Fahre seit etwa 4 (?) Jahren mit einer MiVue 538 DeLuxe von Mio (damals 198 €). Sie zeichnet in FullHD auf, speichert den GPS-Track und hat einen Blitzerwarner. Nutze sie nur als Dashcam, obwohl sie natürlich auch einen Parkmodus hat. Aber der hätte mir bei dem A...loch, das mir bereits nach einer Woche links den Handgriff vorn abgeschrammt und die Fondtür unten an der Sicke eingedrückt hat, auch nichts genutzt. Die Kamera wäre sicher angesprungen (G-Sensor), hätte aber kaum Verwertbares gefilmt.
Die Daten hebe ich i. d. R. 3 Monate auf (Bußgeldfrist).
Habe damit vor Gericht schon Bußgeld wegen zu schnellem Fahren abwehren können, wo 60 km/h behauptet, aber 80 km/h angezeigt waren. Anfangs zierte sich das Gericht zwar mit der Zulassung der Cam. Aber nach ein bischen Drohen mit Anzeige wegen Rechtsbeugung (sicherlich juristischer Blödsinn) und dem Hinweis, daß der Gegener ja der Staat und kein anderer Autofahrer sei und so die Standardausrede des Persönlichkeitsschutzes nicht zöge, klappte es doch. Am Ende mußte ich nicht zahlen und bekam auch keinen Punkt, obwohl ich schneller als 80 km/h war. Der Bescheid wurde als schwer rechtsfehlerhaft grundsätzlich abgewiesen. Die Behörde verzichtete auf Revision.