@Wildo ich hab deinen Hinweis versucht noch etwas genauer zu beschreiben, weil in meinen Augen 3 Begriffe eine wichtige Rolle spielen.
- Herstellergarantie
- Garantieverlängerung
- Funktionsgarantie
Jeder hat bei einem Neufahrzeug von Seat (ab der Erstzulassung) eine 2-jährigen Herstellergarantie.
Optional kann man bis zu weitere 3 Jahre eine Garantieverlängerung buchen, die von der Leistung her dem vollen Umfang der Herstellergarantie entspricht.
Der Preis für eine Garantieverlängerung hängt vom Fahrzeugmodel, Datum vom Abschluss z.B. beim Kauf direkt oder 1, 2 Jahre später, Laufzeit (max. 3 Jahre) und Kilometerleistung pro Jahr ab.
An dieser Stelle (also max. 5 Jahre) endet die Herstellergarantie mit Garantieverlängerung aktuell bei Seat.
Danach geht der Vertrag automatisch in eine einjährige Funktionsgarantie über d.h. die Garantieverlängerung ist nicht selbstkündigend.
Die Funktionsgarantie ersetzt dann nur noch die Kosten für nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile und verlängert sich jährlich, solange man möchte und ist ohne Kilometerbegrenzung.