4. Hat schon jemand den juristischen Pfad eingeschlagen und welche Möglichkeiten gibt es denn, eine eventuelle "Sammelklage" ins Auge zu fassen?
In Deutschland gibt es die "Sammelklage" nicht.
Aufgrund unserer Rechtsprechung ist in diesem Fall immer noch die Forderung zur Wandlung und dann ggf. die Individualklage zu empfehlen.*
Wandlung: Werkstatt hat das Recht auf 2x Nachbesserung eines Fehlers. Diesen unbedingt im entsprechenden Werkstattauftrag festhalten und alles schriftlich geben lassen.
In unserem Fall hat das meine Frau so gemacht und nach dem der Fehler (ausgefallene RĂŒckfahrkamera, komplett schwarzer Bildschirm) das 3. x aufgetreten ist, mittels Anwalt die Wandlung gefordert.
*stellt nur eine Empfehlung dar.