Ich hab meinen FL Cupra Ateca im März bekommen und musste die Tage feststellen, dass bei meinem auch keine Motorabdeckung montiert ist.
Motorabdeckung bei Cupra Ateca von Rückruf betroffen?
- airjordan
- Unerledigt
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Durch einige interne Meldungen von VW wird es wahrscheinlich erstmal keine neue Abdeckung geben. Somit wird weiter gespart 😮 und der Kunde zahlt‘s❗️
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Man sieht es zwar nicht so oft, aber mich würde es schon stören.
Sieht ohne Abdeckung ja wirklich doof aus.
Verstehe nicht, warum man sowas nicht in den Griff bekommt.
Der Kunde wird es schon akzeptieren, also wird nichts unternommen.
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Kann ich mir nicht vorstellen, interne Meldungen gibt es viele die keiner auf Echtheit prüfen kann.
Woher willst du diese Infos haben?
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Somit wird weiter gespart 😮 und der Kunde zahlt‘s❗️
So einfach ist es nicht. Die Abdeckung stellt ein Sachmangel dar. Da hat der Hersteller nachzubessern, ob er will oder nicht. Zum anderen ist die Abdeckung rechtlich mein Eigentum.
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Werde wahrscheinlich selbst wenn's ne neue gibt sie nicht verwenden, hab mir letztes Jahr selbst geholfen, siehe in diesem Thread auf Seite 2.
Ist mittlerweile von meinem Lacker in Schwarz glänzend lackiert.
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Axel , genau so sehe ich das auch. 😉
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Frank ja, Antwort ist bezogen auf CA Driver
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Ein Kollege war wegen Qualitätsthemen in WOB und hat mal sein Gegenüber gefragt. Daher die interne Info.
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So einfach ist es nicht. Die Abdeckung stellt ein Sachmangel dar. Da hat der Hersteller nachzubessern, ob er will oder nicht. Zum anderen ist die Abdeckung rechtlich mein Eigentum.
Es ist leider doch so einfach. Bei denen, die eine Motorabdeckung hatten, kann man vielleicht noch mit Mangel argumentieren da der Auslieferungszustand ein anderer war und die Abdeckung ja auch erworben wurde. Bei denen wo ab Werk keine Abdeckung drauf ist gilt das allerdings nicht. Die Abdeckung ist ja kein zugesichertes Teil was beworben oder in der Bestellung als Serienausstattung aufgeführt wird.
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Es ist leider doch so einfach. Bei denen, die eine Motorabdeckung hatten, kann man vielleicht noch mit Mangel argumentieren da der Auslieferungszustand ein anderer war und die Abdeckung ja auch erworben wurde. Bei denen wo ab Werk keine Abdeckung drauf ist gilt das allerdings nicht. Die Abdeckung ist ja kein zugesichertes Teil was beworben oder in der Bestellung als Serienausstattung aufgeführt wird.
Wenn ein Bild in einem Prospekt nicht mit dem Zusatz „bla bla zeigt Sonderausstattung“ vermerkt wird, dann muss das zu sehende auch an der gekauften Ware so sein (vorbehaltlich technischer Verbesserungen). Gibt es also irgendwo ein Bild im Katalog mit Abdeckung ohne entsprechenden Vermerk, habe ich auch Anrecht darauf. So damals bei meinem VfL bzgl. der Fußmatten gewesen. Im Katalog abgebildet, also mir als Käufer suggeriert gehört dazu und nirgendwo Hinweis auf Sonderausstattung. Lediglich die Carbonvariante wurde als SA vermerkt. Also habe ich mit dem Autohaus entsprechend diskutiert und kurze Zeit später auch die Matten erhalten. Im nächsten Mj und entsprechenden Prospekten wurde das dann geändert.
Im Übrigen befinden sich an einem Fahrzeug mehr nicht zugesicherte Teile als andersrum. Oder hast du z.B. schon einen beworbenen Zuziehgriff beim Ateca gesehen oder eine B-Säulen Verkleidung usw…….Also dieser Einwand von dir greift nicht.
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Wenn ein Bild in einem Prospekt nicht mit dem Zusatz „bla bla zeigt Sonderausstattung“ vermerkt wird, dann muss das zu sehende auch an der gekauften Ware so sein (vorbehaltlich technischer Verbesserungen). Gibt es also irgendwo ein Bild im Katalog mit Abdeckung ohne entsprechenden Vermerk, habe ich auch Anrecht darauf.
Im Katalog ist kein BIld vom Motor, wüsste auch nicht ob in den alten Katalogen eins drin gewesen wäre.
mehr nicht zugesicherte Teile als andersrum. Oder hast du z.B. schon einen beworbenen Zuziehgriff beim Ateca gesehen oder eine B-Säulen Verkleidung usw…….Also dieser Einwand von dir greift nicht.
Das ergibt schon aus den Gegebenheiten. Wenn der Ateca 4 Türen hat, müssen auch alle 4 Türen von außen und innen zu öffnen und zu schließen sein. Wenn Cupra beim nächsten Modelljahr die Verkleidung ändert und statt eines Griffs nur noch eine Schlaufe da ist ( wie teilweise bei Porsche ) ist die Funktion immer noch gegeben.
Die Verkleidung für die A,B,C Säulen sind für den Hersteller billiger als bei denen alles sauber zu entgraten, Kabel woanders her legen, Sicherheitsgurt führen usw. Die Verletzungsgefahr muss bedacht werden, die müssen dafür sorgen das sich dort niemand schneiden, Finger klemmen oder sonst was kann.
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Was mich einfach an der Sache ärgert, mal unabhängig davon, ob ich die Abdeckung jetzt unbedingt benötigen würde, dass man es seit fast einem Jahr nicht für notwendig hält, nachzubessern. In dieser Zeit sollte es eigentlich möglich sein das Design zu überarbeiten und eine neue Form herzustellen.
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Was mich einfach an der Sache ärgert, mal unabhängig davon, ob ich die Abdeckung jetzt unbedingt benötigen würde, dass man es seit fast einem Jahr nicht für notwendig hält, nachzubessern. In dieser Zeit sollte es eigentlich möglich sein das Design zu überarbeiten und eine neue Form herzustellen.
Rein rechtlich gesehen haben Sie ja nachgebessert. Der Mangel bzw. sogar die Sicherheitsgefahr besteht ja durch einen möglichen Brand. Dies wurde einfach mit Entfernen der Abdeckung behoben.
Cupra sollte den betroffenen einen Service Gutschein in Höhe von 50€ oder so zukommt lassen. Damit wäre der finanzielle Nachteil von den Käufern, denen ja ein Teil weggenommen wurde, bestimmt schon ausgeglichen.
Vielleicht gibt's ja bald eine neue Abdeckung in Pink oder so damit sofort auffällt dass Sie wieder da ist
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Es ist aber nicht so, dass sich der Hersteller aussuchen kann, was er macht. Er hat die Gefahr beseitigt und hat in einem angemessenen Zeitraum nachzubessern.
Wie gesagt, mir geht es nicht um die Abdeckung, sondern ums Prinzip. Denn geht es aktuell noch zu gut. Wenn man den einen verärgert, kommt noch der nächste und kauft.
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So einfach ist es nicht. Die Abdeckung stellt ein Sachmangel dar. Da hat der Hersteller nachzubessern, ob er will oder nicht. Zum anderen ist die Abdeckung rechtlich mein Eigentum.
Ich vermute, dass die Abdeckung nirgendwo als zwingend vorhandenes Bauteil / Feature vom Hersteller bzw. vom Verkäufer in vertragsrelevanten Dokumenten erwähnt wird/wurde. Der Sachmangel (ist vermutlich dann auch eher die Brandgefahr) wäre dann in Konsequenz einfach damit behoben, dass die Abdeckung entfernt wird/wurde.
Bezüglich Eigentum wäre es dann zumindest ausreichend, dass man die demontierte Abdeckung dem Kunden für die heimische Vitrine mitgibt und von der Verwendung im Auto abrät.
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Die wird aber vom Händler abgebaut und entsorgt. Deshalb war es auch mein Eigentum und stellt jetzt einen Sachmangel dar, da ich kein Fahrzeug ohne Abdeckung gekauft habe.
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Die wird aber vom Händler abgebaut und entsorgt. Deshalb war es auch mein Eigentum und stellt jetzt einen Sachmangel dar, da ich kein Fahrzeug ohne Abdeckung gekauft habe.
Echt jetzt??
Wenn dem Wirklich so ist, dann ist das meiner Meinung nach Betrug!
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Sagen wir so, wenn es notwendig ist, ist es ja in Ordnung, dass die Abdeckung ab kommt. Aber ca. 12 Monate nichts tun, geht halt nicht. Zum Glück war es nicht das Gaspedal, oder der Bremssattel.