Einbauanleitung Haubenlift

  • Wurde eigentlich zwischenzeitlich geklärt, ob der Einbau zulässig ist ("Personenschutz" usw.)? Nur, weil eine Werkstatt oder ein TÜV-Mitarbeiter keine Einwände hat, muss dies versicherungstechn. nicht ebenso sein.

    Solange dies nicht sichergestellt ist, sollte man sicherheitshalber das Fähnchen "könnte BE gefährden" (oder so ähnlich) an diesen Faden anheften.

  • Wurde eigentlich zwischenzeitlich geklärt, ob der Einbau zulässig ist ("Personenschutz" usw.)? Nur, weil eine Werkstatt oder ein TÜV-Mitarbeiter keine Einwände hat, muss dies versicherungstechn. nicht ebenso sein.

    Solange dies nicht sichergestellt ist, sollte man sicherheitshalber das Fähnchen "könnte BE gefährden" (oder so ähnlich) an diesen Faden anheften.

    Das Thema hatten wir doch schon.


    Wenn du schon die Frage aufgreifst, stelle dir doch erstmal selbst die Frage welche Teile eine ABE nötigen.


    Vorrangig solche Teile von denen ein Fehler oder gar eine Gefahr auftreten können.

    Ich glaube nicht ob ein Gasdruckdämpfer einer Heckklappe oder für einen Serienmäßigen Haubenlifter eine ABE benötigen. Ist mir nicht bekannt.


    Beispiel Motorrad:


    Lenker benötigt eine ABE - Bruchgefahr usw.

    Brems- und Kupplungshebel benötigt eine ABE

    Gasgriff benötigt keine ABE



    Also alle Sicherheitsrelevanten Bauteile sowie Karosseriebauteile die eine Gefahr für andere darstellen könnten, benötigen eine ABE.


    Eine Gefahr für Fußgänger im Falle eines Unfall durch einen verbauten Haubenlifter ist nach objektiver Betrachtung nicht her leitbar. Welche Kräfte müssten auf die Motorhaube einwirken, dass ein Gasdruckdämpfer durchdringt.


    Oder das die Motorhaube sich unbeabsichtigt auf einer Autobahnfahrt öffnet. Das kann bei einer fehlerhaften Arretierung auch bei einer normalen Motorhaube ohne Lifter auftreten.


    LG Bernard

  • Nur mal so nebenbei, hatte ich vor kurzem gelernt. Der Ateca hat keine aktive Motorhaube, sofern ich das richtig weiß! Da der TÜV vor meiner Türe jeden Mittwoch Autos abnimmt, war ein PKW mit aktiver Motorhaube dabei. Dort waren die gasdruckdämpfer abgelaufen. Ja, die haben ein Haltbarkeitsdatum! Darauf hin gab es keinen TÜV. Der mechaniker hat sofort welche geordert, damit das Auto TÜV bekommt. Da wurde ergefragt mit oder ohne Haltbarkeitsdatum! Der mechaniker wollte seinen Kunden was gutes tun, und hat gesagt ohne Haltbarkeitsdatum. Der TÜV stand daneben und hat sofort moniert. Das Auto braucht Haltbarkaitsdatum an den Teilen. Sonst kein TÜV. Selbst der Mechaniker wurde eines besseren belehrt!

    Gruss Hugolanger

  • Du hast da grundsätzlich recht aber Versicherungen haben da durchaus eine andere Denkweise.

    Die Zahlen nämlich sehr ungern. :)

    Inwieweit das auf den nachträglichen Einbau von Haubenlifter zutrifft weiß ich natürlich auch nicht.

  • Zitat: "Du hast da grundsätzlich recht aber Versicherungen haben da durchaus eine andere Denkweise.

    Die Zahlen nämlich sehr ungern. :)

    Inwieweit das auf den nachträglichen Einbau von Haubenlifter zutrifft weiß ich natürlich auch nicht."


    Da gebe ich dir auch recht! es gibt Gesetze, und auch wiederum sachen die nicht gesetzlich geregelt sind. Aber die versicherung kann es anders sehen, wie z. B. ohne Schuhe zu fahren ist in Deutschland erlaubt, aber als Berufskraftfahrer hat die Berufsgenossenschaft was dagegen!

    Gruss Hugolanger

  • wie z. B. ohne Schuhe zu fahren ist in Deutschland erlaubt, aber als Berufskraftfahrer hat die Berufsgenossenschaft was dagegen!

    Ja stimme ich Dir zu aber Privat Bereich incl. StVO und Arbeitsschutz nach BG geregelt sind auch 2 verschiedene Schuhe.

    Bei der BG geht es ja dann auch um Renten bei bleibenden Schäden usw..

    Das gehört aber glaube ich hier nicht zum Thema Haubenlifter.:)

  • Du hast da grundsätzlich recht aber Versicherungen haben da durchaus eine andere Denkweise.

    Die Zahlen nämlich sehr ungern. :)

    Mal ganz einfach ausgedrückt. Ohne Gesetz keine Strafe!


    Jetzt müssten wir erstmal den Tatbestand nach der StVZO wissen.


    Dort waren die gasdruckdämpfer abgelaufen. Ja, die haben ein Haltbarkeitsdatum! Darauf hin gab es keinen TÜV.

    Haltbarkeitsdatum - Gasdruckdämpfer? - Auch für die Heckklappe?


    Aktive Motorhaube? - Die Haltestange wird doch bei der Nachrüstung doch nicht entfernt. Vielleicht eher bei serienmäßiger Ausstattung mit Haubenlifter, wo die Haltestange ab Werk nicht mehr vorhanden ist.


    LG Bernard

  • Braucht man das Schaumstoffteil eigentlich ?

    Für was ist das gut, Schallschutz ? :/

    Hallo Frank,

    die Frage will Dir wie es scheint keiner beantworten.


    Ich muß gestehen, ich hab nicht weiter drüber nachgedacht, sondern mich an die Einbauanleitung gehalten und den Schaumstoff beschnitten. Die Reste hab ich aufgehoben und kann sie beim Verkauf wieder einkleben

    Es könnte sein, dass beim Einquetschen irgendwelche Belastungen an den Dämpfern auftreten.

    Ich hab die Diger jetzt seit über 2 jahren drin und keine Probleme gehabt; weder im Winter, noch beim TÜV noch bei irgendwelchen Spaltmaßen.

    Und ob man sie braucht, ist eine andere Frage.

    Ich freue mich dran, und das ist für mich maßgebend.

  • Mal ganz einfach ausgedrückt. Ohne Gesetz keine Strafe!


    Jetzt müssten wir erstmal den Tatbestand nach der StVZO wissen.

    Punkt 1:

    So kann man es grundsätzlich ausdrücken. Eventuell kann man die AGB's und Grundlagen für die Schadensregulierung einer jeden Versicherungen auch als "Gesetz" sehen. Bei dem Einbau eines Haubenlifter habe ich da auch weniger Bauchschmerzen und so lange nichts passiert sowieso. Muß jeder selbst wissen.


    Punkt 2:

    Es geht nicht nur um einen Tatbestand der StVo sondern um die Qualität der Ausführung. Z.Bsp. Grob Fahrlässig.

    Da wird eine Versicherung auch gleich hellhörig. Wie gesagt, der Haubenlifter ist da wohl kein Corpus delicti.

  • zu 1. Dann müsste ja jeder nachträgliche Einbau von Zubehör den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Eher Zweifelhaft.


    z.B. habe ich mir bei meinen 2016er Ateca die Edelstahlpedalerie eingebaut, die man Plug an Play tauschen konnte. Die gibt es Original von Seat/VW/Skoda usw.


    zu 2. Hier ist die StVZO gemeint und nicht die StVO.


    Ansonsten wie zu Punkt 1 . Ich sehe nach § 22 StVZO kein Verstoß. Eine "technische Einheit" in Bezug auf Haubenlifter kann ich nicht erkennen.

    § 22 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Finde auch keine Einzelnorm: StVZO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)


    Für Gegendarstellen die Gesetzmäßigkeiten beruhen bin ich gerne offen.


    LG Bernard

  • Sorry, für die StVo.

    Habe aber keine Lust jetzt Gesetztestexte zu lesen und zu interpretieren. Ich habe ja gesagt, es muss jeder selbst wissen was er verbaut und ob es gesetzeskonform ist.

    Ich habe dazu eine pers. Meinung aber die ist hier nicht wichtig und hat mit dem Thema nichts zu tun.

  • Sorry, für die StVo.

    Habe aber keine Lust jetzt Gesetztestexte zu lesen und zu interpretieren. Ich habe ja gesagt, es muss jeder selbst wissen was er verbaut und ob es gesetzeskonform ist.

    Ich habe dazu eine pers. Meinung aber die ist hier nicht wichtig und hat mit dem Thema nichts zu tun.

    Es wurde aber die Forderung gestellt, dass Thema mit einen Fähnchen "gefährdet den Versicherungsschutz, BE usw" zu versehen.


    Da sollte man sich ganz sicher sein, bevor hier alle verschreckt werden.


    Und das Thema ist immer noch "Einbauanleitung"!


    Hat jemand es 100%ig, dann bitte mit der entsprechenden Norm einfügen.


    LG Bernard

  • Ja, diskutiert wurde das Thema bereits - eine abschliessende "Lösung" gab es m.W. aber nie (oder ich habe es überlesen - dann nehme ich alles zurück). ;)

    Ich stelle mir lediglich das denkbare Szenario vor, dass bei einem Auffahrunfall mit Verformung der Haube od. Kotflügel der Dämpfer aus seiner Halterung raus"-schiessen" kann und für eine zusätzliche Verletzung von Personen sorgen könnte. Wer mal versucht hat, diesen manuell zusammenzustauchen wird wissen, welche enormen Kräfte hier nötig und beim Zusammenfahren gespeichert sind und dann frei würden. In einem solchen Fall - da bin ich sicher - wird der Halter erstmal in die Verantwortung gezogen sofern das verbaute Teil lt. KBA-Zulassung NICHT zum Fahrzeug gehörte.
    So eine Haube ist ja auch Bestandteil der "Knautschzone" und wer kann wirklich sagen, ob ein solcher Dämpfer solche Tests nicht obsolet werden lassen.


    Es wurde aber die Forderung gestellt, dass Thema mit einen Fähnchen "gefährdet den Versicherungsschutz, BE usw" zu versehen.

    "Gefordert" habe ich das nicht, lediglich in Frage gestellt, dass man dies in Erwägung ziehen sollte. ;)
    Dieser Hinweis wird bei deutlich unwichtigeren Dingen gesetzt, da wäre es hier womöglich angebracht, so lange es nicht eindeutig geklärt ist.



  • In einem solchen Fall - da bin ich sicher - wird der Halter erstmal in die Verantwortung gezogen sofern das verbaute Teil lt. KBA-Zulassung NICHT zum Fahrzeug gehörte.
    So eine Haube ist ja auch Bestandteil der "Knautschzone" und wer kann wirklich sagen, ob ein solcher Dämpfer solche Tests nicht obsolet werden lassen.

    Das ist auch mein Ansatz. Welche Verantwortung auch immer.

  • Es wurde aber die Forderung gestellt, dass Thema mit einen Fähnchen "gefährdet den Versicherungsschutz, BE usw" zu versehen.

    Ich habe mal das Label gesetzt, einfach nur um einen Hinweis zu geben, dass man eben auf den Umstand achten sollte.

    Es ist ja hier wie mit vielen Dingen, die man am eigenen Auto zusätzlich montieren kann. Scheinbar harmlos können sie dennoch im schadenverursachenden Fall zu rechtlichen Problemen führen, wenn sie denn involviert sind.

    Nette Grüße

  • Ich stelle mir lediglich das denkbare Szenario vor, dass bei einem Auffahrunfall mit Verformung der Haube od. Kotflügel der Dämpfer aus seiner Halterung raus"-schiessen" kann und für eine zusätzliche Verletzung von Personen sorgen könnte. Wer mal versucht hat, diesen manuell zusammenzustauchen wird wissen, welche enormen Kräfte hier nötig und beim Zusammenfahren gespeichert sind und dann frei würden. In einem solchen Fall - da bin ich sicher - wird der Halter erstmal in die Verantwortung gezogen sofern das verbaute Teil lt. KBA-Zulassung NICHT zum Fahrzeug gehörte.

    Bisher alles nur Vermutungen und noch nichts konkretes. Bisher habe ich noch keine Gesetzliche Norm hier gelesen noch ein Grundsatzurteil. Wenn so etwas vorliegt dann sind das für mich Fakten und ich werde mich daran richten.


    Straßenverkehr ist abstrakt Gefährlich.



    Wer etwas nicht will, sucht Gründe und wer etwas will findet Wege.



    LG Bernard

  • Straßenverkehr ist abstrakt Gefährlich.

    Das hat sich mein Nachbar Freitag vor einer Woche auch gesagt und hat den Höhenflug angetreten , seine Frau Frau hat er nebenbei noch lebensgefährlich verletzt mit wenigen Überlebenschancen und das im Alter von 59 Jahren. :thumbup:

    Passt nicht zum Thema aber viel mir bei der Aussage ein.


    Bringen wir es doch mal auf den Punkt. Wenn die Haubenlifter ein Prüfsiegel haben ist man sicherlich abgesichert ansonsten

    würde ich die Finger davon lassen. Das ist nur meine pers. Meinung und soll niemanden von seiner Absicht abbringen.

  • Haubenlifter hat gehalten :P:saint::P

    Und die scharfen Kanten am Spiegel könnten einen Glatt köpfen aber der Haubenlifter bleibt da wo er ist bzw. da wo er hingehört. ;)


    LG Bernard