Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder)

  • Und allen anderen, denen man nicht so ein Teil (ich nenne es Kuckucksei) ungefragt untergeschoben hat, kommt weiter mit einem blauen Auge davon?

    Bis jetzt gilt doch rechtlich das ich nicht aussagen muß wenn ich mich selbst belaste. Dank der tollen Technik braucht mich nun niemand mehr zu fragen, man liest einfach aus?
    Oder man fragt mich, ich sage aus und dann kommt jemand daher und liest trotzdem aus und wenn ich nur an einer Stelle eine andere Auffassung oder Wiedergabe gemacht habe ... .

    :thumbdown:

    Ich habe mir jetzt mal die BA vom Ateca angesehen.
    Sorry, hätte ich früher tun sollen.
    Falls noch jemand Bedarf hat, ich vermute einige werden es nicht gelesen haben.

    Seat sagt hier, das niemand auf die Daten Zugriff hat solange ich, als Besitzer oder Leasingnehmer nicht zustimme.
    Danke Seat, da nehme ich euch mal beim Wort. :thumbsup:

    Nette Grüße

    Tarraco 2021

    Tarraco XCELLENCE 200PS TDI DSG 4Drive,
    StandHeizung, AZV,
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    FrontscheibenHeizung
    Zusätzlich:
    Dashcam,
    seitl. hintere und Heckscheibe nachfoliert (dunkler),
    Spritzschutz v/h,
    Spiegelspot ("Hola" Schriftzug durch Tarraco Schriftzug/Silhouette ersetzt, alte Version eben)
    Codierungen:
    Durchschnittsverbrauch angepasst,
    Rücklichter ins TFL integriert mit Auswahl TFL aktiv/inaktiv im Menü,
    Heckwischer Automatik bei Rückwärtsgang mit Auswahl im Menü,
    Komfortschlüssel automatisches verriegeln, ist aber sehr hinderlich, wieder deaktiviert
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    von 2014-18 Tiguan 2.0 TDI 150PS 4Motion DSG
    von 2018-21 Karoq 2.0 TDI 150PS 4x4 DSG

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  • Mit OBD-System und Schlüssel ist das auslesen möglich. Was ist beim Ölwechsel? Ob da jemand Daten ausliest und weiter leitet, wer weiß es? Wieso kann ich nicht selbst durch PIN, Kennwort oder ähnliches selbst entscheiden? Klar kann man das auch knacken, aber dann wäre es wirklich illegal.

    1,4 TSI XCELLENCE, MJ 2018, 2WD, Handschaltung

    1,4 TSI XCELLENCE, MJ 2018, 2WD, Handschaltung, Bila Weiß, Alcantara schwarz, Full Link, Standheizung

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  • Ob das nun nötig ist, da gebe ich dir recht liegt immer im Auge des Betrachters.Als Geschädigter wäre ich froh man könnte feststellen wie schnell der Unfallverursacher wirklich gefahren ist.
    Als Beschuldigter sehe ich das natürlich ganz anders. Der Datenrekorder weißt 120 aus = 40 KM zu schnell. Da wirste dann vielleicht richtig verknackt. Der Gutachter rechnet 100 km aus = 20 Km zu schnell kommste mit blauem Auge davon.


    Der verletzte mit einem Bruch oder Schleudertrauma kann dann vom blauem Auge reden, dass er noch lebt?

    Auch mein Beispiel war von wirklichen 120km/h (mit Abzug dann halt 110km/h) die rede, da glaub ich einem Rekorder mehr als einem Gutachter.

    Frage mich nur, warum man als Beschuldigter nicht zugeben kann einen Fehler gemacht zu haben?


    -------------------------------------------------------------

    Zum Thema:

    Zumindest bin ich froh drüber, dass dieses Pflicht wird, da es doch zu viele egoistische Fahrer gibt die trotz Schuld alles von sich weisen wollen.


    Eigentlich haben schon so gut wie alle moderne Autos solche Aufzeichnungsgeräte, zumindest alle die einige Assistenten am Bord haben

    mein Ateca

    Samoa Orange - 1.4TSI 150 PS Tiptronic - XCELLENCE - Alcantara Braun - AHK - Standheizung - Toter Winkel Assi - DAB+ - Full Link - Sound System - Top-View


    Bestellung: 27.03.2017
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    Produziert: KW14/18
    Lieferung beim Händler: KW16-17/18
    Übergabe: 25.05.2018

  • Soweit ich gehört habe, funktioniert das System so,
    dass fortlaufend die Daten aufgezeichnet und nach ein paar Minuten wieder gelöscht/überschrieben werden.

    Bei einem zu definierenden Ereignis, abrupter Stopp, Fahrzeug gekippt, Airbags ausgelöst,
    wird das angehalten und die die letzten Minuten bleiben gespeichert.

    Es ist also nicht so, dass das komplette Fahrprofil über den gesamten Zeitraum der Fahrzeugnutzung gespeichert ist.

    Vielleicht beruhigt das Bärli auch ein wenig.

    Siehe auch Beitrag 55 vom Peter

    1.4 TSI DSG 2-WD Reflexsilber Alcantara schwarz, Pano, AHK, Full Link, Fahrassi V, Winterpaket und anderes mehr
    bestellt Juli 16, Lieferdatum 01.17 :) 01.12. 16 bereits abgeholt !!


  • Ich finde das nicht so gut, das Szenario wird so ausgebaut das sich jeder, der sich gegen den EDR äußert als "... egoistische Fahrer gibt die trotz Schuld alles von sich weisen wollen ..." hinzustellen, also das klingt für mich jedenfalls so.
    Wo fängt das an, beim Bruch oder beim Schleudertrauma? Ne eben nicht, nur wer da widerspricht ist sofort abgestempelt und der Böse?

    Aber vielleicht stellt sich dann raus, dass das Opfer nicht ausgewichen ist und nicht gebremst hat, obwohl er hätte so den Unfall vehindern, lindern hätte können. Selber statt der erlaubten 70 eben 80 gefahren ist, laut EDR, der Gutachter gesagt hätte das er nicht zu schnell war.
    Die Versicherungen kriegen sich in dem Moment nicht ein! Was können sie nun an Forderungen, dank des EDR, ablehnen, so nach dem Motto, "selbst (Mit)Schuld". Wir ahnen noch gar nicht was es bedeuten kann eine Teil/Mitschuld zu bekommen. Und die wird jeder bekommen, weil man immer etwas finden kann oder wird, was man hätte zur Vermeidung tun können.

    Es war bisher immer so, der Autofahrer zahlt die Rechnung, ab jetzt auch die Opfer?

    Auch mitten im Sommer, wir bewegen uns da auf sehr dünnem Eis, wenn wir die Sache nur so sehen das wir Vorteile davon haben ist das uU recht kurzsichtig, auch die Opfer könnten schnell zu Opfern werden.

    Nette Grüße

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  • Hallo Peter, ich sehe das eher genau andersrum.

    Heute haben viele Verursacher eine Rechtschutzversicherung und versuchen einen Teil der Schuld beim Opfer abzuladen.
    Die Versicherungen+ Polizei+Gerichte können eben NICHT genau den Hergang nachvollziehen
    und deshalb ist das Opfer im Nachteil und Versicherungen kapitulieren und zahlen die Teilschuld.
    Mit negativen Konsequenzen für den Unschuldigen.

    Ich habe im Freundeskreis genau solche Fälle z.Zt., die mit abenteurlichen Anschuldigungen der Verursacher zu kämpfen haben und sich eben nicht wehren können, weil : kein Beweis

    Sorry um den Ausdruck "Opfer", aber es schreibt sich halt kürzer.

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  • Ich finde das nicht so gut, das Szenario wird so ausgebaut das sich jeder, der sich gegen den EDR äußert als "... egoistische Fahrer gibt die trotz Schuld alles von sich weisen wollen ..." hinzustellen, also das klingt für mich jedenfalls so.
    Wo fängt das an, beim Bruch oder beim Schleudertrauma? Ne eben nicht, nur wer da widerspricht ist sofort abgestempelt und der Böse?

    Aber vielleicht stellt sich dann raus, dass das Opfer nicht ausgewichen ist und nicht gebremst hat, obwohl er hätte so den Unfall vehindern, lindern hätte können. Selber statt der erlaubten 70 eben 80 gefahren ist, laut EDR, der Gutachter gesagt hätte das er nicht zu schnell war.
    Die Versicherungen kriegen sich in dem Moment nicht ein! Was können sie nun an Forderungen, dank des EDR, ablehnen, so nach dem Motto, "selbst (Mit)Schuld". Wir ahnen noch gar nicht was es bedeuten kann eine Teil/Mitschuld zu bekommen. Und die wird jeder bekommen, weil man immer etwas finden kann oder wird, was man hätte zur Vermeidung tun können.

    Es war bisher immer so, der Autofahrer zahlt die Rechnung, ab jetzt auch die Opfer?

    Auch mitten im Sommer, wir bewegen uns da auf sehr dünnem Eis, wenn wir die Sache nur so sehen das wir Vorteile davon haben ist das uU recht kurzsichtig, auch die Opfer könnten schnell zu Opfern werden.


    Dann hast du es nicht richtig gelesen. Ich sagte es gibt zu viele egoistische Fahrer, denen das wohl anderer egal ist Hauptsache sie kommen mit einem blauem Auge davon.

    Mein Szenario ist wie oben beschrieben. dass der Schuldige zu schnell war und das Opfer in diesem Zuge nicht anders reagieren konnte. Ich geh von einer eindeutigen Sache aus. Bei deinem Beispiel wäre meiner Meinung dennoch das Verursacherprinzip anzuwenden, da der andere es vielleicht hätte lindern "können" aber nicht damit rechnen muss, da nach Verkehrsregeln eine vorgeschriebene Geschwindidkeit von 80 und nicht 120 herrscht. Dass das Thema kompliziert werden, kann sehe ich genauso aber ich gehe hier von Schutz für Geschädigte aus und das ist heutzutage so nicht gegeben. Da die Versicherungen, wie man Vorredner jetzt schon alle Mitteln versuchen das Opfer soweit zu beschuldigen, damit für die Versicherung besser bei raus kommt.

    Ich hatte selbst schon so ein Unfall, wo ich nicht unverletzt bei rauskam und mich nach allen Regeln gehalten habe aber der andere nicht. Es ging über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten, dass war ein Geschädigter einfach nicht schön. Einsicht vom Verursacher? Null...

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  • Ich wäre für eine Aufzeichnung von Daten. Wenn es wirklich mal nötig ist, dann kann ich zumindest mein korrektes Verhalten in der Situation beweisen. Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich an die Verkehrsregeln hält oder nicht. Ein paar KM/H weniger machen dann vielleicht den Unterschied, es wird ja keiner gezwungen sich nicht an die Regeln zu halten. Wenn alle den Hintern in der Hose hätten, und bei einem Crash ein Fehlverhalten zugeben würden, dann bräuchten wir so etwas nicht. Dafür sind wir alle aber leider zuviel Mensch. :|

    Gruß, Holger

    -----------------------------------------------------

    Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht.

    -Heine-

    Ausstattung

    Ateca XCELLENCE. 2.0TDI DSG 190PS (MJ2017) - Samoa Orange - komplette, damalige Aufpreisliste - / Bilder

  • Wurde das Thema bereits rechtlich in Bezug auf die DSGVO und die Verarbeitung personenbezogener Daten beleuchtet? Meines Wissens dürfen Daten, die Rückschlüsse auf mein Verhalten nur mit meiner Zustimmung verarbeitet werden. Auch habe ich das Recht auf Auskunft und Löschen dieser.

  • Selbstdatenschutz im vernetzten Fahrzeug

    Das Internet hat längst Einzug in die Automobilindustrie gehalten. Vernetzte Fahrzeuge, die Daten an Fahrzeughersteller, Werkstätten, Versicherungen oder Ersatzteilproduzenten senden, sind heute Realität. Diese Masse an anfallenden Daten ermöglicht einerseits viele neue Anwendungen und Geschäftsmodelle. Andererseits birgt dies neue Risiken und große Datenschutzprobleme. Das neu gestartete Projekt SeDaFa – Selbstdatenschutz im vernetzten Fahrzeug – entwickelt deshalb Lösungen, mit denen Autonutzer selbst darüber bestimmen können, auf welche Fahrzeugdaten zugegriffen werden darf.

    Ziel des Projekts SeDaFa ist es, Lösungen zum Selbstdatenschutz von Autofahrern und Insassen zu entwickeln, die sowohl Fahrzeughersteller und Infrastruktur-Anbieter genauso wie Entwickler für Auto-Apps nutzen können, um ihre Geschäftsmodelle datenschutzfreundlich zu gestalten. Dabei sollen Autonutzer transparent und übersichtlich informiert werden, welche Daten gesendet und für welche Zwecke genutzt werden können – auf dieser Basis sollen Fahrzeugnutzer selbst entscheiden können, welche Daten sie preisgeben möchten. Der Datenfluss soll also nicht komplett unterbunden werden, sondern ein datenschutzwahrender Zugriff auf Fahrzeugdaten gewährleistet werden. Um dies zu erreichen, arbeiten im Projekt SeDaFa Experten unterschiedlicher Disziplinen zusammen, die nicht nur technische, sondern auch rechtliche Aspekte und Nutzerfreundlichkeit der zu entwickelnden Lösungen berücksichtigen.

    https://sedafa-projekt.de/

    Anforderungsanalyse für Selbstdatenschutz im vernetzten Fahrzeug

    Im aktuellen Ateca Handbuch 11/2017 wird auf S. 98 sehr ausführlich zum EDR und dem Datenschutz aufgeklärt.
    Ich sehe hier keinen Konflikt mit der kommenden DSGVO.

    Thomas

    2.0 TSI DSG 4Drive

    Xcellence 2.0 TSI 190 PS DSG, 4WD, DCC, Bilaweiss, Connectivity, Top View, Fahrass. Paket V, elt AHK, Kessy, elt. Heckklappe, Parklenkassi., Full Link, BEATS, Navi+, MapCare, VC, Leder, bestellt KW 31/17, gebaut KW 19/2018, ausgeliefert (Wolfsburg): 17.06.2018

    Einmal editiert, zuletzt von aTKa (12. November 2017 um 15:58)

  • Ich sehe hier keinen Konflikt mit der kommenden DSGVO.

    Für mich unübersehbar.


    SEDAFA
    Noch so ein Verein, der damit seine Kohle verdient und durch eigene Lobbyarbeit drauf achten wird, daß alles gesetzlich angepasst wird. Das sie eigene große Hintertüren hinterlassen werden und uns nicht einmal die Katzenklappe bleiben wird.
    VW und Daimler, einfach nur erschreckend.

    Nette Grüße

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  • Das geht auch einfacher wie ich Smartphone DAU am Wochenende bemerkt habe. Mit dem Smartphone auf einer Webseite surfen auf der meine e-mail hinterlegt ist und im privaten e-mail Eingang auf meinem PC plötzlich eine e-mail von dieser Seite erhalten mit den genauen Daten die ich auf dem Smartphone abgefragt habe.
    Woher haben die wohl meine e-mail Adresse ??
    Habe natürlich blöderweise Tante Gurgel erlaubt meine Kontakte und mein meine e-mail App auf dem Smartphone zu lesen....

    Das Thema muss so geregelt werden, dass dir im Falle eines Falles die Versicherung oder der Gesetzgeber nicht so einfach nachweisen können das du einen wie auch immer gearteten Fahrfehler begangen hast.
    Aber insbesondere die Versicherungen werden darauf drängen eine laxe Reglung zu finden.
    die Automobilihersteller sind sicher eher daran interessiert wie sich das fahrzeug beim Unfall verhalten hat.

    Aber wie du sagst Peter wir werden da zu allerletzt gefragt werden.

    ab 07/202

    Volvo XC40 B3 Plus Dark, Fusion Red Metalic


  • Das Thema muss so geregelt werden, dass dir im Falle eines Falles die Versicherung oder der Gesetzgeber nicht so einfach nachweisen können das du einen wie auch immer gearteten Fahrfehler begangen hast.


    Gerade dieser Punkt ist für mich der wichtigste, der Umgesetzt werden müsste, damit Unfallermittler, sicher feststellen können, wer schuld war. Damit könnte man einiges an ärger und unnötige Verfahrensprozesse einsparen aber das wichtigste ist psychischen "schmerz" der Opfer.

    Andere Dinge wie Fahrverhalten, Örtlichkeiten, bzw, "wann" fahre ich "wie" "wohin". Das muss geschützt werden.

    Sieht aber jeder anders.

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  • Gerade dieser Punkt ist für mich der wichtigste, der Umgesetzt werden müsste, damit Unfallermittler, sicher feststellen können, wer schuld war.

    Und hier tappen wir in eine Falle?, mir kann man genau nachweisen, was ich wann und wie im Auto gemacht habe. :thumbsup:
    Was die Assistenten sahen, wie und wann die Assisten reagierten ... .

    Dem Unfallgegner, mit seinem 10 Jahre alten Auto .... .

    Am Ende heißt es dann, "hätten sie mit 5kg, statt nur mit 3kg aufs Bremspedal .... der Wagen wäre 1m früher zu stehen gekommen" ... .

    Ich benutze ja eine Dashcam, da kann man später bestimmte Suationen nachschauen, die vielleicht schief gehen hätten können, manchmal ist man erstaunt, wie sich das entwickelt hat und wie man es in Erinnerung hatte. Das ist ok, nur mir kann die Sensorik alles nachweisen, dem Fahrer des 10 Jahre alten Autos bleibt nur seine und meine Erinnerung, welche nicht einmal eine Lüge sein muß.

    Nette Grüße

    Tarraco 2021

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  • Gerade dieser Punkt ist für mich der wichtigste, der Umgesetzt werden müsste, damit Unfallermittler, sicher feststellen können, wer schuld war. Damit könnte man einiges an ärger und unnötige Verfahrensprozesse einsparen aber das wichtigste ist psychischen "schmerz" der Opfer.

    Andere Dinge wie Fahrverhalten, Örtlichkeiten, bzw, "wann" fahre ich "wie" "wohin". Das muss geschützt werden.

    Sieht aber jeder anders.

    Selbst wenn du komplett unschuldig nach heutigem Gesichtspunkt bist weißt dir die versicherung womöglich anhand eines ausgelesenen Bordcomputer nach dass du 2 Km/h zu schnell warst und deshalb mitschuldig weil der Unfall sonst womöglich glimpflicher verlaufen wäre.
    Willst du das ??

    ab 07/202

    Volvo XC40 B3 Plus Dark, Fusion Red Metalic

  • Ganz echt?

    Ich will so etwas nicht!

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    Jimmy´s Elend
    Kupplungs Probleme Teil 2 - Archiv
  • ATF-System 8. November 2019 um 15:30

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