Privat-Leasing: Was gilt es zu berücksichtigen beim Vergleich?

  • Hat jemand Erfahrung gemacht mit optionaler Fahrzeugübernahme (Kauf) nach Leasingende? "Mein" Vermittler meinte, dass die Leasing-Bank das zwar oft mitmacht, sowas darf aber aus rechtlichen Gründen nie zu Leasingbeginn erfolgen und wird quasi individuell geklärt.

    Klar, sicherlich wird das Auto am Ende dann teurer als hätte man es direkt gekauft, aber so hat man 2 Jahre Zeit, es intensiv zu testen. :D

    Ich habe es schon zweimal gemacht.

    Einmal das Leasingauto meines Vaters und einmal meinen eigenen Firmenwagen.

    Der Restwert steht ja schon vor Leasingbeginn fest (danach richtet sich ja die Rate) und lässt sich auf Nachfrage ohne Probleme ermitteln.

    Wird von Autohaus und Leasingbank üblicherweise sehr gerne gemacht, weil es dabei immer am wenigsten Ärger mit dem Käufer gibt.

  • Der Cupra-Händler sagte mir gestern, dass eine Anfrage üblicherweise 3 Monate vor Ablauf erfolgt. Dann wird ja auch der dann gültige Restwert ermittelt. Das klingt auch logisch, der „reale“ Rest-Wert kann sich ja innerhalb der Leasingzeit deutlich ändern.

  • Die Leasingrate ist nun mal vertraglich fixiert und nicht dynamisch. Aber die Raten für Angebote ändern sich ja fast wöchentlich, da ist bereits eine Dynamik enthalten.

    Wenn nach Leasing-Rücknahme die Autos verkauft werden, orientiert sich der VK ja auch an den DANN geltenden Markwerten, nicht an die, die 2 Jahre zuvor galten. Man stelle sich vor, der Verbrenner-Markt bricht vollkommen ein, dann sind die Gebrauchtwagenpreise bei weitem nicht so, wie man es aktuell kalkulieren würde.

  • Also ich kannte das von früher, als ich ein Leasingfahrzeug hatte, dass nach der Laufzeit und dem gezahlten Raten ein Restwert übrig blieb.

    Lag der geschätzte Zeitwert des Fahrzeugs darunter, musste nachgezahlt werden, lag er darüber wurde ausbezahlt.

  • Also ich kannte das von früher, als ich ein Leasingfahrzeug hatte, dass nach der Laufzeit und dem gezahlten Raten ein Restwert übrig blieb.

    Lag der geschätzte Zeitwert des Fahrzeugs darunter, musste nachgezahlt werden, lag er darüber wurde ausbezahlt.

    Ja, das kenne ich vom Hörensagen auch noch. Deswegen war Leasing ja auch so unbeliebt. Das ist heute ja anders (glaube ich zumindest, habe meinen Entwurf noch nicht erhalten).

  • Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass der Leasinggeber keine Verträge mit niedrigen Raten abschließt und wenn der Markt sich ändert, auf den Verlusten sitzen bleibt.

    Die werden sich ihr Geld schon über das entsprechende Kleingedruckte holen.

  • Also ich kannte das von früher, als ich ein Leasingfahrzeug hatte, dass nach der Laufzeit und dem gezahlten Raten ein Restwert übrig blieb.

    Lag der geschätzte Zeitwert des Fahrzeugs darunter, musste nachgezahlt werden, lag er darüber wurde ausbezahlt.

    Ja, das war als Restwertabrechnung. Da wurden auch noch kleine Schäden abgezogen. Macht heute kaum einer mehr. Nur noch Kilometerabrechnung- Das für den LN viel planbarer.

    Gruss


    SuperBugs


  • Die Leasingrate ist nun mal vertraglich fixiert und nicht dynamisch. Aber die Raten für Angebote ändern sich ja fast wöchentlich, da ist bereits eine Dynamik enthalten.

    Wenn nach Leasing-Rücknahme die Autos verkauft werden, orientiert sich der VK ja auch an den DANN geltenden Markwerten, nicht an die, die 2 Jahre zuvor galten. Man stelle sich vor, der Verbrenner-Markt bricht vollkommen ein, dann sind die Gebrauchtwagenpreise bei weitem nicht so, wie man es aktuell kalkulieren würde.

    Du verwechselst den Restwert mit dem Verkaufserlös.

    Ein ggf. etwas zu geringer Verkaufserlös ist in den Raten schon eingepreist, wird es noch weniger, ist es unternehmerisches Risiko.


    Und nicht Restwertleasing mit km-Leasing. verwechseln.


    Es stand oft in Leasingverträgen drin, dass der Leasingnehmer das Recht hat, das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert angedient zu bekommen. Ob es heute noch so ist, keine Ahnung.

  • Du verwechselst den Restwert mit dem Verkaufserlös....

    Stimmt, hätte ich tatsächlich als "gleich" bewertet... :silence:
    Naja, ist für mich kein Entscheidungskriterium. Wenn mir der Übernahme-Kaufpreis zu hoch ist oder ich bis dahin andere Pläne habe, geht das Fahrzeug halt nach Ende zurück. Da im aktuellen Angebot eine Loyalitätspräme in unbekannter Höhe eingerechnet ist, kann ich aktuell auch schlecht kalkulieren, welchen Preis sich die Leasinggesellschaft oder -Bank so vorstellen mag.

  • Wenn mir der Übernahme-Kaufpreis zu hoch ist oder ich bis dahin andere Pläne habe, geht das Fahrzeug halt nach Ende zurück.

    Das ist - neben anderen Kriterien - auch ein Grund, warum ich niemals ein Kfz leasen werde. Ich bin z. B. mit meinem gerade drei Jahre alten Ateca hochzufrieden; wenn ich mir vorstelle, ich hätte den damals für drei Jahre geleast und müsste ihn jetzt abgeben... ;(

  • Deshalb mache ich das auch anders, ich finanziere mit einem verbrieften Rückgaberecht.

    Beim Tarraco, den kann ich nach 42 Monaten zurück geben oder zu einen jetzt schon feststehenden Preis (Schlussrate) kaufen.

    Nette Grüße

  • Deshalb mache ich das auch anders, ich finanziere mit einem verbrieften Rückgaberecht.

    Beim Tarraco, den kann ich nach 42 Monaten zurück geben oder zu einen jetzt schon feststehenden Preis (Schlussrate) kaufen.

    Das in der Tat auch eine sehr gute Möglichkeit.

    Ich lasse immer beide Optionen rechnen und entscheide dann. In den letzten Jahren war Leasing günstiger (inkl. Service/Garantieverlängerung), davor oft auch schon die Finanzierung.


    Zu beachten, das mit dem verbrieften Rückgaberecht bei der Finanzierung gibt es leider nur bei wenigen Herstellern, dafür im VW Konzern überall.

    Gruss


    SuperBugs


  • Das ist - neben anderen Kriterien - auch ein Grund, warum ich niemals ein Kfz leasen werde. Ich bin z. B. mit meinem gerade drei Jahre alten Ateca hochzufrieden; wenn ich mir vorstelle, ich hätte den damals für drei Jahre geleast und müsste ihn jetzt abgeben... ;(

    Bei mir ist es halt genau andersherum (zumindest in Bezug auf Fahrzeuge aus dem VW-Konzern und E-Autos allgemein). Selbst im Formentor-Forum gibt es mehr User als hier, die den Kauf oder gar einen 4-J.-Leasing bereuen, weil sie sich mit so vielen Mängeln herumärgern.

    Dieses Szenario hatte/habe ich ja mit meinem Ateca, darauf habe ich keine Lust mehr.

    Aber es stimmt, 2 Jahre sind recht schnell um, 3 Jahre hätten aber ca. 50% mehr an mtl. Leasingrate gekostet.

  • Etwas früh, aber meine Neugier ist geweckt…


    Die Rückgabe muss ja nicht zwingend am letzten Tag der Leasing-Laufzeit sein, aber rechtzeitiges Terminieren ist sicher immer gut. Sollte man die mit der Rückgabe fällige Inspektion (2 Jahre) vor der Fahrt zur Abgabe machen oder lässt man sich ein Angebot bei der Service-Stelle machen, bei der man das Fahrzeug dann abgibt? In meinem Fall sind die Abgabe-Stationen ein paar hundert km entfernt.

    Wichtig ist ja für evtl. Garantiefälle (bei 2-Jahres-Leasing), den Service vor Ablauf von 2 Jahren ab Zulassungsdatum zu machen, während die Leasingzeit womöglich etwas später ab Tag der Fahrzeugabholung/-Übergabe läuft (nehme ich an).

  • Sollte man die mit der Rückgabe fällige Inspektion (2 Jahre) vor der Fahrt zur Abgabe machen oder lässt man sich ein Angebot bei der Service-Stelle machen, bei der man das Fahrzeug dann abgibt?

    Mir hatte mein Händler geraten die 2 Jahre Inspektion nicht vorher zu machen.

    Mit der Begründung das diese teurer ist als mir die VW-Leasing in Rechnung stellt.

    Und er sollte recht behalten, waren keine 200€ die mir VW abgezogen hat

  • Bevor der Händler nach Annahme irgendwelche techn. Defekte bemängelt, wäre es doch sinnvoll, die Rückgabe vor Ablauf der Garantie zu terminieren, oder?


    Gilt die Garantie eigentlich ab Tag der Abholung/Übergabe oder ab Tag der Zulassung?

  • ab Tag erstmaliger Zulassung

    Herzliche Grüße, Micha

  • ab Tag erstmaliger Zulassung

    Und damit auch die Leasing-Laufzeit, vermute ich?

    Naja, wäre eigentlich egal, wenn man versuchen will, vor Ablauf der Garantie das Fahrzeug zurückzugeben.

  • Mal für Anfänger im Thema Leasing bitte.


    Der Verkäufer meinte heute wenn wir beim KM-Leasing eine Anzahlung machen, ist die bei einem Totalschden weg, weil die Versicherung das Auto zahlt und nicht meine Vorauszahlung.


    Ist das so?

    VG Sascha Klick for Pic

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