Tachovoreilung

  • Ich fahre Sommers wie Winters jeweils mit

    215/55 R17 94V. Mit den Winterschlappen sind es ab 100 km/h immer 1 - 2 km/h weniger als im Sommer. Bei meiner Reisegeschwindigkeit von 150 km/h Tacho 146 zu 144 lt. GPS.

  • Die effektive Abweichung ist auch vom aktuellen Reifenumfang abhängig.


    Bei mir

    - mit neuen Sommerreifen 225/50 R18 : + 1 %

    - mit neuen Winterreifen 215/55 R17: + 4 %

    4% ?? Ist das nicht unzulässig? Ich habe shcon schlechtest gewissen weil meine Winterräder 2,8% voreilen und das ist schon grenzwertig.

  • Hallo,

    ich habe gesehen das Du deinen Seat ein wenig umgebaut hast.

    Sieht klasse aus!

    Vielleicht kannst Du mir bei einer Frage helfen.

    Ich würde gerne meinen Grill vom Xperience gegen den eines FR tauschen. Der Grill gefällt mir vom Design und in Schwarz besser.

    Sind die bis auf die Optik baugleich?

    Hätte ein gutes Angebot von einem FR Grill, aber habe bedenken ob der dann passt.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Gruß

    Tom

  • Hallo unbekannt, ich habe den Eindruck, dass Du in den falschen Thread gerutscht bist. (Ich habe aber auch keine Idee wohin Du wolltest). Stell Dich doch bitte zuerst mal vor und dann suchst Du in Ruhe den richtigen Thread raus. ;;schauhier;; Vorstll. und Begrüß. der User

    VG Sascha Klick for Pic

    Biete CUPRA Kappen

  • Emes454

    Guten Morgen Thomas,


    erst einmal herzlich :welcom1:hier bei uns im Forum.


    Sascha hat Recht aber aller Anfang ist schwer ;). Worauf bezieht sich Dein Beitrag?

    Ich verschiebe ihn gerne in den richtigen Thread, wenn ich denn weiß welcher das ist.

    Liebe Grüße ausm Ruhrpott, Dirk

  • 4% ?? Ist das nicht unzulässig? Ich habe shcon schlechtest gewissen weil meine Winterräder 2,8% voreilen und das ist schon grenzwertig.

    Gemäss EU-Richtlinie 75/443/EWG darf die Geschwindigkeitsanzeige von Fahrzeugen, die vor dem Jahr 1991 in der EU zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. Erfolgte die Zulassung erst nach 1991, erlaubt der Gesetzgeber eine Tachoungenauigkeit von bis zu zehn Prozent. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Zuschlag von 4 km/h gewährt.

    Beste Grüsse

    Hannes :)

  • Gemäss EU-Richtlinie 75/443/EWG darf die Geschwindigkeitsanzeige von Fahrzeugen, die vor dem Jahr 1991 in der EU zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. Erfolgte die Zulassung erst nach 1991, erlaubt der Gesetzgeber eine Tachoungenauigkeit von bis zu zehn Prozent. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Zuschlag von 4 km/h gewährt.

    Die 7 % Abweichung bezogen sich damals sogar auf den Skalenendwert und durften über den gesamten Bereich angesetzt werden. Das bedeutet, dass wenn die Skala z.B. bis 260 km/h ging, auch bei z.B. 80 km/h die Voreilung (7 % von 260) von 18,2 km/h sein durften. Das war zum Teil wesentlich mehr als die aktuell gültigen 10 % + 4.

  • Oh, Sorry. Da bin ich wohl falsch reingerutscht.

    Wollte eigentlich zum - Ateca FL Umbau -> Cupra Thread.

    Danke für den Willkommensgruß!

    Muss mich dann erst mal zurecht finden;-)

    Kein Problem. Beim ersten Beitrag sei Dir das gestattet. ;)

    Ich sehe, Du hast bereits selbst einen Beitrag in der Fachkategorie erstellt. Das ist gut.

    Ich lasse jetzt alles damit zusammenhängende hier stehen und wir kommen hier zurück zum eigentlichen Thema

    Tachovoreilung

    Liebe Grüße ausm Ruhrpott, Dirk

  • Gemäss EU-Richtlinie 75/443/EWG darf die Geschwindigkeitsanzeige von Fahrzeugen, die vor dem Jahr 1991 in der EU zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. Erfolgte die Zulassung erst nach 1991, erlaubt der Gesetzgeber eine Tachoungenauigkeit von bis zu zehn Prozent. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Zuschlag von 4 km/h gewährt.

    Wow, vielen Dank für diese Info.:thumbsup: Da sieht man mal wieder, dass man immer noch was dazu lernen kann. Wusste ich tatsächlich nicht. Dachte immer bis 2,5% ok,danach nicht mehr.:thumbsup:

  • Gemäss EU-Richtlinie 75/443/EWG darf die Geschwindigkeitsanzeige von Fahrzeugen, die vor dem Jahr 1991 in der EU zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. Erfolgte die Zulassung erst nach 1991, erlaubt der Gesetzgeber eine Tachoungenauigkeit von bis zu zehn Prozent. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Zuschlag von 4 km/h gewährt.

    Wow


    Mein Ateca geht lt. Fahrzeugschein

    202 +10% = 222,2

    222,2 + 4km= 226,2

    Im Rahmen der gesetzlichen Voreilung wäre alles OK.

    226,2- 202 = 24,2 km/h Unterschied


    Meiner geht laut Tacho aber 212🤔.


    Einer erzählt am Stammtich seiner geht 226 der andere mit dem gleiche Auto seiner geht nur 202 km/h. Als sie dann nebeneinander auf der ( gesperrten Autobahn) fahren sind beide gleich schnell. Nur ein Tacho zeigt richtig an und der andere richtig nach den gesetzlichen Vorgaben.


    Frage:

    Wie schnell fährt jetzt der Opa mit Hut auf der Landstrasse, wenn er wieder mal mit 70 - 75 vor mir herumzuckelt und ich vor lauter Gegenverkehr nicht überholen kann.

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • Wie schnell fährt jetzt der Opa mit Hut auf der Landstrasse, wenn er wieder mal mit 70 - 75 vor mir herumzuckelt und ich vor lauter Gegenverkehr nicht überholen kann.

    Der Opa guckt nicht auf den Tacho. Nie.

  • Du beantwortest deine eigene Frage?=O

    Gib mir die Antwort, bitte.🤪

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...