Neuwagen-Garantieverlängerung: Start ab Übergabe, Erstzulassung oder Fertigung?

  • Hi zusammen,


    eher zufällig finde ich in meinen Unterlagen den einseitigen "Service-Nachweis" für meinen Ateca, der mir bei Übergabe mitgegeben wurde.
    Die Übergabe war demnach am 08.02.2018 (real am 10.02.2018 denn die EZ erfolgte durch mich logischerweise zuvor und die war am 09.02.2018) aber wahrscheinlich ist hier eine "Service-Übergabe" gemeint.

    Unter "Anschlußgarantie" (5J./100tkm wurde bestellt) steht jedoch:
    Laufleistung: 100000km

    Vertragsende: 15.12.2022


    Da fehlen doch fast 3 Monate oder beginnt die bereits bei Verlassen des Werkes zu zählen? :/

  • Bei mir läuft das ab Zulassung.

    Nette Grüße

  • Da könnte sich mal wieder das Recht als Stolperstein für uns Kunden erweisen:


    https://www.verbraucherzentral…-garantie-gewaehrleistung


    Theoretisch könnte also auch die aufpreispflichtige Garantie quasi "ab Werk" starten. Wann der Verkäufer uns das Auto übergeben hat, spielt dann gar keine Rolle.


    Vertragsende: 15.12.2022

    Wo steht dies denn? In ErWin sehe ich bei mir nur das korrekte "Auslieferungsdatum:" an mich (was 8-10 Wochen nach Produktion war, wenn ich mich recht erinnere).

  • Nach einem Gespräch mit dem damals ausliefernden Händler stellte sich heraus, dass dieses Datum ein Fehler sein muss. Als Nachweis habe ich einen Scan eines Dokuemntes bekommen, das die korrekte Gültigkeit darlegt (EZ + 5Jahre - 1Tag).


    Also, ein Versehen vom Händler und es ist, wie es sein soll, nämlich 5J. ab EZ. ;)

  • das Problem habe ich auch, die Garantie läuft bei mir ab dem Tag wo der Wagen beim Händler auf den Hof gestellt wurde. Da die Insolvent waren, verzögerte sich die Auslieferung um 3 Monate.

  • das Problem habe ich auch, die Garantie läuft bei mir ab dem Tag wo der Wagen beim Händler auf den Hof gestellt wurde. Da die Insolvent waren, verzögerte sich die Auslieferung um 3 Monate.

    Wenn mein Händler richtig liegt, sollte diese generell ab dem Tag der EZ gelten (wie auch die gesetzliche Gewährleistung).
    Was für ein Dokument oder Nachweis hast du denn, indem diese „verkürzte“ Laufzeit erkennbar ist?

  • Dann würde sie ja länger laufen - davon ausgehend, dass die Übergabe nach Zulassung erfolgt. Bei mir war das nur 1 Tag Unterschied, aber bei Daniel geht es um 3 Monate, in denen weder Zulassung noch Übergabe erfolgt.

  • Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beginnt die Garantie mit der Erstzulassung.

    Bleibt gesund <3

    Gruß aus Berlin

    Frank

  • Oder zu dem Zeitpunkt, der in den Garantiebedingungen steht. Meiner Meinung nach ist die Erstzulassung nicht ausschlaggebend. Ist ja dein Problem, wenn du das Fahrzeug nicht zulässt. Die Gewährleistung beginnt bei Übergabe, was durchaus Sinn macht.

  • Das wäre durchaus logisch, aber wer übernimmt ein Neu-Fahrzeug ohne Zulassung vom Händler? Das dürfte recht selten vorkommen. ;)

    Das Übergabedatum wird zudem nicht zentral dokumentiert, andere Servicestellen und der Hersteller kennen dieses Datum gar nicht. Nur das Datum der EZ ist im System hinterlegt bzw. im Fahrzeugschein ersichtlich.


    Wie SEAT das sieht, ist ja nun bekannt (ich denke nicht, dass o.g. Händler hier einen eigenständigen Weg geht).

    Es wäre dennoch interessant, ob Seat sich kulant zeigen würde, wenn das Auto bspw. wegen „höherer Gewalt“ erst 1 Monat nach EZ übergeben wurde und ein Garantiefall in diesem, letzten Zeitraum eintritt.

  • Ich kenne das noch so, ab Tag der Übergabeinspektion.

    VG Sascha Klick for Pic

    Biete CUPRA Kappen

  • Meiner wurde im Mai gebaut, stand seit Juni beim Händler, wurde am 02.08 von mir zugelassen und am 06.08 war Übergabe. Die GVL läuft ab 24 nach der Zulassung.

    Nette Grüße

  • Mein ATK wurde im Sept. 2020 als Tageszulassung für einen Tag zugelassen.

    Ich habe das Fahrzeug erst im Dez. übernommem.


    Alle Fristen starten im Sept. bei der Erstzulassung.

    Gruss


    SuperBugs


  • Das Übergabedatum wird zudem nicht zentral dokumentiert, andere Servicestellen und der Hersteller kennen dieses Datum gar nicht. Nur das Datum der EZ ist im System hinterlegt bzw. im Fahrzeugschein ersichtlich.

    Ich denke, dass der ausliefernde Händler das Fahrzeug im System anmelden muss (so war es zumindest bei meinem Kia Sorento) . Ob er jetzt das Übergabedatum, oder das EZ Datum einträgt, interessiert bis auf wenige Ausnahmen, wahrscheinlich keinen Mensch, weil beides wohl meist eng zusammen liegt.

  • Das wäre durchaus logisch, aber wer übernimmt ein Neu-Fahrzeug ohne Zulassung vom Händler? Das dürfte recht selten vorkommen. ;)

    ICH:thumbsup:

    Wir haben einen Hyundai i20 gekauft, der fast ein Jahr unangemeldet im Schauraum stand - mit 20 km am Tacho.

    Er war dann zum Zeitpunkt der Anmeldung (Zulassung) neu, von der 5 Jahresgarantie waren nur mehr 4 Jahre übrig, weil die Garantie zu dem Zeitpunkt begonnen hat als sie ihn geliefert bekamen...........

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    Best. mitte Febr 18. Liefert. Mai/Juni 18
    Geliefert am 07.05.18 / Übernahme: 15.05.18 :thumbsup:

  • Also bei mir in der Anleitung ist auf der ersten Seite das Blatt mit den Fahrzeugdaten auszufüllen und durch den Händler zu stempeln. Hier steht "Auslieferungsdatum/Erstzulassung".

    Ich würde mal behaupten, sobald das Auto den Hof verlässt, wird ein Datum eingetragen. Hat die EZ davor stattgefunden, wahrscheinlich der Tag der EZ, hole ich das Fahrzeug mit z.B. roten Kennzeichen ab, wahrscheinlich der Tag der Auslieferung. Somit kann der Garantiebeginn durchaus 3 Monate vor der EZ liegen, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet übergeben wurde.