Hi,
wir müssen unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung ist klar, ist vom Gesetzgeber bei Neuwagenverkauf an private Personen mindestens zwei Jahre und die ist vom Verkäufer zu erbringen.
Garantie ist freiwillig und wird vom Hersteller gegeben. Gibt er sie wird er irgendwo die Garantiebedingungen schriftlich festgehalten haben, diese sollte man kennen. Gültig ist immer das was beim Kauf gültig war oder ist.
Entscheidend ist was zum Kauf-Zeitpunkt in den Garantiebestimmungen des Hersteller steht oder welche Dinge die Gewährleistung des Verkäufer ausschließt. Egal was vor 5 Jahren noch erlaubt, zugelassen oder hingenommen wurde, immer auf beides in der aktuellen Ausgabe betrachten.