Hallo zusammen,
ich habe beim Autohaus nachgefragt und auch in den Verträgen alles durchsucht, aber leider nirgendwo einen konkreten Hinweis bekommen, wie ich herausfinde, welche Werkstätten zulässig sind, ohne Probleme mit der Leasing Bank als Eigentümerin des Fahrzeugs und der Garantie (inkl. Verlängerung) zu bekommen. Das Autohaus meinte bei Seat gibt es dafür Listen. Ich finde jedoch nur die Händlersuche und wenn ich dort Werkstattservices auswähle, bleibt ein AH in der Nähe mit Werkstatt übrig und die rechnen für einen Ölwechsel sowie Vergleichbares nen sportlichen Kurs ab (oft doppelt so teuer wie andere Werkstätten).
Wenn ich online recherchiere lese ich zu Teilen, dass der Gesetzgeber eine Werkstattbindung untersagt auch für Leasings - jedoch Originalteile genutzt werden müssen. Dies fände ich soweit klug, aber stimmt dies wirklich und gilt dies dann auch für sowas wie Felgen und Reifen?
Ich wüsste derzeit einfach nicht wohin zur Reifenmontage und bei Wartungen. Darf es noch die bisherige Meisterwerkstatt sein oder nicht?
Kann mir hier jemand weiterhelfen :)? (Erstes Leasingfahrzeug und so )