Haubenlift

  • Ich warte jetzt mal die Finale Version ab.
    Wenn es dann Bilder und vieleicht ein Video dazu gibt.
    Aber Grundsätzlich bin ich dafür.



    lg oacherl

    Ateca XCELLENCE 1.4 TSI DSG 2WD ,Matobraun Metallic ,Alcantara schwarz ,Winterpaket 1+2 ,Navi ,Panoramadach ,AHK ,Full Link ,Parklenkassistent ,Ö-Paket Xcellence ,Garantie 5 Jahre ,
    +VCDS Codierungen


    Bilder & Videos: Mein Ateca

  • @Anditil das zu schneidende Teil ist Schaumstoff, kein Plastik oder?


    Mit Plastik wäre ich wohl überfordert und müsste die Bestellung leider rückgängig machen. ;(

    Lg Dani

    1.4 TSI, 2WD,Style,Schalter,mato,TWA,NAV,ACC,AusparkA,Rückfahrkamera,DesignExPaketSchwarz,VollLED,LuS Paket,MediaPlus,FernlichtA,Abholung 14.10.16

  • ich würde mir das auch gerne live und final ansehen wollen, bevor ich umrüsten!

  • sehe ich genauso. Erstmal abwarten.
    Gruß
    Norbert

    Gruss

    Norbert


  • Der Haubenlift ist ne klasse Sache, aber an meinem neuen etwas wegschneiden möchte ich nicht. Daher habe ich erst einmal meine Abstimmung abgeändert. ;(


    Wenn er nachher vielleicht so optimiert worden ist, das man ihn restlos und ohne Spuren der Modifikation wieder demontieren kann, dann wäre ich wieder dabei.

  • Es ist doch nur etwas vom Schaumstoff.



    Ich bin weiter dabei.


    Danke an die Macher ;du_bist_super;

    Ateca FR 2.0 TDI 190 PS, Nevada Weiß, DCC, AHK, Pano,Infotain Plus, Leder mit elektrischen. Sitz, Kessy, Licht & Sicht, Standheizung, WSS beheizt, Assi V, Parkassit. Bestellt: 03.07.2018. UVLT 3-2019. Zulassung 03.07.2019.:)

  • Na ja das ja nichts, wenn es nur das Schaumstoff ist. Gibt es eine Teilenummer, falls man einen sauberen Rückbau will ?

  • Mit dem Umbau gefährdet man aber Fußgänger und damit gehört das einfach nicht gemacht. Man muss sich mal in die Situation versetzen, wie das wäre wenn das eigene Kind oder man selbst durch so einen Umbau eine andere Verletzung erfährt als ohne diesen Umbau....

    Aussage von mir zu diesem Punkt (überspitzt): Jeder, der sich heute ein Neufahrzeug ohne aktive Motorhaube kauft ist ein potentieller Mörder.
    Das ist nach meinem Verständnis eine vergleichbare übertriebene Aussage wie die von max_fü.




    Und woher *weißt* Du, dass es so ist? Bisher sind das alles nur Vermutungen...

    Genau so sehe ich das auch. Das ist eine subjektive Meinung - nicht mehr und nicht weniger.



    Ich habe manchmal das Gefühl, dass hier einige nicht nur übervorsichtig sind, sonder sich prophylaktisch schon ins Hemd machen, wenn nur irgend jemand über einen möglichen Umbau diskutiert. Klar schadet es nicht, einen entsprechenden Hinweis zu geben, dann kann keiner sagen, er hätte nichts davon gewusst. Aber mehr auch schon nicht.

    Jeder Umbau ist immer individuell für sich zu sehen. Dieser Umbau halte ich in Bezug auf Sicherheit für unkritisch.
    Warum steht weiter unten. Ich finde jeder hat hier das Recht seinen kritischen Hinweis zu einem Thema allen kund zu tun.



    Wirklich hilfreich wäre anstelle von könnt, sollte, müsste eine klare, nachvollziehbare und belegbare Aussage, wie es wirklich ist (in Deutschland, denn in AT etc. gelten teilweise andere Richtlinien!)

    Deswegen mein Versuch - weiter unten - die Meinung "Mit dem Umbau gefährdet man aber Fußgänger und damit gehört das einfach nicht gemacht." mit nachvollziehbaren Argumenten zu widerlegen.



    darf nix mehr dazu schreiben, scheinbar kein Meinungsforum hier. Seis drum, werd hier nicht mehr diskutieren. Ist ja nicht der erste Thread in dem einem Kritiker das Wort verboten wird...

    1. Du vertrittst deine Meinung. Das ist auch dein gutes Recht, auch wenn diese kritisch zu diesem Thema ist und vermutlich hier so keine Mehrheit findet.
    2. Dir fehlen aber nach meiner Auffassung die Argumente für deine Aussage "Mit dem Umbau gefährdet man aber Fußgänger und damit gehört das einfach nicht gemacht." Das ist deine Meinung - nicht mehr und nicht weniger.
    3. Und wenn man mehrmals seine Meinung hier zu diesem Punkt wiederholt ohne Argumente bzw. genauere Einzelheiten bringt es keinen von uns weiter.





    Hier nun mein Versuch die Aussage "Mit dem Umbau gefährdet man aber Fußgänger" mit Argumente zu widerlegen.


    Man unterscheidet bei einem Kollisionsverhalten einmal den Insassenschutz (Selbstschutz) und den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer (Partnerschutz). Weiterhin unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Sicherheitsmerkmalen. Bei diesem Umbau könnten die Deformationszonen im Frontbereich (Motorhaube und Kotflügel) betroffen sein (also nur passiv), deren Hauptaufgabe ein schützender Abbau der Aufprallenergie ist. In diesem Fall geht es um den Fußgängerschutz.


    Auszug von VW dazu:
    ...
    Zu den zahlreichen Maßnahmen beim Fußgängerschutz von Volkswagen gehören unter anderem spezielle Deformationselemente im vorderen Stoßfänger, ein möglichst großer Abstand zwischen Motorhaube und Motor und nachgiebige Kotflügel, zum Teil auch aus Kunststoff. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Risiko von Verletzungen zu minimieren, indem die "Kontaktzonen" möglichst nachgiebig gestaltet sind.
    ...
    (zum Originaltext)


    Meine Schlußfolgerung: Weder die vorderen Stoßfänger, noch der Abstand zwischen Motorhaube und Motor, noch der nachgiebige Kotflügel sind von dem Umbaumaßnahmen betroffen. Von daher ist für mich nicht nachvollziehbar, warum nach einem Umbau ein Fußgänger bei einem Aufprall gefährdender sein sollte als vor dem Umbau. Ob der TÜV das auch so sieht kann ich natürlich nicht sagen.


    Wer jedoch Wert auf den optimalen Schutz von Fußgängern legt dürfte dann nur noch ein Auto mit aktiver Motorhaube fahren. Was bei einer Kollision mit einem Fußgänger passiert und was das für Auswirkungen hat kann man sich vom Prinzip her gut in diesem Video anschauen.

  • Der Schaumstoff dient lediglich der Schalldämmung.
    Wenn da ein paar Centimeter fehlen, merkt das kein :hutab: Mensch

    Ateca FR 2.0 TDI 190 PS, Nevada Weiß, DCC, AHK, Pano,Infotain Plus, Leder mit elektrischen. Sitz, Kessy, Licht & Sicht, Standheizung, WSS beheizt, Assi V, Parkassit. Bestellt: 03.07.2018. UVLT 3-2019. Zulassung 03.07.2019.:)

  • Ich bleib bei meiner Bestellung.
    Habe kein Problem damit ein Paar Schrauben zu lösen und etwas Plastik im nicht Sichtbaren Bereich weg zu Scheiden/Dremeln !

  • Da mein Ateca angekommen ist hab ich mein listeneitrag von später auf sofort geändert.


    Und Danke an alle die sich die Mühe machen und Zeit investieren solche Verbesserungen (meine Meinung) anzubieten.


    Und nicht ärgern lassen. In jedem Forum gibt es Menschen die denken es gibt nur eine richtige Meinung --- nämlich IHRE. Lässt sich nicht vermeiden. Also -- Schlag ein Ei drauf und weiter geht's. Von mir aus ein ganz großes Daumen hoch.


    Gruß
    Achim.

    ------------------------------------------------------------------------


    Seat Ateca 2.0 TDI Xcellence 7-Gang DSG 4drive,Magic Schwarz Metallic, Alarm, Standheizung, Top view, DAB mit Seat Sound System, Connectivity Box, Sport Line Styling Paket, WinterPaket, Assistenz Paket V, 19"Aneto Felgen, AHK, Kessy, Parklenk Assistenz, Navigation Plus, Elek. Heckklappe, Garantieverlängerungen auf 5 Jahre


    Best. 09.02.17. voraussichtlicher Lt. August 17 ---- tatsächliche Lieferung 17.05.17 (14 Wochen)

  • Sevus liebe Ateca-Gemeinde.


    Wie schon mal gesagt, interessiere ich mich ebenfalls für die Gasdruckdämpfung.


    Aber: Ich habe heute auf dem Fußballplatz ein informelles Gespräch mit einem ex Renault-Werkstattmeister und heutigem DEKRA-Prüfer gehabt. Und was soll ich euch sagen: Er war entsetzt, dass wir darüber nachdenken, ein solches Teil fest zu verbauen.


    Kurzzusammenfassung: Es gibt nur drei Möglichkeiten, wie ein solches Teil legalisiert werden kann:
    A) der Herstellers des Fahrzeugs gibt dem Hersteller des Zubehörteils eine offizielle Freigabe, dass dieses Teil am Fahrzeug genutzt werden kann
    B) es gibt eine allgemeine Betriebserlaubnis für das Zubehörteil bzw ein Gutachten, in dem evtl. Auflagen enthalten sind
    C) Man führt es dem TÜV vor und bekommt eine Einzelabnahme.


    Wenn man keine der drei Varianten nutzt, ist der nachträgliche Einbau des Gasdruckdämpfers illegal und führt zum Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (da fest verbaut). Im Falle eines Unfalls wird unterstellt, dass ein Schaden (z.B. Verletzung eines Fußgängers oder auch nur der Schaden am anderen Fahrzeug) aufgrund der Nutzung eines illegalen Zubehörteils entstanden oder vergrößert wurde. Folge: Die Versicherung zahlt erst mal nix. Und man muss beweisen, dass es nicht an dem Teil lag - zum Beispiel durch Tests, Gutachten etc.


    Und C fällt aus, da der TüV/ DEKRA ein solches Teil ohne Vorliegen eines Gutachtens nicht abnehmen wird. Stichwort Crashtest. Es handelt sich bei einer Motorhaube und den entsprechenden Befestigungen definitiv um sicherheitsrelevante Teile und die werden ohne Detailprüfung nicht abgenommen.


    Fazit: Wenn der Herstellers dieses Gasdruckdämpfers A) oder B) nicht mitliefert, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


    Es ist jetzt natürlich jedem selbst überlassen, die Konsequenzen daraus zu ziehen oder nicht. ICH würde mich freuen, wenn A oder B mitgeliefert würden und dann auch gerne mehr als 50 EUR für das Teil ausgeben. Aber wenn nicht, dann definitiv nicht.

  • Der Schaumstoff dient lediglich der Schalldämmung.
    Wenn da ein paar Centimeter fehlen, merkt das kein :hutab: Mensch


    Es ist richtig das man das zerschnittene Teil als Ersatzteil nachkaufen kann. Aber erstens möchte ich nachträglich kein Geld mehr in das zu veräußernde Fahrzeug stecken und zweitens bin ich Perfektionist. Wenn ich die Motorhaube öffne, dann muss das so aussehen wie ab Werk bestellt und nicht nachträglich irgendwie reingeschnitzt. Da würde ich mich immer wieder drüber ärgern wenn ich drauf gucke.


    Also nichts für ungut. Das soll auch nicht abwertend für die Mühe und Arbeit sein, die man in das Projekt steckt. Das finde ich großartig. :thumbup:


    Wenn es dann mal hinterher so genial und einfach (ohne etwas zu zerschneiden) zu lösen ist, wie beim Tiguan. Dann würde ich es später auch noch machen. :)

  • Vom praktischen Nutzen des Lifts , kann man nur sagen super !!. - Umsetzung des Einbaus sieht auch problemlos machbar aus . Nur wie Patrick eben aufgeführt hat , ist die Umsetzung in Deutschland ohne Genehmigung der entsprechenden Stellen nicht möglich . Jeder weiß , wie in Deutschland alles mit Paragraphen schwindelig geregelt wird . Ohne hieb und stichfestes , das die Inbetriebnahme rechtlich genehmigt , bleibt man im Schadensfall gleich mal auf riesigen Summen sitzen. Vor allem bei Personenschäden kommen da auch mal 6- stellige Summen zusammen . Versicherungen sind da auch kein Verlass , die suchen akribisch nach Möglichkeiten sich um die Auszahlung solcher Beträge zu drücken . Sogar die Vollkasko hilft da nicht weiter , da die Betriebserlaubnis des Autos durch den Anbau/Veränderung erloschen ist .


    Gruß
    Thomas

  • Für alle, die dennoch glauben, dass der Einbau legal ist, sei die Lektüre des Paragraph 19 der StVZO sowie deren Anwendung ans Herz gelegt:


    "Die Bertriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“

    In unserem Fall des Gasdruckdämpfers gilt Fall #2: Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden. Von einer notwendigen Reparatur, einem Defekt oder einem generellen Verschleiß bleibt die Betriebserlaubnis unberührt. Verhält es sich jedoch so, dass es zwar zu einer Veränderung des Fahrzeugs kam, dabei aber die Einschränkungen, Anbauvorschriften oder andere Auflagen für anbauabnahmepflichtige Bauteile beachtet wurden, gilt die ABE gemäß § 19 StVZO nicht als erloschen.


    Neben des (zu vernachlässigenden) Bußgeldes ist das wesentliche Problem wie oben beschrieben, das Versicherungstream im Falle eines Schadens - oder der Ärger, wenn der TÜV Prüfer es merkt und die Plakette verweigert...


    Dennoch: Ein Lob an die Tüftler und danke für die Initiative! Aber bitte vollumfänglich die Konsequenzen prüfen und eine ABE mitliefern...

  • Wie kommst Du darauf, dass #2 zutrifft?
    Soweit ich weiss, ist die Motorhaube kein Teil von aktiven Fussgängerschtuz.
    Es wird also keine vorhandene Funktion eines Schutzes beeinträchtigt....
    Im Falle eines Unfalls wird - wie auch ohne Lifter - die Motorhaube vom Sicherheitsriegel gehalten. Sollte der Crash so heftig sein, dass die Haube entsprechend gestaucht wird, wird sie mit und ohne Lifter den Motor frei geben...
    Davon abgesehen, möchte ich festhalten, dass dies alles nur für DE gilt. In AT schaut die Sache doch etwas anders aus...
    Bei uns laufen zwar auch nicht unbedingt die Hellsten rum, aber wir haben verstanden, dass ein Navi kein technisches Gerät ist, dass geschaffen wurde um verkehrsüberwachende Massnahmen anzuzeigen oder zu stören ... deshalb sind “Gefahrenstellenwarner“ in Navis bei uns auch erlaubt.
    Wir haben auch eine regelmäßige Fahrzeugüberprüfung, aber nicht beim TÜV - bei uns ist man etwas pragmatischer. Da läuft nicht gleich jeder bei einem Unfall zum Anwalt und klagt...

  • Neben der Zulassungsfrage wird/kann Seat natürlich jegliche Garantieansprüche ablehnen, die irgendwelche mit der Haube in Verbindung stehenden Teile betreffen.


    Es sind nun zahlreiche, zu berücksichtigende Faktoren genannt worden - den Rest muss jeder selbst entscheiden/verantworten.


    Die Idee ist weiterhin klasse!

  • Also ich stelle fest das es hier schon immer wieder zu tendenziell emotionalen Überreaktionen kommt wenn einige die einfach wohl offensichtlich gerne an ihren Autos "basteln" erkennen müssen das dies nunmal auch negative rechtliche Konsequenzen mitbringen kann.
    Die Idee als solche ist ohne Zweifel nicht schlecht, jedoch solange keine ABE vorliegt sollte jeder die Finger davon lassen.
    Also ich fahre sicher ich schon ganz schön lange Auto aber ich komme auch mit einer Serienmässigen Fixierstange gut zurecht.
    Wenn es euch so unglaublich wichtig ist das da Gasdruckdämpfer an der Motorhaube sind ....dann nehmt das Geld in die Hand und kauft euch halt die entsprechenden Fabrikate.
    Der ATK ist und bleibt in der Gesamtheit ein super Preis/Leistungsangebot und da muss man halt auch kleine "Niedlichkeiten" hinnehmen. Für den Normalo mit Ölkontrolle/-nachfüllen; Wischwasser auffüllen und mal kurz schauen ob alles passt ....sollte es reichen.


    @Patrick ..danke für die Richtigstellung des Sachverhaltes

    ATK Excellence 1.4 TSI/DSG schwarz, Alcantara, AHK,STH,SoundSystem,FullLink,ACC,PLA,WiPa.u.mehr :D bestellt 31.12.16 Übergabe 26.01.18 ;)


    ATK 2 Ex. 1.5 TSI/DSG grau, Dinamica,AHK,Standheizung,VirtualCockpit,ACC,FullLink,Winterpaket u.a.

    bestellt 29.12.22 Übergabe 29.August 23 :stargrin:

  • Wie kommst Du darauf, dass #2 zutrifft?

    Weil per se immer von einer Erhöhung des Gefahrenpotentials ausgegangen wird, solange nicht nachgewiesen ist, dass es nicht so ist. Das ist ja gebau der Grund, warum Teilehersteller immer ein Gutachten/ABE mitliefern, in dem genau nachgewiesen witd, dass das Teil zum Fahrzeug passt und eben keine Gefahrenerhöhung vorliegt.
    Das ist im Übrigen auch in Ö so - fest verbaute Teile brauchen eine Zulassung, ansonsten sind die nicht legal...



    Soweit ich weiss, ist die Motorhaube kein Teil von aktiven Fussgängerschtuz.

    Ich möchte keine GrundsatzDiskussion beginnen, aber: Da liegst du falsch! Die Motorhaube ist im Zusammenspiel mit den Befestigungspunkten essentieller Teil des Fußgängerschutzes und der Crash-Verformung. Und genau aus dem Grund gilt auch wieder o.g. Punkt 2 .



    Neben der Zulassungsfrage wird/kann Seat natürlich jegliche Garantieansprüche ablehnen, die irgendwelche mit der Haube in Verbindung stehenden Teile betreffen.


    Es sind nun zahlreiche, zu berücksichtigende Faktoren genannt worden - den Rest muss jeder selbst entscheiden/verantworten.


    Die Idee ist weiterhin klasse!

    SO IST ES!
    Wer aber das Teil ohne Zulassung verbaut, sollte sich bewusst sein -und nicht verdrängen oder versuchen, wegzuargumentieren- dass es nicht legal ist (analog LED-Lämpchen als Ersatz für Stand- oder Tagfahrlicht) und man den Versicherungsschutz riskiert. Wem das klar ist und es trotzdem verbaut, dem unterstelle ich durchaus (ja, meine persönliche Meinung!) kriminelle Energie.


    Dennoch: Die Idee ist klasse!