SUV-Fahrer müssen höhere Bußgelder zahlen

  • Nein, das ist kein Scherz.

    Hier die Pressemeldung dazu:


    Amtsgericht Frankfurt: Höheres Bußgeld für Rotsünder im SUV | hessenschau.de | Panorama


    Zitat

    Eine Autofahrerin, die in Frankfurt mit ihrem Sport Utility Vehicle (SUV) bei Rot auf eine Kreuzung gefahren ist, muss ein höheres Bußgeld als üblich bezahlen. Die im Bußgeldkatalog aufgeführte Regelstrafe von 200 Euro setzten die Richter auf 350 Euro hoch und verhängten zudem ein einmonatiges Fahrverbot.

    ....

    Die kastenförmige Bauweise und die wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer, wie das Gericht betonte. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liege deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor.

  • Zitat

    Die Geldbuße hob das Gericht demnach auch an, weil die Frau mehrere Einträge im Fahreignungsregister hat, unter anderem weil sie außerorts zu schnell unterwegs und ein anderes Mal am Steuer mit dem Handy zugange war.


    Persönliche Meinung:

    Urteil bezogen auf die Pkw-Bauweise absoluter Unfug. Bezogen auf die "Vorstrafen" - absolut nachvollziehbar und korrekt.

  • Wow. Ich hoffe das gibt einen Widerspruch. Ich würde damit bis vor den BGH gehen. Der Bußgeldkatalog für PKW umfasst alle Fahrzeuge die als solche zugelassen sind, dementsprechend auch „SUV“. Ansonsten gibt es dann noch den Bußgeldkatalog für LKW. Allerdings wird bei einem Rotlichtverstoß hier nicht unterschieden, sprich gleich bestraft.

    Da die Dame aber scheinbar eine notorische Verkehrssünderin ist würde ich diesbzgl. ein erhöhtes Bußgeld nachvollziehen können, aber nur deswegen.

  • Das Urteil ist nicht haltbar und passt thematisch gut hierher RE: Diesel/SUV Bashing

    VG Sascha Klick for Pic

    Biete CUPRA Kappen

  • Na ja, das war ein Amtsrichter. Gerade in der untersten Instanz tummeln sich die noch jungen und unerfahrenen Richter (und diejenigen, die auf der Karriereleiter kein Fortkommen fanden ;) ).


    Das Urteil dürfte in der nächsten Instanz keinen Bestand haben. Und selbst wenn der Autofahrer (aus Kostengründen) auf die Berufung verzichtet, hat so ein erstinstanzliches Urteil keine Bindungswirkung. Ich staune immer wieder, wie die Medien so ein Einzelfall(fehl)urteil verallgemeinern.

  • Nebenbei, im oben gezeigten Link, da lese ich nichts von oder über einer Autofahrerin.

    Ansonsten ist alles gesagt.


    Interessant wäre nur wie hoch die schon in den Akten stehende Geschwindigkeitsüberschreitung war, weil auch darauf folgen/beruhen, für einen gewissen Zeitraum, meist automatisch höhere Strafen. Wie genau das dann aussieht, dass ist sehr verschieden, ist sich auch von den schon vorhanden Punkten abhängig.

    Nette Grüße

  • Und der LKW Fahrer bekommt dann die Todesstrafe bzw. Lebenslänglich?

    Das dachte ich mir auch gerade. Glaube auch, der/die/das Fahrzeugführer/in/innen hatte Dreck am Stecken. Ein Richter, welche ein Urteil anhand einer "möglichen Unfallsimulationsvermutung" fahrzeugspezifisch so fixiert, hat in meinen Augen den Beruf verfehlt. Rotlicht ist Rotlicht das ist fakt.


    Meine Frage an Den wäre:

    Kostet es dann wieder weniger, wenn man Frontspoiler anbaut, damit das eventuelle Unfallopfer nicht drunter rutscht? Wie schauts mit Tieferlegen aus, wirds dann auch günstiger wenn die Opfer auf die Front im "Normalhöhenniveau", Geschwindigkeit mal außen vor gelassen, auftreffen? Vermute eher, der Richter ist ein SUV Hasser... :thumbdown:

  • Nein, die "Betriebsgefahr" gibt's und ist anerkannt: Allein durch den Betrieb eines Kfz setzt man eine potenzielle Gefahr.


    Nur ist hier ein Richter mit der Differenzierung unterschiedlicher PKW über's Ziel hinaus geschossen.

  • Nebenbei, im oben gezeigten Link, da lese ich nichts von oder über einer Autofahrerin

    Im im Link verlinkten Urteil steht's.

  • Zitat

    Bei der Bemessung hat das Gericht im Rahmen des § 3 Abs. 1 BKatV berücksichtigt, dass die betroffene Person mehrere Voreintragungen im Fahreignungsregister aufweist. Dementsprechend war die Geldbuße zu erhöhen.

    Dazu dann noch mehr als eine Sekunde.

    Sie sollte froh sein, über das milde Urteil.


    Bildschirmfoto 2022-06-29 um 20.08.54.jpg

    Nette Grüße

  • Es müsste doch erstmal festgelegt werden was ein SUV ist und wie es zu definieren ist. Ich fahre immer noch eine Komiblimousine. :thumbup:



    "Die kastenförmige Bauweise und die wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer, wie das Gericht betonte. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liege deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor."


    Was ist mit einem VW-Bus ????


    Selte so einen Blödsinn gelesen.

  • Ich habe mir wirklich schon überlegt, ob man gegen diese Stigmatisierung nicht einmal klagen sollte.

    Bei Unfällen wird das SUV immer explizit genannt, was eigentlich keinen Mehrwert in der Berichterstattung ,oder auch vor Gericht darstellt. Entweder nennt man konsequent alles, oder nichts. Man könnte ja noch Gehalt, Schulabschluss, sexuelle Orientierung und Religion des Fahrers dazu schreiben. Vielleicht lässt sich da ja auch eine erhöhte Betriebsgefahr ableiten.

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  • Ich habe mir wirklich schon überlegt, ob man gegen diese Stigmatisierung nicht einmal klagen sollte.

    Keine Chance, außer du bist selbst direkt von so einem Urteil betroffen.


    Vielleicht solltest du mal in Frankfurt eine rote Ampel überfahren? ^^

  • Das Urteil würde ich anfechten.

    Höhere Strafe wegen mehrerer Einträge im Fahreignungsregister ist noch nachvollziehbar aber

    weil es ein SUV ist? Da hat meiner Meinung nach der Richter seinen Ermessungsspielraum überschritten.

    Auch ein SUV ist ein PKW und muss so bewertet werden.

    Hier mal ein Zitat aus der auto motor und sport vom KBA-Pressesprecher Stephan Immen:


    „Als SUV bezeichnen wir Fahrzeuge mit Offroad-Charakter. Das bedeutet, sie lehnen sich in ihrer Form an Geländewagen an, sind etwas höhergelegt und verfügen über einen höheren Einstieg. Verbindliche Größen zur Definition gibt es nicht, das Segment “SUV„ dient uns aber auch nur zur statistischen Betrachtung.“ Das bedeutet: Nicht jeder Pkw ist ein SUV, aber jeder SUV ist ein Pkw – und zwar ein ganz normaler mit M1-Typgenehmigung. Also ein Fahrzeug, das zur Personenbeförderung ausgelegt ist, mindestens vier Räder hat und höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz."

    Gruß ATNEV

  • Das Urteil würde ich anfechten.

    Das ist so eine Sache...

    Der Verkehrsverstoss ist ja wohl unbestritten, eine saftige Strafe bleibt auf jeden Fall. Die durch die Berufung entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten dürften die mögliche Strafminderung deutlich übersteigen. Ohne Kostenzusage einer Rechtsschutzversicherung würde ich mir das dreimal überlegen.

  • Ich denke mal, der Fahrer hat ein höheres Bußgeld bekommen, weil er schon mehrfach auffällig war.

    (Finde ich persönlich gut, wenn jemand meint, ich fahr ´nen X5 und darf hier rumbrettern, wie ich es will.)


    Da muss der Richter halt einen rechtlichen Grund finden, mit dem die erhöhte Strafe zu rechtfertigen ist.


    In den Medien wird das dann zu "SUV Fahrer...."


    Gruß Jörg