Es gibt Tage da werde ich mit Kopfschüttel nicht fertig. Da frage ich mich warum habe ich so ein Teil? Welche Chance hätte ich denn da noch gehabt um zu reagieren?
Aber man muss auch nicht mehr alles im deutschen Recht verstehen.
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Neues Benutzerkonto erstellenEs gibt Tage da werde ich mit Kopfschüttel nicht fertig. Da frage ich mich warum habe ich so ein Teil? Welche Chance hätte ich denn da noch gehabt um zu reagieren?
Aber man muss auch nicht mehr alles im deutschen Recht verstehen.
Das klingt jetzt vielleicht doof aber ich habe bis jetzt noch nie so eine Notbremsung am Karoq erlebt.
Trotzdem, auch weil ich das hier immer wieder lesen muß, sofern jemand zu nah an meinem Heck ist, da nehme ich den rechten Fuß über das Gaspedal.
Für Deutschland typisch ist, dass man es den Gerichten überlässt solche Fragen im Vorfeld zu klären.
Die nächste Welle ist da schon unterwegs, das autonome fahren ist jetzt erlaubt, die rechtlichen Haftungsfragen noch offen.
Na ja, einerseits verständlich, da man für einen Auffahrunfall (mit)haftet, wenn ohne zwingenden Grund gebremst wird, andererseits für den Nutzer solcher Technik schwierig zu verstehen bzw. zu handhaben. Theoretisch müsste solch ein Vorgang durch den Assi „dokumentiert“ werden und aufgrund der Zeugenaussagen dargelegt werden, dass das System ohne Grund und somit fehlerhaft reagiert hat um dann den Hersteller haftbar zu machen (schwierige und blöde Kiste). Schließlich wird damit als Sicherheitsfeature geworben und es wird ab 2022 Pflicht.
Es gibt Tage da werde ich mit Kopfschüttel nicht fertig. Da frage ich mich warum habe ich so ein Teil? Welche Chance hätte ich denn da noch gehabt um zu reagieren?
Über was schüttelst Du jetzt denn Kopf?
Darüber das der Notbremsassistent vom Unfallverursacher eine Bremsung ohne Grund macht?
Das der LKW wegen zu geringen Abstand eine 2/3 Schuld bekommt?
Du musst, vom Gesetz her, als Fahrer eines Fahrzeuges mit allem Umständen rechnen.
Ob Du nun auf die Situation rechtzeitig reagieren kannst ist dabei zweitranig.
Selbst wenn sich jemand vor dem Zug schmeißt hat der Lokführer eine Mitschuld aufgrund der Betriebsgefahr des Zuges.
"Es ist weniger makaber, als es klingt: Auch den Lokführer kann ein Mitverschulden treffen, das seinen Anspruch gegen die Angehörigen des Selbstmörders mindert (§ 254 Abs. 1 BGB). Zwar kann er einen fahrenden Zug im Zweifel nicht mehr anhalten, wenn er den Todeskandidaten auf der Strecke sieht, sein Mitverschulden knüpft also nicht an sein eigenes Verhalten oder Unterlassen an. Bei Eisenbahnen besteht aber, wie bei anderen Verkehrsmitteln auch, immerhin deren Betriebsgefahr."
VG Olaf
Du musst, vom Gesetz her, als Fahrer eines Fahrzeuges mit allem Umständen rechnen.
Ob Du nun auf die Situation rechtzeitig reagieren kannst ist dabei zweitranig.
Das würde ich nicht unterschreiben.
Ob ich überhaupt die Möglichkeit hatte mich pflichtgemäß zu verhalten, sehe ich schon als Kriterium für eine Haftung ob nun das Objekt der Begierde der Betriebshaftung unterliegt oder nicht.
ist doch ein ganz normaler Fall👍👍
Egal welcher Unfall passiert. Wenn ich kein unabwendbares Ereignis (Stehe bei Rot an der Ampel und Jemand fährt auf) haftet jeder Autofahrer auf Grund der Betriebsgefahr. 👍👍👍👍
Da bin ich anderer Meinung. Wenn ich bei Rot an der Kreuzung stehe und mein Hintermann fährt auf Grund von Unachtsamkeit auf, haftet er zu 100%. Zumindestens n diesem speziellen Fall.
Du musst, vom Gesetz her, als Fahrer eines Fahrzeuges mit allem Umständen rechnen.
Ob Du nun auf die Situation rechtzeitig reagieren kannst ist dabei zweitranig.
Ich muss rechtlich betrachtet wirklich jederzeit damit rechnen, dass die Elektronik des Fahrzeuges aus unbekannten Gründen eine Vollbremsung macht? (Hatte ich mit dem Ateca auch bereits auf der Autobahn, war aber keine hinter mir und war keine Notbremsung bis Stillstand, nur kurzzeitig - würde aber für eine Situation wie eingangs beschrieben, womöglich ausreichen)
Ich denke, sowas bezieht sich eher auf Dinge, die im „menschlichen Rahmen“ machbar sind (also Wildwechsel, Steinschlag usw.) aber sowas auch...? Puh.
Das klingt jetzt vielleicht doof aber ich habe bis jetzt noch nie so eine Notbremsung am Karoq erlebt.
Trotzdem, auch weil ich das hier immer wieder lesen muß, sofern jemand zu nah an meinem Heck ist, da nehme ich den rechten Fuß über das Gaspedal.
Ich hätte das zum Glück auch noch nicht.
So schnell kann man aber dann doch nicht reagieren, dass er nicht zuerst mal bremst. Ich finde das dann auch anstrengend so zu fahren, um dann aufzupassen, dass der Wagen keine Notbremsung macht.
Irgendwie ist das eine beängstigende Vorstellung.
Wie war der alte Spruch nochmal? Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand?
Recht haben und Recht bekommen...
Als ehemaliger LKW Fahrer kann ich da noch von ganz anderen Dingen berichten... da bekommt man ruck zuck mal ne Teilschuld nur wegen der höheren Betriebsgefahr eines LKW gegenüber eines PKW
Ich kann über den Notbremsassistenten, sowohl im Cupra als auch beim vorherigen GOLF VII GTI eigentlich nichts Negatives berichten. Eine unerklärliche Notbremsung ist bei mir noch nie aufgetreten. Man muss nur etwas aufpassen, wenn man sich langsam auf voraus abbiegende Aufrollen lässt. Im Gegenteil, er hat mir vor einigen Monaten tatsächlich schon einmal einen Auffahrunfall aus Unachtsamkeit erspart.
Vor meiner Garage (Auffahrt leicht ansteigend, Tor-Anschlagschiene aus Metall im Boden steht etwas vor) legt er dagegen ungefähr jedes zweite Mal eine Vollbremsung hin, auch wenn man nur ganz langsam rollt. Von daher fahre ich dort nur noch rückwärts ein.
Die Betriebsgefahr ist seltsam aber noch halbwegs verständlich.
Was ich aber nicht verstehe ist folgendes: Wenn ich damit rechnen muss, dass mein Auto plötzlich eine Vollbremsung macht, dann muss der/die Hinterherfahrende das erst recht.
Soll heißen, wenn mir jemand hinten drauf fährt, liegt der Fehler nicht bei mir. Die Notbremsung kann ja auch begründet erfolgen.
Aber wie useless schon schrieb:
Recht haben und Recht bekommen...
Und wie schaut es aus, dass die Fahrerin ihren Schaden, der bei 1/3 liegt vom Fahrzeughersteller holen möchte. Man könnte ja jetzt annehmen, dass das System fehlerhaft gearbeitet hatte. Aber wie schon geschrieben, ist nicht Dokumentiert worden oder im System abgespeichert.
LG Bernard
Wäre mal interessant, was der Unfall-Daten-Speicher dazu sagt. Ob der unterscheiden kann, wer den Bremsvorgang ausgelöst hat - ob System oder Fahrer. Ich weiß nicht, ab wann der UDS in den Neufahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben wurde. Der Staatsanwalt darf auf die Daten zugreifen...
Ohne verlässliche Daten wird der Hersteller dann immer behaupten das ein Bedienfehler vorliegt. Also das die Fahrerin evtl. anstatt die Kupplung zu betätigen auf das Bremspedal gekommen ist.
LG Bernard
Hab meinen Seat noch nicht, aber wie bricht man so einen Bremsvorgang ab?
Kann man nicht einfach Gas geben, oder einen Knopf drücken, oder einfach selbs Bremse antippen und Gas geben ?
(So wars in meinem S max)
Kann man nicht einfach Gas geben
Doch, genau das kann und "muss" man dann machen.
oder einfach selbs Bremse antippen
Das würde ich nicht empfehlen, da es erst recht zur Vollbremsung führt, da der Assistent sich bestätigt sehen würde.
So steht es in der BA:
Die automatischen Bremseingriffe von Front Assist können durch Betätigen der Kupplung, des Gaspedals oder eine Lenkradbewegung unterbrochen werden.
Wäre mal interessant, was der Unfall-Daten-Speicher dazu sagt. Ob der unterscheiden kann, wer den Bremsvorgang ausgelöst hat - ob System oder Fahrer. Ich weiß nicht, ab wann der UDS in den Neufahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben wurde. Der Staatsanwalt darf auf die Daten zugreifen...
Gut, selbst wenn da drin steht, Notbrems-Assi hat gebremst: Der Grund steht sicher nicht drin. Somit kann man nicht beweisen, daß er es grundlos tat. Es sei denn, man hat 'ne Dashcam.
Und wieso macht es einen Unterschied: Bremst man grundlos, hat man Mitschuld, bremst man wegen einer Gefahr, dann nicht. Für den Hinterherfahrenden ist das gleich. Wenn es knallt, war er zu dicht oder zu unaufmerksam.
Nur, man kann auch mal der Hintermann sein ...
Da freue ich mich schon auf die ersten vollautomatisch fahrenden Fahrzeuge (Stufe 4), die ab 2020 in D auf die Straße dürfen-Dobrindt sei Dank.
Die Gerichte werden ihre wahre Freude daran haben