DashCam

  • Ich hatte jetzt 4 Pkw mit Park und Anfahrschäden sowie 2 mit Schäden durch Vandalismus. Alle Verursacher waren nicht zu ermitteln. Trotzdem möchte ich, wenn ich durch eine Straße laufe, nicht von 60 dashcams und 35 Gebäde-cams gefilmt werden.
    Um den Gedanke weiter zu führen, ein Beispiel aus eigener Erfahrung. Unser Haus liegt direkt an der Durchgangsstrasse. Eines Tages war die eine untere Scheibe zur Straße hin komplett hinüber, anscheinend von einem Stein zerschossen. Höherer Sachschaden, der selbst zu zahlen war. Hätte ich da jetzt eine cam installieren sollen, die jeden Tag alle Fahrzeuge und Fußgänger filmt und speichert.
    Manchmal muß man eben kleine bittere Kröten schlucken um die große Freiheit Datenschutz genießen zu können


    Gruß
    Thomas


  • Respekt vor deiner Arbeit. Sehr gut gemacht. ;daumen;

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • Also wenn eine Dashcam filmt ist es schlimm, aber eine Kamera im Supermarkt/Bahnhof/Bus/U-Bahn/Bahn etc. ist okay?


    Datenschutz gibt es doch kaum noch, RFID Chips überall. Die tracken euren Einkauf, Bewegungsdaten, Zugriff auf Mikrofon/Kameradaten vom Telefon ...

  • Also wenn eine Dashcam filmt ist es schlimm, aber eine Kamera im Supermarkt/Bahnhof/Bus/U-Bahn/Bahn etc. ist okay?


    Datenschutz gibt es doch kaum noch, RFID Chips überall. Die tracken euren Einkauf, Bewegungsdaten, Zugriff auf Mikrofon/Kameradaten vom Telefon ...

    Du vergleichst Äpel mit Birnen. In all den von dir genannten Gebäuden wird am Eingang darauf hin gewiesen das gefilmt wird. Passt dir das nicht brauchst du ja nicht hin zu gehen. Wo ist denn der Hinweis bei der Dash Cam die dich beim Nasenbohren filmt ???


    Gruß
    Achim

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  • Es geht hier um die dashcam und die wurde von einer PRIVATPERSON benutzt. Das ist was ganz anderes als eine Überwachung im Bahnhof oder der U-Bahn


    Gruß
    Thomas

  • Also wenn eine Dashcam filmt ist es schlimm, aber eine Kamera im Supermarkt/Bahnhof/Bus/U-Bahn/Bahn etc. ist okay?


    Datenschutz gibt es doch kaum noch, RFID Chips überall. Die tracken euren Einkauf, Bewegungsdaten, Zugriff auf Mikrofon/Kameradaten vom Telefon ...

    Du hast zwar Recht, dass es viele Bereiche gibt, in denen Daten über uns erhoben werden. Allerdings ist das kein Grund dafür, solche Bereiche auszuweiten. Das Argument zieht meiner Meinung nach nicht.
    Ein weiteres Argument, das man häufig hört, ist, dass man doch nichts zu verbergen hat. Das ist in meinen Augen auch kein Argument. Damit sagt man eher, dass die Unannehmlichkeiten die man persönlich damit verbinden muss, begrenzt sind. Ist etwas kurzsichtig, denn man weiß nie, was in Zukunft passiert.


    Bzgl. Dashcam: Bei einem Neuwagen schließe ich i.d.R. eine Vollkasko-Versicherung ab, d.h. möglichen Schaden zahle ich nicht alleine, sondern die gesamte Versicherungsgemeinschaft. Ja, persönliche Beiträge steigen dadurch, aber nicht 1 zu 1 mit dem Schaden. Mir reicht das aus, um auf eine Dashcam zu verzichten.


    Ich denke, dass man den Datenschutz generell nicht zu gering achten sollte. Gerade Kommunikationsnetzwerke (FB oder der Telefonanbieter) wissen meist mehr über uns, als wir uns vorstellen können. Ein Beispiel, was mit harmlosen Daten gemacht werden kann, findet man hier: David Kriesel: SpiegelMining – Reverse Engineering von Spiegel-Online

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  • Hallo!
    Vielleicht sollte man doch die Kirche im Dorf lassen ... Auch sollte imho die Definiton "Dashcam" exakter festgelegt werden!
    Eine "Dashcam" oder besser "irgend" eine Kamera die Aufnahmen macht ist ja nicht verboten - ich darf doch auch meine Autofahrt filmen (bei der ich ganz sicher andere Fahrzeuge und Personen aufnehme)! Dabei muss es egal sein, ob ich das nun mit einer Videokamera, einem Handy oder einer Dashcam mache.


    Solange ich diese Videoaufnahmen/Bilder nur für meine privaten Zwecke nutze, ist dies erlaubt.
    Verboten ist diese Aufnahmen ohne Zustimmung oder Unkenntlich machen von Kennzeichen, Personen, Adressen zu veröffentlichen bzw. eben lt. Gesetz vor diesem als Beweismittel zu nutzen (Ausnahmen letztern bestätigen die Regel).
    Achtung! Ich beziehe mich einzig auf Aufnahmen aus einem Fahrzeug zur Dokumentation eines "Roadtrips". Nicht zu eindeutig erkennbaren Überwachungszwecken! Denn letzteres würde ja den Vorsatz der Veröffentlichung oder Anzeige etc. imho voraussetzen.


    Womit ich sagen will, dass nicht automatisch jeder, der eine Dashcam besitzt oder mit einer anderen Kamera beim Autofahren filmt böse Dinge damit vor hat.


    Ungeachtet dessen empfinde ich eine *Veröffentlichung* jegwelchen Materials ohne Zustimmung des/der darauf zu sehenden Person(en) bzw. unkenntlich machen von Kennzeichen Personen etc. nicht nur als Datenschutzverletzung sondern als Eingriff in die jeweilige persönliche Freiheit und das Recht auf Anonymität. Jeder der vor hat derartiges zu tun, sollte sich die Frage stellen ob er derartiges Bildmaterial von sich im Web finden möchte und mit welchen Konsequenzen er gegebenenfalls zu rechnen haben könnte ...


    Im Grunde geht es ja darum, dass nichts ohne Zustimmung Veröffentlicht wird und man damit jemanden Schaden zufügt und dass selbst ernannte Hilfssheriffs nicht wild drauf los alles und jeden denunzieren.
    Der Wunsch nach Schutz des Eigentums vor Vandalismus ist sicher legitim, aber ist es das immer noch, wenn bei einer Veröffentlichung des Bildmaterials der Chef einer Firma einen Mitarbeiter im Hintergrund vorbeilaufen sieht, der eigentlich lt. Aussage im Spital liegen müsste? Oder wenn man bei der Fahrzeug-/Gebäudeüberwachung sieht, dass Herr Meier Unrat auf den Gehsteig wirft und damit eine Verwaltungsstrafe begangen hat? Auch wenn dies nur im Hintergrund zu sehen ist, und die eigentliche Straftat der Einbruch ins Fahrzeug war - wie soll die Behörde damit umgehen? Soll sie das dann ignorieren?

  • "Auch ein Ober­landes­gericht musste schon über die Frage entscheiden. In dem Fall hatte ein Verkehrs­teilnehmer mit seiner Dashcam gefilmt, wie ein Auto­fahrer über eine rote Ampel gefahren war. Allein mit Hilfe des Filmmaterials konnte er über­führt werden und wurde vom Amts­gericht Reutlingen zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem einmonatigen Fahr­verbot verdonnert (Az. 7 OWi 28 Js 7406/15). Das Ober­landes­gericht Stutt­gart bestätigte diese Entscheidung und ließ die Dashcam-Aufnahme als Beweis­mittel zu (Az. 4 Ss 543/15). Damit unterstützt das Gericht auch andere voran­gegangene Entscheidungen, in denen Dashcam-Aufnahmen als Beweis­mittel zugelassen wurden (unter anderem: Amts­gericht Nürn­berg, Az. 18 C 8938/14, Land­gericht Lands­hut, Az. 12 S 2603/15 und Amts­gericht München, Az. 343 C 4445/13)."


    Es gibt auch Verfahren in denen die Cam als Beweismittel zugelassen wurde, wieso wurde dort kein Persönlich­keits­recht verletzt, gab es wirklich keine Passanten die zufällig aufgezeichnet wurden?


    Oliver: Entspricht dieser Fall nicht sogar deinem Argument "Im Grunde geht es ja darum, dass nichts ohne Zustimmung Veröffentlicht wird und man damit jemanden Schaden zufügt und dass selbst ernannte Hilfssheriffs nicht wild drauf los alles und jeden denunzieren."?


    Ich finde es einfach viel zu unklar wann wo und wie gefilmt werden darf.

  • ich denke, man sollte dazu ganz klar ein Gesetz erlassen was wann erlaubt ist.
    Das ewige hin und her versteht doch kein Mensch. Es muss ganz klar daraus hervorgehen, wenn Dash Cams erlaubt sind, wie man sich verhält oder was man damit machen kann oder darf. Das kann doch nicht so schwer sein. Der eine Richter entscheidet so, ein anderer wieder anders. Das ist nur meine persönliche Meinung. Bin noch am überlegen, ob es sich lohnt sich eine Dash Cam zuzulegen.
    Gruß
    Norbert

    Gruss

    Norbert


  • Interessante Diskussion, freut mich das sie sich so niveauvoll entwickelt hat. :thumbup:

    Nette Grüße

  • Achtung Überwachung! unsere Atecas haben laut Betriebsanleitung eine Blackbox verbaut die aber nur Behörden einsehen können .

    :thumbup: bestellt 04.09.2017 abgeholt 15.12.2017
    FR 1.4 Tsi 150 PS 4WD DSG 8“ Navi AHZV ACC Nevadaweis Notrad Top View Winterpacket DAB Licht Sicht Businesspaket Assistance

  • Achtung Überwachung! unsere Atecas haben laut Betriebsanleitung eine Blackbox verbaut die aber nur Behörden einsehen können .

    Dazu haben wir schon ein Thema?
    Zum EDR?
    Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder)

    Nette Grüße

  • Lässt BGH Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweis zu?
    https://www.heise.de/newsticke…?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf


    Verkündungstermin am 15. Mai 2018, 9.00 Uhr
    Verhandlungstermin: 10.4.2018,
    in Sachen VI ZR 233/17
    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
    http://www.bundesgerichtshof.d…e/VIZR233.html?nn=6128288


    Endlich beschäftigt sich der BGH damit!

  • Hab schon 2 Dashcam bei Ali auf beobachten gesetzt.
    Wenn es gut ausgeht kann ich gleich bestellen.

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • Na, dann schauen wir doch mal, ob Deutschland endlich hier den Täter(Persönlichkeits)schutz so zurechtstutzt, dass auch Opfer eine Chance auf Gerechtigkeit haben. Es wird wirklich Zeit.

  • Wenn das Urteil wirklich in Richtung der Opfer geht werden die Autohersteller schnell ihr eh schon hochwertig verbauten Kameras so updaten das sie situativ dann direkt aufnehmen ist ja nur ein zwischenspeicher fällig den man selbst verbauen kann :D


    So wie ichs verstanden habe gehts ja darum das trotz alledem NUR Dashs erlaubt werden könnten die nur im Ernstfall filmen. Die meisten filmen durchweg das wird definitiv verboten bleiben.

    SEAT Ateca FR 2.0 TDI 4Drive 140 kW, DSG Velvet Rot, 19" Exclusive II Alcantara-Paket
    Heckklappe elektrisch, Connectivity Box, DAB+, Full Link, LED-Innenlicht-Paket, Licht-und-Sicht-Paket, Navi+, Gepäcktrennnetz, Winter-Paket, Fahrassi V, DCC, Einparkhilfe vorne/hinten und optischer Einparkhilfe, Top View Kamera, +3 Jahre Garantie Bestellt am 12.05.2017, gebaut am 11.09.2017 geliefert 04.10.2017 :thumbsup:

  • Urteil des Bundesgerichtshofs
    Dashcam-Videos vor Gericht zulässig

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.


    http://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html