Navi: Anzeige bzw. Warnung vor Radarfallen


  • Btw, falls jemand, so wie ich, seine POIs selbst zusammen baut...

    Schau mal beim "Nachbar-Forum " motortalk.de vorbei.

    Hier und hier z.B.

    Da hat ein Forenmitglied "holmes21" netterweise ein Tool gebaut, womit man au-tark seine POIs zusammenbauen kann.

    Funktioniert sehr gut bei mir (Navi+ == Discover Pro).

    Anleitung existiert auch in den verlinkten URLs.


    Viel Erfolg.

    Gruß aus OWL

    ---

    Ateca XCellence - K4K4 - 2.0TDI - 140kW - DSG - 4WD - EE - U41 - InfotainPlus (BeatsAudio) - P24 - PHF - PW2 - PCP - WW1 - PFZ - PDT - PK2 - PCT - PG6

    --> Jan/2018 ---- Jun/2018 :)

  • Btw, falls jemand, so wie ich, seine POIs selbst zusammen baut...

    Sehr Geil!

    Habs zwar noch nicht probiert sieht aber schonmal interessant aus und man muß nicht mit der lamarschigen Skodaseite arbeiten!

    Danke schonmal dafür!!! :proost:

    Vielleicht kommen damit auch einige auf die Idee, sich die Teile selber zu basteln und ich muß die nicht ständig verschicken! ;) (Satiere Ende)

    1.4 TSI, 2WD,6Gang Hand, Xcellence, Mato braun, Winterpaket, Pano,Navi, PWII, Beheizbare Frontscheibe, Soundsystem,Alkantara braun Best: 03.08.16. Auslieferung 15.11.16

  • Wo ich erst gestern wieder gelesen habe, dass das illegal ist...;):dugundwech:

    legal, illegal, sch...egal ;;tuete;;:dugundwech:

  • Nö !
    Aber so kommen sie am einfachsten an unser aller Geld.


    Aber in dem Artikel wurde darauf hingewiesen das der trachtenclub dein Smartphone nach gängige blitzerapps durch schauen darf.
    Da wäre es auch nahe liegend kurz das Navi zu checken
    Und wenn er was findet ist wohl saftiges Bußgeld fällig.
    M.e. sehr fragwürdig..


    Gesendet von meinem SM-J530F mit Tapatalk

  • Da auf dem Smartphone sowas von persönlichen Daten darauf sind (Banking, Bilder, Mails...) bezweifel ich dass die da ohne dringenden Tatverdacht da so einfach ran dürfen.

    Style 1.4 TSI DSG, Nevada weiss, Exterior schwarz, Drive Profil, Full Link, PLA mit TopView, Assistent V, SHZ, LED, Winter, Alarm, vario Boden
    Bestellt 11.01.18, ULT Juli18, 29.06.18 in Wolfsburg angekommen, Abholtermin 14.08.18

  • Das Problem ist, dass hier wieder einmal der Gesetzestext vorsätzlich falsch nach Gutdünken zum "Wohle" des Staates ausgelegt wird!


    Wer lesen und denken kann, wird sicher erkennen können, dass es sich bei einem Navi oder auch Handy mit "Blitzerapp" keinesfalls um "ein Gerät handelt, dass Überwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören kann" ....

    Ein echter Radarwarner könnte das, aber kein Navi oder Handy. Ein weiteres Problem dabei ist, dass man hier immer von Blitzerwarner spricht - das sind sie nicht!

    Es handelt sich lediglich im eine POI-ANZEiGE, mit der ausschließlich nur die "Position einer Gefahrenstelle (die eventuell auch mit einem Radar überwacht wird) anzeigt". Es kann keinesfalls tatsächlich ein vorhandenes Radar detektiert und daher auch nicht angezeigt werden. Selbst wenn eine Radarbox vorhanden ist, kann nicht detektiert werden, ob da ein Radar aktiv ist oder nicht - und schon gar nicht kann die Radarmessung gestört oder beeinträchtigt werden - dazu ist ein Navi oder Handy rein technisch nicht in der Lage!


    Also sind im Grund alle Urteile diesbezüglich (wie viele gibt es denn wirklich? Mir ist genau eins bekannt, an denen sich alle festhalten und immer wieder zitieren...) falsch! Es wird auch nicht richtiger, wenn derartiges immer wieder in diversen Medien breit getreten wird und irgend ein "Spezialist" vollmundig behauptet dass dann das Navi zum Radarwarner mutiert! Dann müsste ja auch das Radio in dem Moment zum Radarwarner mutieren wenn eine entsprechende Durchsage kommt.... Schon von daher ist das also ausgemachter Blödsinn.

    In DE versucht man halt noch immer die Leute mit allen Mitteln abzuzocken - was man auch anderswo macht ... Mich wundert halt nur, dass gerade Ihr in DE, die Ihr ja doch so sehr auf die Einhaltung von Regeln etc. besteht Euch diesbezüglich nicht wehrt?!

    Wenn der Staat derartiges unterbinden will, dann muss er erst den Gesetzestext ändern - bisher deckt der wie bei uns in AT auch, keine POI-Warner ab.

    Deshalb sind die bei uns auch nicht verboten ... nur die echten Radarwarner. Aber auch nicht weil sie vor Radar "warnen", sondern weil sie als unerlaubte Sendeanlage gelten und tatsächlich die Messung stören können.

    Anders schaut das in der Schweiz aus. Hier sind ALLE "öffentlichen" Warnungen verboten - auch solche per Radio! Man darf sich aber *selbst* nur für eigene Zwecke am Navi entsprechende POIs einrichten, strafbar macht man sich nur, wenn man diese dann veröffentlicht ...


    Ist aber alles in der jeweiligen STVO nach zu lesen ;)

  • Aber in dem Artikel wurde darauf hingewiesen das der trachtenclub dein Smartphone nach gängige blitzerapps durch schauen darf.
    Da wäre es auch nahe liegend kurz das Navi zu checken
    Und wenn er was findet ist wohl saftiges Bußgeld fällig.

    Was immer das für ein Artikel war: sie dürfen definitiv höchstens ein Navi nach Blitzerwarnern durchsuchen - und selbst das bezweifle ich -, wenn Du ihnen durch Dein Verhalten einen triftigen Verdachtsgrund geliefert hast. Dasselbe gilt für eine anderweitige Durchsuchung. Ansonsten nur per gerichtlichem Durchsuchungsbeschluß. Das Innere des Autos ist wie das Handy Teil der Privatsphäre. Kontrolliert werden darf nur das Vorhandensein vorgeschriebener Ausrüstung. Wenn dann natürlich 'ne Knarre oder Rauschgift im Kofferraum liegen ... :dugundwech:
    Wenn sie es trotzdem versuchen, muß man schon selten dumm sein, sich darauf einzulassen. Und selbst dann kann es ein guter Anwalt wieder gerade biegen.

    Wer lesen und denken kann, wird sicher erkennen können, dass es sich bei einem Navi oder auch Handy mit "Blitzerapp" keinesfalls um "ein Gerät handelt, dass Überwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören kann" ....

    Einspruch: Der entsprechende Absatz in § 23 StVO in D lautet:

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)

    Da der erste Satz - bewußt oder fahrlässig - nicht klar festlegt, daß das der einzige oder Hauptzweck des Gerätes sein muß (auch wenn ich es wie Du so auslege), gilt nach überwiegender Rechtsauffassung von Verkehrsjuristen (vorsichtshalber?) jedes Navi oder Handy mit einem Blitzerwarner als ein solches, auch wenn es natürlich nicht stört, sondern nur anzeigt.

    Im Übrigen gilt das nur für den Fahrer. Ein zweibeiniger Blitzerwarner auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank ist nicht zu beanstanden. Der könnte selbst ein Radar- oder Laserstörgerät betreiben und verstieße zumindest nicht gegen den oben zitierten Paragraphen. Das macht die ganze Absurdität dieser Regelung deutlich. Die Realität hat das Gesetz links und rechts gleichzeitig überholt.

    Wahrscheinlich auch deshalb wird der Paragraph nicht wirklich sanktioniert, sonst gäbe es eine laufende Rechtssprechung und damit mehr Klarheit.

    Ich fahre seit 10 Jahren mit Blitzerwarner in den Navis. Bis auf zwei Schweizer Polizisten hat sich noch niemand dafür interessiert. Und die ließen sich mit der Frage nach einem Durchsuchungsbeschluß und dem Hinweis der Privatsphäre "überzeugen". Ansonsten hätte ich ihnen das über einen speziellen Button ausgeschaltete Navi übergeben, auf dem die Warner rückstandsfrei verschwunden wären. Das hätten die nicht mal in Betrieb bekommen, weil dazu 2 von 3 Tasten gleichzeitig zu drücken waren.


    Ein ähnliches Thema kann man zu Dashcams in A aufmachen.

    In D hörst Du einhellig: in A nur mit Sondererlaubnis, sonst strafbar. Ich gehe davon aus, Du hattest sie für Deine Roadtrips :P;kaputt-lach;.

    Beim ÖAMTC liest sich das etwas anders: Dashcam Österreich

    Ich bin im Urlaub mehrfach mit Kamera an am Straßenrand stehenden Polizisten (einschl. Grenzkontrolle am Brenner) vorbeigefahren, ohne daß die reagierten. Vorsichtshalber hatte ich auf dem Handy den angeführten Link offen.

  • Sorry, aber Dein Einspruch wiederlegst Du selbst mit dem Zitat:

    ".....das

    dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)...."


    Weder ein Navi noch ein Handy ist "ein technisches Gerät, das dazu nestimmt ist", noch ist es - und vorallem nicht - in der Lage "Geschwidigkeitsmessungen anzuzeigen oder zu stören" ! Es kann lediglich den Standort einer Gefahrenstelle anzeigen.... Es werdne doch auch nur solche mit Radar überwacht - oder ¿


    Womit schon aus diesem Grund die Aussage der von Dir erwähnten Verkehrsjuristen absoluter Schwachsinn ist....

    Was ja auch die Tatsache untermauert, dass erstens eine "Blitzerwarnung" per Radio erlaubt ist - nur weil die Warnung lediglich akustisch erfolgt?? Dann drehen wir halt das Handydisplay ab und lassen uns auch akustisch warnen .... Und um den Schwachsinn die Krone aufzusetzen, darf der Beifahrer sogar einen richtigen Radarwarner nutzen?!


    Und was die Interpretation angeht - wenn die Judikatur glaubt nach Lust und Laune interpetieren zu können, darf ich das auch... ;) Wobei ich nicht interpretiere und behaupte ein Gerät würde zu etwas Anderem mutieren und unterstelle was der Gesetzgeber sich wohl dabei gedacht haben könnte, sondern nur den Wortlaut wie geschrieben auslege ...


    Als der Paragraph geschaffen wurde, gab es noch keine Navis, Handys mit POI Warnern....



    Und was die Dashcam angeht - ich nutze keine Dashcam... Sondern Actioncams. Und die sind ja nicht "verboten"..

    Ausserdem mache ich die Aufnahmen für meine private Zwecke und achte darauf, das keine privaten Daten Anderer verletzt werden (wo nötig entferne ich Fahreuge, Kennzeichen etc.).

  • Wir stimmen ja inhaltlich völlig überein, aber so ist nunmal die Sachlage.

    Zum Glück ist sie praktisch kaum relevant. Insofern kein Grund zum Aufregen ;;brav;;:proost::dugundwech:

  • OLLI bei uns in DE darf im Radio nur vor mobilen blitzrrn gewarnt werden nicht vor Stationären.
    Für Juristen verstossen die navis schon gegen fen zitierten Paragraphen eben weil der auch vor Stationären Überwachungsmassnahme warnt.
    Würde nicht gewarnt würdest du mit 100 Sachen in dr 70er Zone rein rauschen. So bremst du ganz entspannt ab um nacher wieder ganz entspannt 100 zu fahren?
    Das ärgert natürlich den Staat weil mal wieder keine Einnahmen
    Daher wird er zickig




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  • Mag alles sein - dann muss der Gesetzestext entsprechend geändert werden!

    Auch der Gesetzgeber darf seine Gesetze nicht einmal Buchstabengetreu, einmal nach Gutdünken exekutieren!

    Mich wundert nur, dass dies noch nicht geschehen ist, bzw. man sich bei einer eventuellen Verurteilung nicht darauf beruft.

    Aber vermutlich hat er eh genug damit zu tun, die diversen nicht korrekt aufgestellten fixen Boxen zu korrigieren und die darauf folgenden Berufungsverfahren abzuarbeiten ;)

    Übrigens: Unabhängig ob so eine Gefahrenstelle (deshalb gibt es da ja auch ein Tempolimit) Radarüberwacht wird oder nicht - Du hast ab Werk einen "Tempolimitwarner" eingebaut .... der dann aus dem von Dir genannten Grund ja auch illegal wäre ... Und Außerdem würde das unterm Strich ja bedeuten, dass der Staat genau WILL, dass man zu schnell fährt, um die Autofahrer abstrafen zu können, damit er Einnahmen lukrieren kann - DAS allerdings wäre ja noch illegaler, weil vorsätzliche Anstiftung zu einer Straftat...


    Du siehst, man kann alles drehen und wenden wie immer man es will ... außer man hält sich buchstabengetreu an den Gesetzestext - der so formuliert sein muss, dass man aber auch schon gar nichts daraus interpretieren kann!


    Mit anderen Worten, wenn der Gesetzgeber aus welchen Gründen auch immer einen Gesetzestext derart schwammig formuliert (bei uns sit der Gesetzestext etwas spezifizierter: https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/98a - bei uns darf also auch der Beifahrer keinen Radar-/Laserwarner/blocker verwenden), muss er auch damit rechnen mit seinen eigenen Waffen geschlagen zu werden. Vielleicht weiß er das ja ohnehin und es wird deshalb kaum exekutiert, sondern nur über die Medien die Angst geschürt es könnte was sein ...

    Lustig dabei ist, dass bei uns in AT das tatsächlich nicht wie bei Euch in DE publiziert wird - bei uns sind solche POI-Warner erlaubt ... aber in allen deutschen Medien wird Österreich wie Deutschland in dieser Sache gleich gelistet! Sprich, für Euch sind diese POI-Warnern in AT genauso illegal wie bei Euch selbst .... Obwohl dies nicht der Tatsache entspricht, was man zb. auch als Rechtsauskunft des ÖAMTC oder des Ministeriums bekommt.

  • Mag alles sein - dann muss der Gesetzestext entsprechend geändert werden!

    Auch der Gesetzgeber darf seine Gesetze nicht einmal Buchstabengetreu, einmal nach Gutdünken exekutieren!

    Mich wundert nur, dass dies noch nicht geschehen ist, bzw. man sich bei einer eventuellen Verurteilung nicht darauf beruft.

    In Deutschland sitzen fast nur Juristen im Bundestag, die wollen ihr Einkommen sichern und die Gesetze werden absichtlich schwammig formuliert damit jeder Einzelfall extra geklärt werden muss ;)

    Bezüglich Blitzer POIs auf Navis Smartphones hier eine "Auslegung" ;)

    https://www.strassenverkehrsam…ten-75-euro-busgeld-droht

  • Diese Auslegungen kenne ich - und obwohl der Gesetztestext *eindeutig* ist und NIE von Apps o.ä. was geschrieben steht, wird das dennoch darauf bezogen...

    Auch dieser Artikel zeigt nur die Inkompetenz des Schreibers und den Schwachsinn den er in Bezug auf POI-Warner damit verbreitet.

    Egal - im Werksnavi, dass im Fahrzeug fest eingebaut ist, nicht installieren - dafür aber am Handy und dieses bedient in DE halt der Beifahrer ("Oha, jetzt hat der das doch bei mir liegen lassen").... gebt halt den Affen Zucker ;)


    Übrigens: Bei der Argumentation solltet Ihr nie von "Blitzerwarnern" oder "Warnung vor Radarfallen" etc. reden, immer nur vor "POIs die vor Gefahrenstellen warnen". Denn nur solche haben ja ein Tempolimit und werden manchmal auch Radarüberwacht - Ihr lasst Euch aber nur vor der möglichen Gefahr an dieser Stelle warnen, nicht aber vor dem Einsatz eines Radars, das Euer Gerät ja auch gar nicht kann!

  • Du hast ab Werk einen "Tempolimitwarner" eingebaut ....

    Meinst du den Punkt, dass ich eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit einstellen kann und der Ateca dann warnt wenn ich drüber bin ??

    Das ist doch nur notwendig weil außerhalb Deutschlands die meisaten Länder fixe Tempolimits haben die bei Überschreiten teuer sind.

    Für jemand der ACC hat ist das irrelvant aber ohne macht das sicher Sinn.


    Von Frankreich weiß ich dass die jetzt nur 80 erlauben auf Landstrassen. Da hätte ich als Deutscher nur die Grenze eingestellt um ja kein teures Bussgeld zu bezahlen.


    Alles Kindergarten....


    Zitat

    Wenn Sie sich über die Routenplanung über Standorte für Tempokontrollen informieren, ist das hingegen völlig in Ordnung. Sie dürfen diese Infos sogar ausdrucken und im Wagen mitführen. Ausschlaggebend sei, das sich ein Autofahrer nicht kurz vor dem Erreichen einer Tempomessstelle gezielt und automatisch warnen ließe, erklärt Markus Schäpe weiter. Das erkläre auch, dass in vielen Straßenkarten fest installierte Blitzer verzeichnet sind.

    Olli

    Das ist kein Schwachsinn auch wenn du es so siehst. Das ist Juristerei.

    Aber für die Diskussion ist diese Aussage im vorstehneden Zitat relevant.

    Nichts anderes machen die POIs. Sie sind Bestandteil der Routenplanung.


    In vielen Diskussionen wird sich nämlich immer auf den ersten Teil der Abhandlung bezogen, die weiter oben schon aml zitiert wurde.


    Ergo können wir das Thema "Erlaubt oder nicht" zu den Akten legen.

  • Was für ein Theater!

    Wenn ich nicht möchte, das der Herr Polizist die Radarwarner sieht, verpaase ich den DIngern eine Zapfsäule und nenn sie Michis Tanken!

    Er sieht dann auf der Karte je nach ausschnitt wenns wirklich gut läuft 3-4 davon.

    Glaubt wirklich ein Mensch, das das auch nur einen Polizisten interessiert?

    Ich hasse dieses Sommerloch!:S :proost:

    1.4 TSI, 2WD,6Gang Hand, Xcellence, Mato braun, Winterpaket, Pano,Navi, PWII, Beheizbare Frontscheibe, Soundsystem,Alkantara braun Best: 03.08.16. Auslieferung 15.11.16