LED-Heckblinker

  • Wenn man bei Amazon so stöbert, gibt es ja echt interessante Bauformen für LED-Blinker... ^^


    https://www.amazon.de/dp/B07DW…?psc=1&pd_rd_i=B07DWSWFW7 (1080 Lumen)


    https://www.amazon.de/1800-Lum…tel-Blinker/dp/B078YRTJ8T (1800 Lumen)


    Ca. 300 Lumen soll ein gelbes 21W-Leuchtmittel haben - ist aber wegen der bei LED "gerichteten" Ausstrahlung schwer vergleichbar. Aber ZU hell sollte die LED auch nicht sein. :)

    Einmal editiert, zuletzt von bauks ()

  • Hier kann man generell den Unterschied mal erkennen: https://www.benzinfabrik.com/d…v2.0-ba15s-ledp21w-orange

    Ich weiß gar nicht, ob ich das 0-I -Geblinke schicker finden soll als das klassisch-"gedimmte"... Nur weil es anders ist? :D

  • Zu dem Thema nun einmal ein erster Beitrag von mir.

    Der Einsatz von LED Lampen in Automobil Beleuchtungseinrichtungen hat wohl auch was mit der Lebensdauer zu tun, aber ich glaube primär steht wohl der Sicherheitsaspekt im Vordergrund.

    Mit LED ausgestattete Bremsleuchten sind tatsächlich Bruchteile von Sekunden eher wahrnehmbar als welche mit Glühbirnen.

    Die verzögerte Wahrnehmung, kann durchaus entscheidend sein ob Blech knittert oder eben nicht.


    Schleicht sich etwas langsam in unser Leben, nehmen wir es später war.

    So verhält es sich eben auch beim "analogem" Blinklicht.

    Hierbei gibt es, bedingt durch das langsame hell und langsame dunkel werdende Verhalten des Glühwendel, keinen abrupten Hell-Dunkel-Wechsel.

    Für das Auge ist dieser Vorgang weniger auffällig, als das nahezu blitzartige Aufleuchten einer LED.

    Ich füge mal an dieser Stelle ein paar Bilder ein, die das ganz gut demonstrieren.


    Links > LED Rechts > Glühbirne














    Das letzte Bild in der Reihe gibt auch ganz gut wieder um wie viel heller meine chinesischen LEDs sind.

    Gefühlt um mindestens den Faktor 2.


    Seid ihr schon einmal bei Sonnenschein hinter einem blinkenden Ateca her gefahren, mal ehrlich, das ist doch ein Witz, dieses flackernde Kerzenlicht.

    Nun endlich, sind sie eine adäquate Ergänzung zu ihren Kollegen an der Front.


    Hier der Link zur Quelle:

    https://de.aliexpress.com/item…042311.0.0.2d9c4c4dZwU7tB



    und hier das Objekt nebst Preis:




    P.S.: Es gibt auch keine Warnmeldungen

  • Und wie sieht’s mit ner Zulassung aus? Soweit mir bekannt sind solche LED nicht zulässig. Also ich bin da ganz bei euch, aber unzulässiges einzubauen ist immer so ne Sache.

  • Wahrscheinlich verstoße ich gegen mehrere Vorschriften.

    Vielleicht mache ich mich strafbar.

    Vermutlich müsste ich ein gehöriges Bußgeld bezahlen.

    Aber ich bin ziemlich sicher dass mir beim Halt vor dem Linksabbiegen keiner hinten drauf fährt.

    Nur das zählt für mich.

    Einmal editiert, zuletzt von Karl Braun ()

  • Bei dem link gibts 3 typen zur Auswahl ? Welcher ist denn der passende ??

    Danke

    1.4 TSI ACT 150 PS , 2WD , samoaorange ,Xcellence
    ACC , AHK , Standheizung , Alarmanlage , Media System Plus und Seat SoundSystem , Full link , Winterpaket 2 , Umgebungskamera
    Bestellt 12.07.2016 , Liefertermin 1 : mitte Nov- Anfang Dez , Liefertermin 2: KW 05 / 2017 ausgeliefert 25.01.2017 :)

  • Der aus dem Screenshot mit der Endung T20

  • Peter

    Hat das Label Ateca hinzugefügt.
  • Super Danke

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  • Ich habe in meinem Leon auch schon seit 2 Jahren LEDs eingebaut. Die sind allerdings deutlich günstiger gewesen (3,-€). Die haben auf dem Kopf aber keine Leuchten, sind also wahrscheinlich nicht ganz so hell wie deine. Aber die leuchten deutlich heller als die Birnen. Den Link kann ich erst morgen nachreichen.

    Grüße

  • Normalerweise äußere ich mich nicht zum Thema erlaubt oder nicht. Aber , der Nutzen einer früheren Wahrnehmung ist absolut irrelevant , wenn dir einer hinten drauf fährt. Stellt ein Gutachter nach einem Unfall fest , daß du Leuchtmittel verbaut hast , die nicht zulässig waren , wirst du dich an den Unfallkosten beteiligen. Wie hoch wird ein Gericht bewerten . Da kannst du mit Helligkeit und sonstigem argumentieren , so viel du willst. Es gibt Gesetzte , die die Helligkeit regeln , alles andere kann schnell als blenden ausgelegt werden. Also möchte ich hier nur ausdrücklich davor warnen , Leuchtmittel zu verbauen , die nicht erlaubt sind . Eventuelle Folgen müssen hier jedem bewusst sein. Ich bin auch sehr erstaunt darüber , wie von manchen das Thema bagatellisiert wird oder mit der fadenscheinigen Begründung " sieht doch besser aus " verbaut wird . Wer schon einmal die Kosten eines Unfalls selber tragen musste , kann ein Lied davon singen , da müssen nicht einmal Personenschäden vorliegen.Der Sinn eines öffentlichen Forums sehe ich ehrlicherweise darin , von diesbezüglichen gesetzteswidrigen Umbauten abzuraten.


    Gruß

    Thomas

  • Als Mitarbeiter eines akkreditierten Labors u.a. für CE-Zulassungen (und dem Wissen, warum solche Teile zurecht keine Zulassung erhalten), kann ich das natürlich generell nicht gutheissen aber ist das wirklich so, dass „schleichende“ Beleuchtung weniger wahrgenommen wird? Ich denke da bspw. an die dynamischen Blinker... ;)

  • Normalerweise äußere ich mich nicht zum Thema erlaubt oder nicht. Aber , der Nutzen einer früheren Wahrnehmung ist absolut irrelevant , wenn dir einer hinten drauf fährt. Stellt ein Gutachter nach einem Unfall fest , daß du Leuchtmittel verbaut hast , die nicht zulässig waren , wirst du dich an den Unfallkosten beteiligen. Wie hoch wird ein Gericht bewerten . Da kannst du mit Helligkeit und sonstigem argumentieren , so viel du willst. Es gibt Gesetzte , die die Helligkeit regeln , alles andere kann schnell als blenden ausgelegt werden. Also möchte ich hier nur ausdrücklich davor warnen , Leuchtmittel zu verbauen , die nicht erlaubt sind . Eventuelle Folgen müssen hier jedem bewusst sein. Ich bin auch sehr erstaunt darüber , wie von manchen das Thema bagatellisiert wird oder mit der fadenscheinigen Begründung " sieht doch besser aus " verbaut wird . Wer schon einmal die Kosten eines Unfalls selber tragen musste , kann ein Lied davon singen , da müssen nicht einmal Personenschäden vorliegen.Der Sinn eines öffentlichen Forums sehe ich ehrlicherweise darin , von diesbezüglichen gesetzteswidrigen Umbauten abzuraten.


    Gruß

    Thomas

    Hallo Thomas, nun laß aber bitte die Kirche im Dorf. Ja, es ist unzulässig, solche Leuchtmittel zu verbauen. Und von mir aus gibt es eben Gründe für die Nichtzulassung. Aber eben keine, die Rückleuchten nur halb-LED zu konstruieren.

    Im Falle eines Auffahrunfalls spricht aber erst einmal alles gegen den Hintermann (wenn's hinten kracht, gibt's vorne Geld). Und der muß beweisen (nicht behaupten), daß das unerlaubte Leuchtmittel ihn derart irritiert oder geblendet hat, daß er nicht rechtzeitig zum Stehen kam. Viel Spaß dabei. Und bei tatsächlichem Ärger einfach mal den Anwalt wechseln.

    Was einem passieren kann, wenn es bspw. ein den Unfall aufnehmender Polizist bemerkt, wurde igendwo in diesem Forum von einem ATK-Fahrer aus Aachen berichtet: Glaube, es waren 70 € Bußgeld + ein außerplanmäßiger Besuch beim TÜV.

  • Ja leider habe ich da andere Erfahrungen gemacht. Nach einem Auffahrunfall , bei dem der Vordermann abrupt abgebremst hat ( Vollbremsung ) , ging es unter anderem darum , ob derjenige geblinkt hat oder nicht. Dabei wurden auch die hinteren Blinkleuchten genau untersucht. Genauso wurde der ordnungsmäßige Zustand der Beleuchtung kontrolliert .Da geht es um Teilschuld oder nicht. Denn nicht jeder , der hinten auffährt ist auch automatisch Schuld.

    Wie bei vielen Anbauten , die ohne nötige Zulassung betrieben werden , ist die Balance zwischen Risiko und Nutzen einfach tendenziell in Richtung Risiko gewichtet, Darauf darf man auch in öffentlichen Foren gerne mal hinweisen . Schließlich sollte ein Forum nicht dazu da sein , um zu rechtlich anstößigen Handlungen zu animieren oder das gut zu heißen .

    Wie ist das dann beim Wiederverkauf des Fahrzeuges ?. Wird dann alles wieder zurückgebaut ?. Wenn nicht , wird der Käufer deutlich darauf aufmerksam gemacht ?.

    Die Kirche im Dorf lassen ?. - Wieso kostet es denn Bußgeld ?. Etwa weil es eine Ordnungswidrigkeit ist ?. Dann kann ich auch beim fahren das Handy benutzen und mich nicht anschnallen .

    Wie geschrieben ....bagatellisiert......


    Somit mein Fazit : Der Anbau solcher Teile , ohne Genehmigung , ist nicht rechtens und obligt der Verantwortung und den daraus resultierenden möglichen Konsequenzen für den Betreiber. Das darf man dem einen oder anderen auch mal zu Bewußtsein führen . Punkt !.


    Damit ist glaube ich alles gesagt .


    Gruß

    Thomas

  • Hier der Link zur Quelle:

    https://de.aliexpress.com/item…042311.0.0.2d9c4c4dZwU7tB


    P.S.: Es gibt auch keine Warnmeldungen

    Die haben ja scheinbar Widerstände drin für den Canbus. Kann man beim ATK nicht LED Blinker codieren, damit keine Fehlermeldung kommt? Oder geht das nur bei der Kennzeichenbeleuchtung?

    VG Sascha Klick for Pic

    Biete CUPRA Kappen

  • Achtet auch bitte auf euren DAB Empfang, da gibt es Meldungen, dass der gestört wird.

    Nette Grüße

  • Als Mitarbeiter eines akkreditierten Labors u.a. für CE-Zulassungen (und dem Wissen, warum solche Teile zurecht keine Zulassung erhalten), kann ich das natürlich generell nicht gutheissen aber ist das wirklich so, dass „schleichende“ Beleuchtung weniger wahrgenommen wird? Ich denke da bspw. an die dynamischen Blinker... ;)

    Finde es immer interessant, zu erfahren warum etwas so ist, wie es aktuell eben ist. Als Laie frage ich mich das immer wieder warum LED Birnen nicht ohne weiteres erlaubt sind (Habe noch einen Ibiza mit Glühobst). Kann mir nur denken, das die Dinger ohne autom. Leuchtweitenregulierung einfach zu hell sind. Ist das der Grund?


    Cu...

  • Finde es immer interessant, zu erfahren warum etwas so ist, wie es aktuell eben ist. Als Laie frage ich mich das immer wieder warum LED Birnen nicht ohne weiteres erlaubt sind (Habe noch einen Ibiza mit Glühobst). Kann mir nur denken, das die Dinger ohne autom. Leuchtweitenregulierung einfach zu hell sind. Ist das der Grund?


    Cu...

    Das Problem ist, dass alle KFZ Leuchten, die eine Aussenwirkung haben eine Typenzulassung benötigen (§22a STVZO).

    In der Zulassung wird dann geprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Lichtstärke spielt da auch eine Rolle. Meines Wissens muss die Lichtstärke bei Schlussleuchten mindestens 4cd (Candela) und maximal 42cd sein.

    Diese sparen sich die Chinesen natürlich.

    Zudem sollen sie Dinger nach Aussage des KBA (habe dienstlich viel mit den KBA zu tun- Ich bin Abfertigungsbeamter bei einen Binnenzollamt im Postverkehr-) auch teilweise sehr störungsanfällig sein.

    Auf jeden Fall sind typengenehmigungspflichtige KFZ Teile ohne Typengenehmiung nur unter bestimmten Vorraussetzungen Einfuhr und Verkehrsfähig.

    Die Leuchtmittel aus China wurden aber bei uns noch nie freigegeben und mussten immer wieder zurückgeschickt oder vernichtet werden.

  • Gibts diese Lampen auch von Herstellern wie Osram oder Philips?

    nein

    Nette Grüße