Laut Straßenverkehrsordnung ist das Fernlicht nicht erlaubt wenn die Straße ausreichend beleuchtet ist.
Also können wir davon ausgehen, das dieses grundsätzlich in allen Ortschaften der Fall ist.
in meinen Dorf mit Ortseingangsschild giebt es keine Straßenbeleuchtung und mein FLA blendet auch nicht ab