ab 1.2.2023: Alte KFZ-Verbandskästen mit 2 FFP2-Masken ausstatten (oder nicht?)

  • Es wurde ja bereits oft kommuniziert, dass man ab 1.2.23 zwei FFP2-Masken mitführen muss. Mein Service-Berater sagte, dass diese sogar IM Verbandskasten sein müssen, nicht im Handschuhfach o.ä.


    Im Widerspruch steht jedoch… „Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen sie nicht austauschen und auch nicht mit zwei Masken ergänzen, wie der ADAC berichtet“

    (Q: https://efahrer.chip.de/news/s…erbandkasten-haben_106758)


    Wegen der paar Cent werde ich mit dem TÜV nä. Woche natürlich keine Diskussion führen und ein Doppelpack einlegen. ;)

  • Hab auch schon bei allen Autos Masken in den Verbandskasten heute eingelegt.

    Bei mir sind immer 5 Stück in Folie verpackt, die liegen jetzt in jeden Verbandskasten.

    Däfür dürfte man ein Dreieckstuch entfernen.

    Aber da Platz war, liegt jetzt alles drinnen.

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • Es müssen keine FFP2 Masken sein. OP Masken reichen aus. :mask:

    Ich hab in meinem Auto einfach 2 Masken mit bei gelegt und fertig.

    Bei meinen Eltern hab ich mal geguckt, das Erste Hilfe Set ist seit 5 Jahren abgelaufen. ^^

    14€ bei Amazon nach neuer Norm einen neuen gekauft und fertig.

  • Die Tage hatten sie bei Aldi-Süd Verbandstaschen für's Auto nach neuer Norm für 6,95€, wenn der alte eh schon in die Jahre gekommen ist würde ich da kein Aufheben machen und komplett neu, ansonsten hab ich auch alle in der Familie nachgerüstet...

  • Ich kann (besser werde) nicht jeden neumodischen Quatsch mitmachen und nichts tun. Götz v Berlichingen würde es anders ausdrücken. :D

    VG Sascha Klick for Pic

    Biete CUPRA Kappen

  • Schaut euch mal diesen Beitrag an:


    Seit Januar Pflicht: Was gehört seit diesem Jahr in den Verbandskasten im Auto? | Das Erste
    Ab Februar 2023 gelten für den Verbandskasten im Auto neue Regeln. Künftig sollten eigentlich zwei Corona-Schutzmasken enthalten sein. Eine Pflicht gibt es…
    www.mdr.de


    Das Nachrüsten von Masken ist also momentan keine Pflicht.

    Gruß ATNEV

  • Wegen zwei dämlicher Masken mache ich mir doch keine Gedanken, zwei Stück in den Verbandskasten gestopft und fertig.

  • Primetime

    Den habe ich mir letzte Woche auch gegönnt. Der alte war eh abgelaufen. ;)

    Grüsse aus dem Ruhrgebiet, Uwe

  • Um mal di Grundfrage zu beantworten, ja du musst 2 Masken im Verbandskasten haben, egal seit wann du ihn hast.
    Du musst ihn somit mit 2 Masken auffüllen!

  • Das muss man eben nicht, steht schon im Eingangspost von bauks und in post #6 von ATNEV ist auch noch mal ein passender link

    Das Erste-Hilfe-Set im Auto muss entweder der DIN 13164 Ausgaben Januar 1998, Januar 2014oder Februar 2022 entsprechen.

    Verbandskästen nach alter DIN müssen nicht ausgetauscht werden, wenn diese noch gültig sind aber dennoch sind ab 01.02.2023...

    Dies ist korrekt, was jedoch falsch dargestellt ist, ist das die Masken nicht nachgerüstet werden müssen, denn dies ist nun mal nach Gesetz ab 01.02.2023 auch im Auto Pflicht.


    Folgender Inhalt ist Pflicht:

    • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
    • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
    • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
    • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
    • 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
    • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
    • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
    • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
    • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
    • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
    • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
    • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
    • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
    • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
    • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
    • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
    • 1 Verbandpäckchen K
  • Es gilt §35 h der StVZO.

    Erst wenn diese angepasst wird, ist das Mitführen von Masken Pflicht.

    Lt. ADAC plant das Bundesverkehrsministerium diese Anpassung derzeit nicht .

    Daher besteht zur Zeit KEINE Pflicht zur Nachrüstung mit Masken. Ab 01.02.23 dürfen neue Verbandskästen aber nur noch mit Masken verkauft werden.

    Natürlich KANN jeder der es möchte die älteren Verbandskästen entsprechend nachrüsten.

    (Siehe dazu meinen Post #6)

    Gruß ATNEV

  • Ich kann mir das Reinlegen von 2 Masken in meinen Verbandskasten sparen. =O8|

    Mein Verbandskasten ist 12/2022 verfallen. :schockiert:;kaputt-lach;;kaputt-lach;;kaputt-lach;

    Ich hol mir einfach nen Neuen. ;)

    Da hat man vor Jahrzehnten eine zuverlässige Einnahmequelle generiert (als Nachhaltigkeit noch keine Rolle spielte). 😁 Man müsste mal hochrechnen, wie viele Kästen seitdem unbenutzt entsorgt werden. :huh:

    Ich bin keinesfalls gegen das Mitführen eines solchen, hier aber mit Bußgeldern im mehrfachen Wert zu drohen, wenn es 1 Tag "abgelaufen" ist, finde ich total überzogen. In einem echten Notfall würde ein abgelaufener Kasten seinen Dienst sicherlich auch erfüllen und die Alterung von was-auch-immer ist ja über Jahre von vielen Faktoren abhängig.

    Bei Normen (Versionisierung per Jahr-/Monatsangabe) ist es eigentlich üblich, den Inhalt (muss ja nicht immer physikalisch sein, wie hier) NICHT anzupassen. Streng genommen dürfte man womöglich in Kästen mit alter (gültiger) Norm weder etwas hinzufügen, noch etwas entfernen.

    Ansonsten halte ich es wie andere auch: 2 Masken rein und "fertig". Man hat ja reichlich daheim, die immer weniger Anwendung finden.

  • Nicht nur Bußgeld. Auch bei der HU (TÜV) will der Prüfer oft den Verbandskasten sehen. Bei uns erhält man bei der Anmeldung direkt die Mitteilung den Verbandskasten bitte auf den Beifahrersitz legen.

  • So sehe ich das auch.

    Wir können hier reden wie wir wollen.

    Das Problem ist, dass man die DIN-Norm bereits am 01.02.22 (mit einer Übergangsfrist bis 31.01.23) aktualisiert hat,

    der Gesetzgeber aber auch nach einem Jahr das Gesetz nicht geändert hat und dies auch nicht plant.

    Irgendwie typisch ;)

    Gruß ATNEV

  • Nicht nur Bußgeld. Auch bei der HU (TÜV) will der Prüfer oft den Verbandskasten sehen. Bei uns erhält man bei der Anmeldung direkt die Mitteilung den Verbandskasten bitte auf den Beifahrersitz legen.

    Ja, das mache ich auch. Ich musste neulich in unserem Audi echt lange suchen, bis ich den überhaupt gefunden habe. Man hätte sich Hersteller-übergreifend echt mal überlegen müssen, den Aufbewahrungsort zu vereinheitlichen - in einem Notfall vergehen sonst wertvolle Sekunden!