So wie mein Kenntnisstand ist gibt es klare Dokumente von vwfs die jeder einsehen und die eventuell bemängelten Schäden dagegen matchen kann. Da kann der bestochene Gutachter machen was er will. Wenn da steht das Kratzer bis zu einer gewissen Tiefe und Länge erlaubt sind dann kann er er das zwar bemängeln aber das Autohaus darf es dir nicht belasten.
Nein, es ist genau umgekehrt. Diese "Leitfäden" oder "Richtlinien" sind nicht bindend. Laut Rechtsprechung muss nur das bezahlt werden, was dein Fahrzeug bei Rückgabe insgesamt (!) betrachtet weniger wert ist, als ein üblich verschlissenes Fahrzeug mit diesem Alter und Kilometerstand. Wer sicher gehen will, sollte vor Abgabe ein eigenes Zustandsgutachten z.B. von DEKRA oder TÜV (ca. 100-150€) machen lassen. Nicht um den Minderwert zu bestimmen, sondern um die vorhandenen Schäden/Gebrauchspuren zu dokumentieren. Sofern der vom Händler geforderte Minderwert unverschämt hoch erscheint, sollte man zuerst versuchen sich zu einigen, schlägt das fehl, würde ich bezüglich Anerkennung Minderwert nichts unterschreiben und es drauf ankommen lassen.