Nach dem es HIER zum Thema Garantieverlust schon einige Gedanken gibt, die sich aber speziell mit Codierungen befassen, möchte ich einen neuen Threat aufmachen, der sich ganz allgemein mit dem Thema beschäftigt.
Grundsätzlich sollte man bevor man vorschnell urteilt einfach seinen gesunden Menschenverstand und vielleicht ein wenig Gesetztestext in seine Überlegung einfließen lassen.
Klar dürfte sein, dass alle *eintragungspflichtigen* Veränderungen (Sportauspuff, Felgen/Reifen, Motortuning, Tieferlegung um nur die Gängigsten zu nennen) - das sind in der Regel solche die das Fahrverhalten irgendwie ändern oder die Sicherheitsrelevant (zb. Licht) - ohne entsprechende Eintragung/ABE (Achtung! Hat in AT meist keine Gültigkeit - hier ist fast immer eine Eintragung nötig!) etc. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen - darüber gibt es auch keine Diskussion, ist so.
Ob jetzt jede Veränderung auch eingetragen wird oder ob man jede Änderung eintragen lässt, ist eine andere Geschichte. Jeder wird hoffentlich wissen, was Sache ist und worauf er sich hier einlässt. Da braucht es dann auch bitte keine erhobenen Zeigefinger - geschenkt!
Und ja, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und als Lenker ist man verpflichtet sich entsprechend zu informieren!
Das derartige Veränderungen trotz Eintragung vermutlich (ziemlich sicher sogar) keiner Herstellergarantie unterliegen, es sei denn der Hersteller gibt nach Umbau und Abnahme dafür explizit eine Garantie, wird hoffentlich auch klar sein ?!
Wenn also aufgrund so eines Umbaus, der vielleicht sogar eingetragen wurde - zb. Spurverbreiterung mit breiteren Felgen - die Radaufhängung, Stoßdämpfer, Lager etc. vorzeitig defekt werden, wird der Fahrzeughersteller dafür keine Garantie übernehmen, weil die Teile für diese Veränderung auch nicht ausgelegt sind. Wenn die Radaufhänung den neuen Gegebenheiten angepasst wird, wird vermutlich der Tuner dafür (und nur dafür) die Garantie übernehmen....
Dann gibt es Änderungen, die nicht unbedingt eintragungspflichtig sind. Dazu zählen dann zb. div. Codierungen - solange sie nicht sicherheisrelevant sind oder das Fahrverhalten verändern. Oder Zierteile (die aber in der Regel eine ABE brauchen) *aussen* am Fahrzeug. Auch eine andere Antenne zählt dazu etc.
Solange die Veränderung nicht "kausal" mit dem Defekt im Zusammenhang steht, wird es auch keinen Garantieverlust geben können!
Und natürlich wird dadurch auch nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen....
Es wird auch kaum (ist mir in den letzten 35 Jahren noch nie passier) irgend jemand fragen ob für die Zierleiste eine Eintragung/ABE vorhanden ist - bei Spoilern passiert das schon eher!
D.h. konkret zb. wenn ich anstelle der original langen Stabantenne eine stylische Tuningantenne (so eine aus Alu) einschraube, erlischt dadurch NICHT die Betriebserlaubnis. Sollte dadurch aber der Radioempfang deutlich schlechter werden - würde diese Verschlechterung ja kausal mit der Änderung zusammenhängen weshalb es auch keine Garantie gibt! Sollte ich also damit in die Werkstatt fahren, würde man mir die Arbeitszeit und eine neue Originalantenne verrechnen - selber Schuld sage ich da nur. Strittig könnte es vielleicht werden, wenn dadurch mein Radio defekt wird. Hier wird nur ein Gutachter feststellen können, ob die Fremdantenne tatsächlich die Ursache für den Defekt ist, was man vielleicht nur auf gerichtlichem Wege klären wird können - ob man sich das antun will?
Ähnlich verhält es sich mit dem Austausch diverser Leuchtmittel gegen LED. Hier kann es in verschiedenen Bereichen angefangen von komischen Fehlermeldungen, bis Empfangsstörungen - davon abgesehen, dass diese LED Leuchtmittel großteils (wenn nicht alle) keine STVO Zulassung haben (siehe erlöschen der Betriebserlaubnis) kann man sich bei Nutzung auch *alle* Garantieansprüche jeglicher Art abschminken.
Was codierungen angeht - hier wird es nur dann zu einem Garantieverlust kommen, wenn der Schaden "kausal" mit der Änderung zu tun hat.
Eine Codierung der Spiegel-anklappfunktion zb. hat keinen Einfluß auf die Fernlichterkennung oder das Getriebe ....
Wobei eine Änderung der Autohold-Funktion u.U. Einfluß darauf nehmen könnte.
Wenn man codiert sollte man also schon alle eventuellen Auswirkungen auf alle eventuell davon betroffenen Systeme bedenken!
Vorsicht und Umsicht sind also sicher geboten, aber nicht Panikmache, "Urban Legends" oder erhobene Zeigefinger ("ich wollte es ja nur gesagt haben")
Es ist auch nicht jede Aussage des Händlers korrekt ...