der ursprünglichen Auslieferung des Autos in Tschechien (Tageszulassung dort) deaktiviert worden war.


    Vermutlich könnte eine Aktivierung in Tschechien wegen funkrechtlicher oder anderer gesetzlichen Regelungen nicht zulässig gewesen sein.


    In Deutschland ist Wireless Full Link (WFL) zulässig.


    Und die Hardware bzw. Elektronik ermöglicht sogar standardmäßig WFL bei dem Modell, das ich habe - siehe Betriebsanleitung 06.21 S. 190 und VAG Pressemitteilung (https://www.volkswagenag.com/e…its-renewed-line-up.html#).


    Kürzlich aktivierte ich es mittels OBD11.

    Würde nun irgendwann innerhalb der Garantiedauer Bluetooth komplett ausfallen (technischer Defekt), dann ließe ich es auf einen Rechtsstreit ankommen, wenn SEAT keine Garantie - d. h. keine kostenlose Reparatur (bzw. Austausch) - gewähren würde … weil ich die genannte Aktivierung durchführte. Ich habe Handels- und Versicherungsrecht studiert und denke, dass meine Chancen bei deutlich über 50 % liegen, einen solchen Rechtsstreit mittels eines guten Anwalts zu gewinnen.

  • Seat wertet jede Änderung an der Software als Garantieverlust. Egal ob ursächlich oder nicht. Stellt Seat eine Manipulation fest erlischt im Regelfall die Garantieanspruch.

    Mein Ateca ist seit 2016 mit OBDeleven verheiratet, habe noch letztes Jahr was auf Kulanz bekommen obwohl die Garantie seit 2018 abgelaufen ist. Mein Ateca hat TrailerAssist, Begrüssung, usw. meine Software ist verändert...aber, er war bei jeden Kundendienst und Ölwechsel bei Seat, noch fragen?

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • Hallo nochmal.

    Ich war heute bei Seat und habe wegen des Wireless CarPlay nachgefragt (es funktioniert weiterhin nicht bei mir). Die bei Seat hätten allerdings noch nie davon gehört.

    Daher die Frage ob es hier jemanden im Raum Krefeld gibt der mir da helfen könnte?

    Mit Codierung etc kenne ich mich nicht aus und trau mich da auch nicht ran.

    Besten Dank im vorraus

  • Nein hatte ein iPhone X und jetzt das 12 pro.

    Aber er will und will nicht ohne Kabel, und so wie ich es verstanden habe ich es ja im neuen ateca auch verbaut, laut Händler auch vorhanden, Seat selbst sagt aber sie hätten davon noch nie gehört, obwohl es ja im Leon oder formentor auch funktioniert